Umzug in die Schweiz!?!?!?

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Krümel-6NF

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24. November 2008
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Hallo
Wir (Ich, meine Freundin und unsere beiden mietzis) wollen ende des Jahres in die Schweiz ziehen. Ich weiß selber das bis dahin noch etwas zeit ist, aber ich finde sowas muss ordentlich geplant werden, weil ist ist ja auch kein kleiner katzensprung, es sind ja immerhin ca 850km bzw. ca.9stunden autofahrt.
Habe schon viel gelesen aber so das richtige habe ich noch nicht gefunden.
Hat den jemand ein paar tipps für mich oder am besten eigene erfahrung von so einer langen strecke?
Muss jede Katze in eine eigene Box oder lieber gemeinsam in eine Box damit sie nicht so alleine sind?
Würde sie auch vorher schon paar mal in eine Box stecken und etwas autofahren damit sie merken das nicht jede Autofahrt mit Tierarzt besuch verbunden ist, oder ist das nicht richtig?
hoffe auf ein paar antworten.
MfG
 
A

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Also ich denke es kommt ganz darauf an, wie deine Mietzen bisher Auto
gefahren sind. Meine halten keine 10 min aus und hauen sich die Nase an der Box blutig. Aber Training ist nie schlecht. Du musst aber auf jeden Fall einen europäischen Heimtierausweis haben und für die Schweiz gibts glaub ich auch noch andere Richtlinien. Also rechtzeitig drum kümmern :smile:
 
Hi Krümel,

9 Stunden Autofahrt bedeutet für die Tiere sehr viel Stress, deshalb würde ich die Katzen nur dann in einen Container zusammensetzen, wenn sie sich sehr sehr sehr gut verstehen.

Wir haben vor vielen Jahren unsere ersten Katzen mit in den Urlaub genommen. Jede Katze bekam einen eigenen Kennel, Flugtransport-Container für Hunde (Terriergröße), damit sie sich während der Fahrt auch mal ausstrecken oder hinsetzen konnten.
Ferner bekam jede Katze eine große Decke sowie Handtücher in den Container, damit sie sich verkriechen konnten.

Bei 9 Stunden könnte es sein, daß sie unter sich machen, deshalb würde ich eine dicke Lage Haushaltspapier bzw. diese Einlagen, die man beim TA bekommt (oben weiches Vlies, unten wasserdicht) reinlegen.
Sollten sie Kot oder Urin absetzen, könnte man theoretisch überlegen, ob man die Tücher austauscht, praktisch ist die Frage, ob es sinnvoll ist, die Container zu öffnen 😉


M.E. kann man mit den Tieren nicht wirklich die Autofahrt üben. Entweder mögen sie das Autofahren oder nicht. Wenn sie es nicht mögen, würde ich es nicht "üben", sondern die Fahrt erledigen nach dem Motto "Augen zu und durch".
 
Autofahren....naja der moritz miautzst los sobalb das auto losfährt, deshalb dachte ich das man einmal in der woche vieleicht eine kurze strecke mit denen fährt damit sie merken das man nicht nur zum tierarzt mit dem autofährt, sondern das es gar nicht schlimm ist.

Und kennt sich da jemand aus was ich noch alles fürne papiere brauch für die mietzis wenn wir in die schweitz ziehen???
 
dankeschön für den link
 
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Jo, Heimtierausweis, Tollwutimpfung (das wird dann die letzte sein, Du kommst in ein offiziell tollwutfreies Land😉) und natürlich Chip.

Wo zieht Ihr denn hin? Ich bin vor 4 Jahren (ziemlich genau) von Bern nach Wuppertal gezogen mit meinen 2en.🙂

Also ich hab das damals einfach alles mit Netz gesichert, Klo rein, Hamstertränke, 2 Schlafplätze. Das ist natürlich kriminell und würde ich heute nicht mehr machen.
Von der Sicherheit her sollten es wohl 2 kleine Boxen sein, aber für die lange Strecke würde ich da wohl einen Kompromiss eingehen und eine grosse Hundebox zulegen (Grösse je nach Fahrzeug).
Meine haben vor der Fahrt ein leichtes Beruhigungsmittel bekommen, das Bonnie natürlich umgehen rausgekötzelt hat. Fazit: 7.5h Katze schreit wie am Spiess.:sad:

Ach ja, ein wichtiger Tipp: Fahrt zu zweit!! Dann kann einer nach den Tieren sehen. Ich musste dann noch ständig anhalten um zu sehen, ob alles in Ordnung ist.
Auch wichtig: Fahrt nachts. Ist vom Verkehr her angenehmer für Euch und von der Temperatur her angenehmer für beide Seiten.

