Änderungen werden besprochen (oder es zumindest versucht), auch wenn der Vertrag nicht "rechtsrelevant" ist. Danach kann man immernoch die Flinte ins Korn werfen und sich (als Eigentümer) darüber hinwegsetzen.
Sorry, aber so ganz verstehe ich Deine Logik (noch) nicht. Einerseits bist Du dafür, dass auf jeden Fall nachgefragt wird, aus vertraglicher/moralischer/wasauchimmer-Verpflichtung heraus. Aber wenn dann ein „nein“ als Antwort käme, dann könnte man sich doch drüber hinwegsetzen? Und dann ist es plötzlich nichtmehr moralisch verwerflich oder menschlich un-anständig?
Wieso „man“ nicht anrufen will, kann ich natürlich nicht für alle beantworten, ich kann nur nochmal erklären warum ich persönlich es nicht tun würde: Wenn ich ein Tier aufnehme, mit allen Konsequenzen die dazu gehören, mich kümmere, Zeit und Herzblut investiere und mitunter auch mal eine ganze Menge Geld, wenn Krankheiten auftreten, und ich habe diese Tier über Monate, Jahre… dann sehe ich einfach keinerlei Veranlassung, irgendjemanden wegen irgenwas um Erlaubnis zu bitten der das Tier vielleicht mal vor Jahren eine Zeitlang betreut hat (im aktuellen Fall mag es noch nicht so lange her sein, aber bei unbefristetem Eigentumsvorbehalt sähe das ja auch in 10 Jahren nicht anders aus). Es geht denjenigen einfach nichtsmehr an, Punkt. Rein gefühlsmäßig / menschlich (wenn wir schon nur von der menschlichen Seite sprechen und den Vertrag mal aussen vor lassen) ist das Tier dann einfach MEINS.
Sogar wenn man ein Kind adoptiert, ist man nach Ablauf einer gewissen Frist die RICHTIGEN ELTERN und nichtmehr nur Pfleger/Betreuer.
Zum Thema „unpassende“ Punkte bei den Vertragsverhandlungen ansprechen kann ich nur sagen, na dann viel Glück. Meiner Erfahrung nach ist „der Tierschutz“, wenn es mal Meinungsverschiedenheiten gibt, Argumenten oder Änderungswünschen gegenüber nicht besonders aufgeschlossen (ich wiederhole, meiner Erfahrung nach. Bevor mir Pauschalisierungen vorgewerofen werden.). Grade beim Punkt Eigentum am Tier (bei denen wo es eben laut Vertrag so ist dass das Tier immer Eigentum des Tierschutzvereins bleibt): im Besten Fall wird die Änderung diesbezüglich einfach nur abgelehnt und man „darf“, wenn man sich fügt, den Vertrag trotzdem unterschreiben. Im schlimmsten Fall macht man sich mit diesem Anliegen direkt verdächtig, böse Hintergedanken zu haben – denn hätte man nichts böses vor, könnte man mit dieser Klausel schließlich gut leben, denn Gebrauch gemacht würde davon ja nur im Notfall (ähnlich argumentiert ja auch unsere liebe Politik zum Thema Vorratsdatenspeicherung, oder der liebe Herr Minister Schäuble seinerzeit zum Thema Polizeitronajer – wer nichts zu verbergen hat, sollte ja auch nichts dagegen haben…) – und wird eines Tieres für unwürdig befunden. Ist sicher nicht die Regel, gibt es aber dennoch.
Mir geht es einfach gegen den Strich, wenn pauschal davon ausgegangen wird, ich könnte ja eventuell böses mit dem Tier vorhaben, daher behält man sich sicherheitshalber das Eigentumsrecht dauerhaft zurück.
Und konsequent ist das ganze auch nicht: Eigentumsvorbehalt ja, um Erlaubnis gefragt werden wollen ja, aber Haftung / Kosten übernehmen falls was sein sollte, nein, das wird immer ausdrücklich ausgeschlossen, das darf dann alles der „Pfleger“.
Mache ich als Dosi ja gerne, sonst würde ich mich nicht für ein Tier entscheiden wenn nicht mit aller Konsequenz. Aber dann ist es auch MEINS und ICH treffe die Entscheidungen. OHNE zu fragen. Und nein, schlecht oder moralisch im Unrecht fühle ich mich deswegen keineswegs.
So gesehen wäre die kurze, knappe, treffendste Antwort auf die Frage des „warum“ wohl in meinem Fall tatsächlich, dass es da „ums Prinzip“ geht. Näher erläutert durch die obigen Ausführungen.