Vertrag vom Tierheim

  • Themenstarter Themenstarter MissMcPot
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Andere können das, was ich mit 18 kann, mit 40 immer noch nicht. Schließe bitte nicht von Dir auf andere (nicht falsch verstehen: Die TE wird sicherlich ihre Entscheidungen treffen können. Davon gehe ich aus).

Es geht nicht um das "Eigentum".

Ich schließe nicht von mir auf andere. Wer erwachsen ist, darf und muss Entscheidungen treffen. Es ist anmaßend zu unterstellen, dass der Vertragspartner, dem man die Verantwortung für das Tier überträgt (und zumindest zutraut eine Unterschrift rechtsgültig zu leisten), keine Entscheidungen selbständig treffen kann.

Und es geht auch um Eigentum. Wer das Tier übernimmt, trägt die Futter- und Tierarztkosten. Erwirbt aber kein Eigentum an dem Tier? Eigentümer bleibt das Tierheim? Ist in meinen Augen eine eigenartige Rechtsauffassung.
 
A

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Er sollte wissen, was für Verträge er unterschreibt und was er verspricht - unabhängig von der rechtlichen Seite; ganz einfach in menschlicher Hinsicht, auf Vertrauensbasis - und in Konsequenz daraus in diesem Fall einfach mal zum Hörer greifen. Was ist so schwer daran?

Unabhängig von der rechtlichen Seite? Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Und jetzt soll davon unabhängig gehandelt werden? Ernsthaft??? Ich wiederhole mich. Wer das Tier übernimmt, trägt Futter- und Tierarztkosten. Dadurch sollte er Eigentum an dem Tier erwerben. Ergo darf er entscheiden ohne vorher jemanden um Erlaubnis zu fragen.

Denn wenn das Tierheim "Nein" sagt - was dann? Dann hat man sich zu fügen? Mir fehlt bei dem "Vertrag" die Gegenseitigkeit. Welche Leistungen bringt denn der Tierschutzverein?
 
Also in jedem Vertrag steht eigentlich drin wann das Tier in den kompletten Eigentum der Besitzer übergeht.

Denn angenommen ich würde z.B. in Belrin wohnen und mir eine Katze aus dem Hamburger Tierheim holen, dann gegebenenfalls nach einem Jahr sterben. Im Vertrag steht das, dass Tierheim immer noch der Besitzer ist: Glaubt ihr die sind Scharf drau? Bestimmt nicht.

Normal sind 6 Monate, die Zeit reicht aus um ein Auge auf seine Schützlinge zu haben.
 
Ich verstehe nicht, wieso man nicht einfach den Hörer schnappt und anruft? Ist das so schwer? Egal ob die scharf drauf sind oder nicht, ob sie ablehnen oder nicht ... wo liegt denn das Problem? Das man die Telefonnummer nicht hat? Das man sich nicht traut? Das es "ums Prinzip" geht? Das man einfach keinen Bock hat?

Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Moral, der Erziehung oder was weiß ich. Ich habe gelernt: Man hält sich an Verträge. Änderungen werden besprochen (oder es zumindest versucht), auch wenn der Vertrag nicht "rechtsrelevant" ist. Danach kann man immernoch die Flinte ins Korn werfen und sich (als Eigentümer) darüber hinwegsetzen. Wie schon mehrfach geschrieben wurde: Offenbar zöge dies keinerlei rechtliche Konsequenzen mit sich.

Dann kann man doch immer noch auf sein Recht pochen und es durchsetzen.

Ich denke nur, wer einen Vertrag unterschreibt in dem Wissen, dass er gegen den Vertrag ohnehin verstoßen wird, aber nicht belangt werden kann, weil der Vertrag in diesem Punkt nicht rechtmäßig ist, handelt menschlich unehrlich, auch wenn er rechtlich nicht angreifbar sein mag.

So was könnte man schließlich auch bei den Vertragsverhandlungen ansprechen.

Danke Kathrin für diesen Beitrag.

Man muss es nicht einmal wissen: Es kann sich immer etwas ändern. Es spricht für persönliche Fairness seinem Vertragspartner gegenüber, einen Versuch zu starten um ihn über diese Änderungen aufzuklären.