Gute Fahrt!
 
hallo
danke für die antwort.
ja wir wollen dann nachts fahren und auch zu zweit.

aber was muss ich alles machen.
zuerst katzen impfen und chippen (ist klar)
und dann einfach losfahren. aber was ist wegen dem zoll wenn die mich kontrolieren, muss ich die beiden vorher irgendwie anmelden oder so?
 
.... da es ja ein Eu - Land ist benötigst Du nur den Eu - Heimtierpass und brauchst Dir keinen Kopf wegen der Zollkontrolle machen, denn deine Süssen werden ja nicht verzollt 😀

Ansonsten schaff dir "Rescue" an oder evtl "Relaxan" ( ca 3 Tage vorher beginnen) für die Fahrt.Lass deine Katzen nüchtern reisen und seit so entspannt wie möglich ...

Es hilft ja nix und es gibt Schlimmeres!!! die Katzen verkraften das sehr gut !!

Als Einlage im Cannel empfehle ich Dir "Einwegwickelunterlagen" 🙂 Ich würde allerdings den Cannel unterwegs nur bedingt im geschlossenen Auto öffnen, denn so manches Haustier ist schon panisch auf Rastplätzen entwichen !
 
hey,
also schweiz gehört nicht zur EU. deswegen weiß ich ja nich wie es ist wegen zoll.
mfg
 
Hi Krümel,

Testfahrten würde ich nicht machen, denn man kann den Katzen nicht zeigen "Siehst Du, war garnicht schlimm". Selbst wenn "nichts Schlimmes "passiert, ist jede einzelne Fahrt ein Stress.

Beruhigungstabletten & co würde ich den Katzen nicht geben. Der Transport bedeutet Stress und wenn die Tiere dann noch benommen sind, kann das zu viel mehr Unsicherheit führen, als wenn sie sich irgendwann entnervt hinlegen und schlafen.


Unsere TÄ gab uns den Tip "Ignorieren, Weghören, Musik hören"
Das hört sich herzlos an, ist aber in der Tat eine gute Methode.
Befinden sich die Katzen im Container und werden mit Worten betüddelt, werden sie eher lauter und aufgeregter, als daß sie sich beruhigen.
Wir haben sie 20 min schreien lassen und uns "entspannt" unterhalten *hüstel* und irgendwann war sogar unsere Heulboje so entnervt, daß sie unter ihre Decke gekrabbelt ist und geschlafen hat.



Bei dem o.g. Link gibt es ein PDF-Dokument "Bestimmungen im Detail". Dort ist alles genau erklärt.

Zitat:

Einfuhrbedingungen:
Zur Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus der EU ist keine seuchenpolizeiliche Bewilligung
notwendig (für Tiere aus Drittländern, die nach einem Transit durch die EU in die Schweiz
einreisen gelten die Einfuhrbestimmungen für Hunde, Katzen oder Frettchen aus Drtittländern).
Unabhängig davon, ob Hunde, Katzen und Frettchen als „Heimtiere“ oder „zu Handelszwecken“ (Kriterien
siehe weiter unten „Einfuhrdokumente“ ) eingeführt werden, müssen sie grundsätzlich folgende
Einfuhrbedingungen erfüllen:

1. Kennzeichnung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mittels Mikrochip gekennzeichnet sein (gut lesbare Tätowierungen
werden beim Grenzübertritt noch in einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2011 akzeptiert. Der
Mikrochip muss mit Standardlesegeräten lesbar sein, also der ISO-Norm 11784 oder Anhang A der
ISO-Norm 11785 entsprechen - andernfalls ist ein geeignetes Lesegerät mitzuführen.
Führen Sie einen Hund definitiv in die Schweiz ein, so planen Sie bitte innerhalb der ersten 10 Tage
nach der Einfuhr einen Besuch bei Ihrem Tierarzt ein: alle Hunde, die in der Schweiz gehalten werden,
müssen von einem Tierarzt in einer Datenbank registriert werden (in der Regel müssen die Hunde
hierfür mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, in einigen Kantonen werden für ältere Hunde
jedoch auch noch bereits bestehende und lesbare Tätowierungen akzeptiert).

2. Tollwutimpfung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen
Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden
sein, mit einem inaktivierten Impfstoff eines Wirkungsgrades von mindestens einer internationalen
Antigeneinheit (WHO-Norm). Bei mehrmals geimpften Tieren entfällt die Wartefrist von 21 Tagen,
wenn die Tiere stets innerhalb der vom Impfstoffhersteller angegebenen Gültigkeitsdauer nachgeimpft
wurden.
Unter drei Monate alte Jungtiere aus der EU dürfen nur dann ungeimpft in die Schweiz verbracht
werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine tierärztliche
Bestätigung vorliegt, wonach sie seit der Geburt am Ort gehalten wurden, an dem sie geboren
worden sind, und nie mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, die einer Infektion mit
Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten.

