Überlassungsvertrag

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katzezora

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23. September 2012
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Der Besitzer von Kater Adam ist unverhofft verstorben und der Sohn kann ihn leider nicht nehmen. Eine Familie hat sich gemeldet und würde ihn gerne nehmen, hat aber 2 eigene Katzen. Sie würden versuchen sie zu vergesellschaften, haben auch einen Raum, in dem Adam erst mal wohnen darf und dann sollen sie sich nach und nach kennenlernen. Das kann ja schon mal Wochen oder Monate dauern. So weit - so gut. Aber sollte da im Vorfeld nicht erst mal ein "vorläufiger Überlassungsvertrag" gemacht werden? Und wie ist die Lage wenn Adam etwas kaputt macht oder krank wird? Wer zahlt dann? Der Sohn hat nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu. Er möchte Adam aber nicht ins Tierheim geben. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
Freue mich über Infos. Liebe Grüße an Alle
 
A

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Das verstehe ich nicht.
Wollen die Leute den Kater nehmen oder soll das nur zur Pflege sein?

Auch wenn man schon Katzen hat und eine Vergesellschaftung ansteht - wenn man die Katze übernimmt, dann sind auch die Kosten logischerweise die eigenen.
Das Risiko, dass die Vergesellschaftung schief geht, und man das Tier wieder hergeben muss, trägt der neue Besitzer.
Das ist ja kein unverbindliches ausprobieren. Wenn man eine möglicherweise monatelange Vergesellschaftung einplant, dann hat man doch ernste Absichten.

Und natürlich müssen die neuen Besitzer ab dann auch die medizinische Versorgung und eventuelle Schäden bezahlen. Es ist ja dann ihr Tier.
Einen Übernahmevertrag kann man schon machen, aber wieso vorläufig?

Soll der Kater nur zur Pflege dorthin, dann sollte man vertraglich im Vorfeld regeln, wer welche Kosten tragen wird.

Wenn der Sohn gar keine Kosten tragen kann, dann sollte er den Kater jedoch eher nicht in Pflege, sondern direkt abgeben.
Ob er dem Kater direkt selbst ein Zuhause sucht, oder ihn einem Tierschutzverein überlässt, und zu welchen Konditionen er das tut, muss er selbst entscheiden.
 
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Hey
Für sämtliche Kosten sind die neuen Besitzer zuständig, auch dann wenn er sich nicht vergeselschaften lässt und am ende weiter vermittelt wird oder zurück geht, vorausgesetzt es geht hier tatsächlich um eine Vermittlung.
Bei Pflege sieht das ganze anders aus.
 
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