Es gibt viele widersprüchliche Aussagen zu dem Thema, teilweise ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ob ich mich lächerlich mache, das lass mal meine Sorge sein. 😎
Wie gesagt, wenn sie insgesamt mit allen Einkünften weniger als 8.000 EUR Jahresgewinn hat, dann muss sie nicht versteuern.
Es kommt nicht darauf an, ob sie 5 oder 2 Zuchtkatzen hat. Wenn sie etwas regelmäßig macht, erweckt das den Anschein der sogenannten "Gewinnerzielungsabsicht". Man kann nicht einfach etwas regelmäßg verkaufen und dann keine Steuern zahlen.
Wenn die gute Frau unregelmäßig alle drei Jahre mal einen Wurf hat, dann ist es "Liebhaberei". Wenn sie aber regelmäßig vielleicht 2 Würfe pro Jahr hat und das mit 2 Katzen, ist es sicherlich keine "Liebhaberei", sondern da steckt eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahinter.
Das hat nichts mit "von Bundesland zu Bundesland" zu tun, dann sind die allgemeinen Finanzamt-Spielregeln.
Hier hab ich was bei Google gefunden (im Prinzip das, was ich schon gesagt habe).
Kommt von einer Steuerberaterin:
Die Abgrenzung der gewerblichen Hundezucht zum reinen Hobbyzüchter ist hierbei nicht so einfach ersichtlich. Auch Hobbyzüchter müssen in der Regel Steuern zahlen.
Hundezucht ist gewerblich, wenn sie auf Dauer angelegt und vom Umfang und Aufwand her eindeutig über eine Liebhaberei hinausgeht. Auch wer nur mit einem oder mit zwei Tieren über mehrere Jahre hinweg regelmäßig mehrere Würfe und Welpen verkauft, ist im steuerrechtlichen Sinne Unternehmer.
Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet auch wenn das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht und nebenberuflich geschieht. Dabei spielt es keine Rolle ob er ein gewerbsmäßiger Züchter im Sinne des Tierschutzgesetzes ist.
Für die Umsatzsteuerpflicht ist es allerdings unerheblich ob die Hundezucht als Liebhaberei oder gewerblich betrieben wird. Für Hundeverkäufe ist derzeit 19% Umsatzsteuer zu berechnen und an die Finanzverwaltung abzuführen.
Was den letzten Satz betrifft, das gilt nur, wenn sie weniger als 17.500 EUR Jahresumsatz hat und von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht, dann muss sie keine Umsatzsteuer abführen.