Einfuhrdokumente:
Je nachdem, ob es sich um „Heimtiere“ handelt oder um „Einfuhren zu Handelszwecken“, unterscheiden
sich die Anforderungen an die Einfuhrdokumente. Bitte lesen Sie daher folgende Definition, damit
Sie wissen, welche Einfuhrdokumente für die geplante Einfuhr die richtigen sind:
Hunde, Katzen und Frettchen gelten als Heimtiere, wenn sie
a) aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden (oder für eine solche Verwendung
vorgesehen sind), und
b) ihre Eigentümer (oder eine andere vom Eigentümer beauftragte Person) begleiten, und
c) nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.
Werden Hunde, Katzen oder Frettchen hingegen unbegleitet eingeführt und/oder nicht als Gefährten
im Haushalt gehalten und/oder sind sie dazu bestimmt, verkauft oder jemand anderem übertragen zu
werden, so gelten sie als Hunde, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken.

A) Einfuhrdokumente für als „Heimtiere“ geltende Hunde, Katzen und Frettchen:
Heimtiere müssen beim Grenzübertritt aus der EU von einem EU-Heimtierausweis (gemäss Verordnung
998/2003/EG) begleitet sein. Bei Wiedereinfuhren von Schweizer Tieren ist dementsprechend
der (rote) Schweizerische Heimtierausweis notwendig.
Der Heimtierausweis muss von einer von der Veterinärbehörde des Herkunftslandes dazu bevollmächtigten
Tierärztin oder einem Tierarzt ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
a. den Namen und die Adresse der Tierhalterin oder des Tierhalters;
b. das Signalement des Tieres;
c. die Nummer des Mikrochips (oder der Tätowierung);
d. das Datum der Impfung gegen Tollwut, die Gültigkeitsdauer der Impfung, die Art des
Impfstoffes, den Namen des Herstellers und die Produktionsnummer;
e. die handschriftliche Unterschrift der Tierärztin oder des Tierarztes.
Es ist zu empfehlen, ein Foto des Tieres in den Heimtierausweis einzukleben.

B) Einfuhrdokumente für Hunde, Katzen und Frettchen „zu Handelszwecken“ (lesen sie dazu
auch das Dokument „TW Import von Hunden und Katzen aus der EU und die Umsetzung der Importbestimmungen
ab 1. Juli 2007“):
Hunde, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken müssen von einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis
begleitet sein, indem ein amtlicher Tierarzt /Tierärztin des Herkunftslandes bestätigt,
dass er 24 Stunden vor dem Versand eine klinische Untersuchung durchgeführt hat und die Tiere
gesund und transportfähig sind. Die vorgeschriebene Kennzeichnung der Tiere sowie die korrekte
Tollwutimpfung sind ebenfalls in diesem Gesundheitszeugnis zu bescheinigen. Anwendbar ist die von
TRACES generierte Version des Zeugnisses „92/65E1 Vögel, Hasentiere, Katzen, Hunde und Frettchen“.
Zudem muss der amtliche Tierarzt / Tierärztin des Herkunftslandes eine elektronische
1TRACES-Meldung absetzen.
Bitte beachten sie zudem folgende Punkte:
1. Hunde, Katzen und Frettchen, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind mehrwertsteuerpflichtig.
Der Importeur muss den Zollbehörden von sich aus die Einfuhr zoll- oder mehrwertsteuerpflichtiger
Tiere melden.
2. Eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt ist notwendig zur Haltung von Wildtieren (z.B. Frettchen),
zum Handel oder zur Werbung mit Tieren, für Tierausstellungen, Kleintiermärkte, Zoos, Zirkusse
und Tierversuche. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen kantonalen Veterinäramt.
3. Zur Ein- und Durchfuhr aller Tierarten, die in den Anhängen I-III der Washingtoner Artenschutzkonvention
(CITES) aufgeführt sind, und aller nichtdomestizierten Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien
und Amphibien ist in jedem eine artenschutzrechtliche Bewilligung notwendig, siehe BVET Website
> Handel mit Wildtieren/ -pflanzen (z.B. Bengal-Katzen).
Zitat-Ende
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mit deinen Miezen in die Schweiz musst du dir keine Sorgen macht. Pflicht ist:

- Chip
- Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, höchstens 1 Jahr alt
- EU Ausweis
- im EU Ausweis muss dokumentiert sein, dass sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise in die Schweiz ein Tierarzt die Miezen angesehen hat. Hinten im EU Ausweis muss der Tierarzt dies mit Datum, Stempel und Unterschrift eintragen.