Und ich weiß nach diesem Thread einmal mehr, dass man sich die Menschen gründlich aussuchen sollte, mit denen man Verträge abschließt - besonders, wenn es um ein geliebtes Tier geht.

Liebe Grüße
 
Änderungen werden besprochen (oder es zumindest versucht), auch wenn der Vertrag nicht "rechtsrelevant" ist. Danach kann man immernoch die Flinte ins Korn werfen und sich (als Eigentümer) darüber hinwegsetzen.

Sorry, aber so ganz verstehe ich Deine Logik (noch) nicht. Einerseits bist Du dafür, dass auf jeden Fall nachgefragt wird, aus vertraglicher/moralischer/wasauchimmer-Verpflichtung heraus. Aber wenn dann ein „nein“ als Antwort käme, dann könnte man sich doch drüber hinwegsetzen? Und dann ist es plötzlich nichtmehr moralisch verwerflich oder menschlich un-anständig?

Wieso „man“ nicht anrufen will, kann ich natürlich nicht für alle beantworten, ich kann nur nochmal erklären warum ich persönlich es nicht tun würde: Wenn ich ein Tier aufnehme, mit allen Konsequenzen die dazu gehören, mich kümmere, Zeit und Herzblut investiere und mitunter auch mal eine ganze Menge Geld, wenn Krankheiten auftreten, und ich habe diese Tier über Monate, Jahre… dann sehe ich einfach keinerlei Veranlassung, irgendjemanden wegen irgenwas um Erlaubnis zu bitten der das Tier vielleicht mal vor Jahren eine Zeitlang betreut hat (im aktuellen Fall mag es noch nicht so lange her sein, aber bei unbefristetem Eigentumsvorbehalt sähe das ja auch in 10 Jahren nicht anders aus). Es geht denjenigen einfach nichtsmehr an, Punkt. Rein gefühlsmäßig / menschlich (wenn wir schon nur von der menschlichen Seite sprechen und den Vertrag mal aussen vor lassen) ist das Tier dann einfach MEINS.
Sogar wenn man ein Kind adoptiert, ist man nach Ablauf einer gewissen Frist die RICHTIGEN ELTERN und nichtmehr nur Pfleger/Betreuer.

Zum Thema „unpassende“ Punkte bei den Vertragsverhandlungen ansprechen kann ich nur sagen, na dann viel Glück. Meiner Erfahrung nach ist „der Tierschutz“, wenn es mal Meinungsverschiedenheiten gibt, Argumenten oder Änderungswünschen gegenüber nicht besonders aufgeschlossen (ich wiederhole, meiner Erfahrung nach. Bevor mir Pauschalisierungen vorgewerofen werden.). Grade beim Punkt Eigentum am Tier (bei denen wo es eben laut Vertrag so ist dass das Tier immer Eigentum des Tierschutzvereins bleibt): im Besten Fall wird die Änderung diesbezüglich einfach nur abgelehnt und man „darf“, wenn man sich fügt, den Vertrag trotzdem unterschreiben. Im schlimmsten Fall macht man sich mit diesem Anliegen direkt verdächtig, böse Hintergedanken zu haben – denn hätte man nichts böses vor, könnte man mit dieser Klausel schließlich gut leben, denn Gebrauch gemacht würde davon ja nur im Notfall (ähnlich argumentiert ja auch unsere liebe Politik zum Thema Vorratsdatenspeicherung, oder der liebe Herr Minister Schäuble seinerzeit zum Thema Polizeitronajer – wer nichts zu verbergen hat, sollte ja auch nichts dagegen haben…) – und wird eines Tieres für unwürdig befunden. Ist sicher nicht die Regel, gibt es aber dennoch.
Mir geht es einfach gegen den Strich, wenn pauschal davon ausgegangen wird, ich könnte ja eventuell böses mit dem Tier vorhaben, daher behält man sich sicherheitshalber das Eigentumsrecht dauerhaft zurück.

