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katzezora
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- 23. September 2012
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Der Besitzer von Kater Adam ist unverhofft verstorben und der Sohn kann ihn leider nicht nehmen. Eine Familie hat sich gemeldet und würde ihn gerne nehmen, hat aber 2 eigene Katzen. Sie würden versuchen sie zu vergesellschaften, haben auch einen Raum, in dem Adam erst mal wohnen darf und dann sollen sie sich nach und nach kennenlernen. Das kann ja schon mal Wochen oder Monate dauern. So weit - so gut. Aber sollte da im Vorfeld nicht erst mal ein "vorläufiger Überlassungsvertrag" gemacht werden? Und wie ist die Lage wenn Adam etwas kaputt macht oder krank wird? Wer zahlt dann? Der Sohn hat nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu. Er möchte Adam aber nicht ins Tierheim geben. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
Freue mich über Infos. Liebe Grüße an Alle
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