Zur Fahrt:
Ich würde jede Katze in ihre eigene Box setzen. Schaut, dass ihr recht große Boxen habt, wo ihr evtl. noch einen kleinen Klo mit rein stellen könnt. Als Unterlage empfehle ich euch eine Windel oder ähnliches. Aber ihr seid ja die ganze Zeit dabei und könnt die Box ggf. wechseln oder sauber machen.
 
alles klar, und wenn sie mich gar nicht anhalten und kontrolieren ist alles am besten :aetschbaetsch1:
 
ja aber ohne anhalten wäre es am aller besten, da kann wenigstens nix schiff gehen:hmm:

und für den fall das bei einer der mietzis etwas in der box schief geht und etwas sauber gemacht werden muss habe ich so eine "katzenleine" bestellt, bin zwar absolut kein fan von gassi gehen mit katzen!!! aber da geht es mir um sicherheit. nich das sich die katze auf dem arm meiner freundin erschreckt wenn ein lkw vorbeifährt und auf die autobahn rennt, deswegen die leine, rein zur sicherheit.
 
ja aber ohne anhalten wäre es am aller besten, da kann wenigstens nix schiff gehen:hmm:

und für den fall das bei einer der mietzis etwas in der box schief geht und etwas sauber gemacht werden muss habe ich so eine "katzenleine" bestellt, bin zwar absolut kein fan von gassi gehen mit katzen!!! aber da geht es mir um sicherheit. nich das sich die katze auf dem arm meiner freundin erschreckt wenn ein lkw vorbeifährt und auf die autobahn rennt, deswegen die leine, rein zur sicherheit.

Das würde ich auf gar keinen Fall machen. Setzt euch ins Auto, macht alle Türen zu, einer hält die Mieze fest und der andere macht sauber. Auf gar keinen Fall die Katze an der Leine raus. Schon gar nicht, wenn sie das nicht kennt.
 
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nein ich meinte das sie einer aufn arm nimmt und die leine nur zur sicherheit.
im auto wird dann nicht mehr viel bewegungsfreiheit sein.
 
und für den fall das bei einer der mietzis etwas in der box schief geht und etwas sauber gemacht werden muss habe ich so eine "katzenleine" bestellt, bin zwar absolut kein fan von gassi gehen mit katzen!!! aber da geht es mir um sicherheit. nich das sich die katze auf dem arm meiner freundin erschreckt wenn ein lkw vorbeifährt und auf die autobahn rennt, deswegen die leine, rein zur sicherheit.


Mit Leine und Geschirr wäre ich vorsichtig. In solchen Ausnahmesituationen wie eine lange Autofahrt würde ich persönlich den Kennel nicht öffnen, weder auf dem Rastplatz noch an einem anderen Platz.
Wenn das Tier panisch wird, wirst Du selbst mit Leine und Geschirr nicht halten können
(Mein Kater hat bei den wenigen Versuchen "Leinenfreigang im Garten" mit einem Sprung den Karabinerhaken abgerissen).

Wenn Du Tücher tauschen möchtest, dann bei geschlossenen Türen und ganz fix...alte Tücher raus und neue rein. Irgendwelche große Aktion wie "Katze raus und festhalten" würde ich niemals versuchen...manchmal gibt es keine zweite Chance.

Eine richtig panische Katze passt auch unter den Autositz...und dann hole die dort mal raus ....😎


Viele User im Forum haben Auslandskatzen (ich auch) und die Tiere werden eingeflogen. Mit Vorbereitungen im TH/Auffangstation, Transport zum Flughafen, Flug, Abholung, sind die Katzen u.U. 12-14 STunden unterwegs. Da wird weder beruhigt, noch Tücher ausgetauscht. "Augen zu und durch"....Die Sicherheit der Tiere im Container ist das Wichtigste, alles andere ergibt sich 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
nein ich meinte das sie einer aufn arm nimmt und die leine nur zur sicherheit.
im auto wird dann nicht mehr viel bewegungsfreiheit sein.

Ich würde euch das nicht empfehlen. Platz ist in der kleinsten Hütte 😉 Einer sitzt vorne und hält die Mieze und der andere macht draußen die Box sauber. Das wäre doch auch eine gute Alternative. Aber nicht mit der Mieze raus. Das kann ganz schnell ein Schuß nach hinten sein.
 
ok, ich sehe ein ihr habt recht. aber ein problem hätte ich noch, wegen kaklo.
ich habe jetzt nicht soviel platz das ich eine riese box ins auto stellen kann wo auch noch ein klo reinpasst. aber bei ca 7-9stunden fahrt müssen die doch bestimmt mal oder nicht.
 

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