Und konsequent ist das ganze auch nicht: Eigentumsvorbehalt ja, um Erlaubnis gefragt werden wollen ja, aber Haftung / Kosten übernehmen falls was sein sollte, nein, das wird immer ausdrücklich ausgeschlossen, das darf dann alles der „Pfleger“.
Mache ich als Dosi ja gerne, sonst würde ich mich nicht für ein Tier entscheiden wenn nicht mit aller Konsequenz. Aber dann ist es auch MEINS und ICH treffe die Entscheidungen. OHNE zu fragen. Und nein, schlecht oder moralisch im Unrecht fühle ich mich deswegen keineswegs.

So gesehen wäre die kurze, knappe, treffendste Antwort auf die Frage des „warum“ wohl in meinem Fall tatsächlich, dass es da „ums Prinzip“ geht. Näher erläutert durch die obigen Ausführungen.
 
Sorry, aber so ganz verstehe ich Deine Logik (noch) nicht. Einerseits bist Du dafür, dass auf jeden Fall nachgefragt wird, aus vertraglicher/moralischer/wasauchimmer-Verpflichtung heraus. Aber wenn dann ein „nein“ als Antwort käme, dann könnte man sich doch drüber hinwegsetzen? Und dann ist es plötzlich nichtmehr moralisch verwerflich oder menschlich un-anständig?
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Ja, genau 🙂.
Liebe Grüße
 
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Ja, genau 🙂.
Liebe Grüße

Macht dann nicht wirklich viel Unterschied *g*

Wie siehts denn bei Züchterverträgen aus? Da wird Freigang ja auch gern verboten. Darf man sich da also auch drüber hinwegsetzen oder?

Versteht mich recht, ich halte solche Klauseln, ebenso wie den Eigentumsvorbehalt zumindest für moralisch verwerflich, um rechtliche Aspekt dürfen sich die Anwälte kloppen. Würde aber vermuten daß diese zu einem ähnlichen Ergebnis kämen.
 
Macht dann nicht wirklich viel Unterschied *g*

Wie siehts denn bei Züchterverträgen aus? Da wird Freigang ja auch gern verboten. Darf man sich da also auch drüber hinwegsetzen oder?

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Für mich macht das einen immensen Unterschied! Und nein, dort wird Freigang auch nicht immer verboten. Ich hätte kein Problem damit die Züchter meiner Ragdolls anzurufen und ihnen Bescheid zu geben, wenn ich ihnen gerne Freigang gönnen würde. Ich halte ohnehin Kontakt und habe mich bewusst für die Zucht entschieden - nicht zuletzt wegen den überaus sympathischen Menschen, die dahinter stecken. Kann auch sein, dass meine Einstellung daraus resultiert: Ich habe Umgang mit netten Menschen, die (so wie ich) das Beste für ihre Tiere wollen und sich im Gegenzug ebenso an Verträge halten bzw. Änderungen absprechen.
Misstrauen, Spekulationen und "Menno, ist aber jetzt meins, meins, meins!" ist eben nicht die von jedem gewählte Einstellung.

Und ja, soll die TE machen was sie will. Der Großteil hier ist zumindest auf dem Papier erwachsen und muss seine Entscheidungen selbst verantworten.
🙂

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal rein hypothetisch gesprochen:

Du möchtest deinen Ragdolls Freigang gewähren und rufst den Züchter an, Züchter sagt: "Iss nich, siehe Vertrag"

Was machst du dann?
 
Aus welchem Grund sollte ich das Szenario durchspielen?
A) Meine Ragdolls (wie alle meine zukünftigen Katzen) werden in Zukunft nur gesicherten Freigang genießen
B) Bis das nicht möglich ist, bleiben die zwei -ganz in meinem Sinne- im Haus.
So habe ich den Vertrag (wohlwissend) unterschrieben. Daran wird sich -zumindest bei mir- nichts ändern: Er wurde in meinem Interesse und dem der Züchter aufgestellt und ausgearbeitet. Dabei gab es durchaus auch Änderungen, die ich freundlich und mit guten Argumenten durchsetzen konnte (z.B hinsichtlich der jährlichen Impfung).
Ich muss nicht in "was wäre, wenn" Sprache sprechen.

Hier geht es übrigens nicht um mich, sondern um die TE. Mein Vorschlag war, zunächst beim Tierheim anzurufen. Einige finden das verwerflich, gut, muss ich damit Leben. Ich habe wieder für mich daraus gelernt, die TE erhielt unterschiedliche Meinungen zu dem Thema und kann nun sicherlich gut selbst entscheiden. Thema erledigt würde ich meinen.

