Ich wüsste nicht, welche Veranlassung die Orga in Griechenland haben sollte, über die (augenscheinlich erfolgte) reine Vermittlungshilfe hinaus etwas für das Mütterchen zu tun. Geimpft ist die Kleine natürlich, sonst hätte sie nicht ausreisen dürfen (auch nicht innerhalb der EU), denn sie braucht dafür ja den EU-Heimtierausweis, aus dem auch der Impfstatus hervorgeht.
Der einzige, der evtl. "haftbar" gemacht werden könnte, wäre der Tierarzt gewesen, der die Kleine untersucht und geimpft hatte, aber das lohnt schon aus dem Grunde nicht, weil ein Auslandsprozess - auch innerhalb der EU - ausgesprochen teuer und aufwändig zu führen wäre. Bei der geringen Summe, die als Schadenssumme infrage kommen könnte, wären allein schon die Verfahrenkosten sicherlich das Mehrfache des Streitwerts. Und dass das griechische Zivilrecht dem deutschen nachgebildet worden war, sintemalen, ändert daran auch nichts.
Eine deutsche TS-Orga könnte für die Kitten Vermittlungshilfe geben, denke ich, aber darüber hinaus m. E. nichts, jedenfalls nicht, solange die TE die Katze nicht an die Orga übereignet. Hilfestellung im Fall einer Handaufzucht der Kitten und Tipps für die Geburt, das sicherlich, aber finanzielle Hilfe sehe ich da nicht.