Liebe Grüße
 
Es gibt Tierschutzvereine, die aus persönlicher Überzeugung ausschließlich in Wohnungshaltung vermitteln, egal ob die Katze raus will oder nicht. Falls deine Katze aus solch einem Tierheim stammt, würde ich nicht nachfragen, ob du die Katze rauslassen darfst, da wirst du höchstwahrscheinlich ein "nein" bekommen, das könnte echt Probleme nach sich ziehen. Der Tierschutzverein könnte misstrauisch werden und wenn du dann gegen das Verbot verstößt, werden sie vielleicht versuchen, dir die Katze wieder wegzunehmen. Das wäre natürlich das schlimmste Szenario.
Wenn der Tierschutzverein, von dem deine Katze ist, aber nicht generell Wohnungshaltung vorschreibt, sondern individuell nach Katze entscheidet, dann würde ich schon dort anrufen und die Situation schildern.
 
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Ich würde nicht anrufen, schlafende Hunde soll man nicht wecken 😉
 
So viel Ehrlichkeit schulde ich nun mal dem Züchter, von dem ich schließlich auch Ehrlichkeit in allen Belangen erwarte.

Wieso schuldet man etwas einem Züchter? Er bietet eine Ware an (Katze), ich bezahle den Preis. Wenn er nicht ehrlich ist, und die "Artikelbeschreibung" fehlerhaft war, wird der Kauf rückgängig gemacht, der Preis gemindert oder '"nachgebessert". Es ist ein Rechtsgeschäft.
 
Aber, ja, ich erwarte, dass der Züchter zu mir ehrlich ist in allen Dingen, die seine Zucht betreffen - und da geht es nicht nur um die "Artikelbeschreibung" - wie Du so schön sagst - sondern auch um die Umstände, wie der "Artikel" zustandekam und aufgezogen wurde, welche Gendefekte es in der Verwandtschaft gibt oder nicht gibt, die Haltung des Zuchtkaters und und und

Gehört alles mit zur Artikelbeschreibung. Denn das ist Grundlage für die Entscheidung, dieses Tier bei diesem Züchter zu kaufen. Und wenn er da äh, etwas vergesslich ist, dann wird das Rechtsgeschäft rückabgewickelt.

Offensichtlich habe ich andere Vorstellungen von meinem Umgang mit meinen Mitmenschen 🙄

Umgang mit Menschen bedeutet für mich in erster Linie Höflichkeit. Nichts anderes. Das wird bei uns übrigens auch als Anstand bezeichnet. Wer nicht höflich ist, hat keinen Anstand.
 
Ich greife das Thema nochmal auf.
Wir haben ja vor ca. 2 Monaten einen "Einzelkater" aus dem TH aufgenommen.
Nun macht sich bei uns aber das Gefühl breit, dass er doch mit einer anderen Katze auskommen könnte und er sich allein langweilt.

Zumal wir damals aus Unwissenheit nur eine Katze wollten.
Rein ins Wohnungskatzenhaus, geguckt.
Als wir unseren Kater sahen meinte man nur, "der KÖNNTE als Einzelkatze gehalten werden".

Deshalb zieht ja auch bald noch eine 2. Mietz ein.

Im Vertrag steht drin "SOLLTE als Einzelkatze gehalten werden".
Außerdem geht er nach 6 Monaten in unser Eigentum über.

Kann man uns einen Strick daraus drehen?
Unterschreiben mussten wir natürlich auch, dass es zu Kontrollen vom Tierschutz kommen kann /darf.
Die Mitarbeiterin im TH meinte "die kommen meist nicht vorbei, und rufen nur an".
Bisher ist nichts der Gleichen passiert.

Wir möchten einfach versuchen, ob es nicht doch mit einer 2. Katze klappt.

Gruß
 
sollte heißt nicht müssen und ist eher als "wegweiser" zu verstehen, damit es eurer katze nicht schlecht geht (das Tierheim geht davon aus, dass eure katzen keine anderen mag).
wenn sich eure katze also mit den 2. gut versteht, kann nichts passieren.
 
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