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n1n01337

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Hey, in dem Vertrag, den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen wird, das Tierheim aber das Eigentum an dem Tier behaelt."

Ist das normal?
 
A

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Hey, in dem Vertrag, den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen wird, das Tierheim aber das Eigentum an dem Tier behaelt."

Ist das normal?

Ist bei dem Tierheim hier auch so.
 
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hallo,
das hatte ich so noch nie. was haben sie denn gesagt wie die adoption abläuft? sollt ihr eine vermittlungsgebühr zahlen?
 
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Hey, in dem Vertrag, den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen wird, das Tierheim aber das Eigentum an dem Tier behaelt."

Ist das normal?
Zahlt ihr denn ne Schutzgebühr?
Sagen wir, es ist nicht unüblich. Der Hintergrund ist der, dass die Tierschutzvereine die Tiere davor schützen wollen, dass sie einem absolut ungeeigneten Adoptanten schutzlos ausgeliefert sind.
Stell dir vor, jemand entpuppt sich als animal hoarder. In dem Fall soll es möglich sein, das Tier wieder zum Tierschutzverein zu holen. Oder ein Adoptant will ein Tier verkaufen oder abgeben. Wenn das Eigentum beim TH liegt, kann er das nicht, sondern er muss es wieder ans TH geben. Damit soll vermieden werden, dass die Tiere adoptiert werden, um Profit aus ihnen zu schlagen, oder unkontrolliert in ungeeignete Bedingungen weitergegeben werden (denn es kommt ja durchaus vor, dass ein Tier einfach aus guten Gründen nicht beim Adoptanten bleiben kann. Unverträglichkeiten mit schon vorhandenen Tieren, Schicksalsschläge...).

Rechtlich ist das mW schwierig. Denn soweit ich weiß, wird die Schutzgebühr rechtlich dann eben doch als Kaufpreis interpretiert, der Schutzvertrag als Kaufvertrag. Und damit geht das Eigentum an den Adoptanten. Wenn ihr wirklich NICHTS bezahlt (kann ich mir kaum vorstellen), dann kann ich mir vorstellen, dass das so gültig ist.

Letztlich musst du dich fragen, ob dich das überhaupt zu interessieren braucht. Kein Tierheim holt ein Tier zurück, weil es einen ärgern will oder gerade Bock hat. Die sind froh, wenn die Tiere ein Zuhause haben. Von diesem Eigentumsanspruch wird also nie jemand Gebrauch machen, wenn man als Adoptant nicht ganz großen Mist baut. Diese Klausel ist für den Notfall gedacht.
 
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Ich kenne das bei Tieren, wo es noch einen potentiellen Besitzer geben kann (die noch keine 6 Monate "frei" sind), sodass das Tierheim im Falle, wo der ursprüngliche Besitzer Anspruch auf das Tier erhebt, es wieder an sich nehmen kann ohne dass es Probleme gibt.
Aber an sich hatte ich das selber noch nie direkt im Vertrag gehabt, nur, dass das Tier bei groben Vertragsverstößen und Gefährdung des Wohles wieder beschlagnahmt werden darf.
 
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Zahlt ihr denn ne Schutzgebühr?
Sagen wir, es ist nicht unüblich. Der Hintergrund ist der, dass die Tierschutzvereine die Tiere davor schützen wollen, dass sie einem absolut ungeeigneten Adoptanten schutzlos ausgeliefert sind.
Stell dir vor, jemand entpuppt sich als animal hoarder. In dem Fall soll es möglich sein, das Tier wieder zum Tierschutzverein zu holen. Oder ein Adoptant will ein Tier verkaufen oder abgeben. Wenn das Eigentum beim TH liegt, kann er das nicht, sondern er muss es wieder ans TH geben. Damit soll vermieden werden, dass die Tiere adoptiert werden, um Profit aus ihnen zu schlagen, oder unkontrolliert in ungeeignete Bedingungen weitergegeben werden (denn es kommt ja durchaus vor, dass ein Tier einfach aus guten Gründen nicht beim Adoptanten bleiben kann. Unverträglichkeiten mit schon vorhandenen Tieren, Schicksalsschläge...).

Rechtlich ist das mW schwierig. Denn soweit ich weiß, wird die Schutzgebühr rechtlich dann eben doch als Kaufpreis interpretiert, der Schutzvertrag als Kaufvertrag. Und damit geht das Eigentum an den Adoptanten. Wenn ihr wirklich NICHTS bezahlt (kann ich mir kaum vorstellen), dann kann ich mir vorstellen, dass das so gültig ist.

Letztlich musst du dich fragen, ob dich das überhaupt zu interessieren braucht. Kein Tierheim holt ein Tier zurück, weil es einen ärgern will oder gerade Bock hat. Die sind froh, wenn die Tiere ein Zuhause haben. Von diesem Eigentumsanspruch wird also nie jemand Gebrauch machen, wenn man als Adoptant nicht ganz großen Mist baut. Diese Klausel ist für den Notfall gedacht.
Ja, wir zahlen eine Schutzgebuehr fuer die beiden.
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort.
 
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Aber an sich hatte ich das selber noch nie direkt im Vertrag gehabt, nur, dass das Tier bei groben Vertragsverstößen und Gefährdung des Wohles wieder beschlagnahmt werden darf.
Fiona hat so einen Vertrag. Mein Hirn bei der Adoption: "Schräg, mir aber letztlich Wurst, weil... die Zielgruppe, die davon betroffen ist, die bin ich nicht"
 
Ja, wir zahlen eine Schutzgebuehr fuer die beiden.
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort.
Ok, dann ist das der verklausulierte Hinweis darauf, dass die Schutzgebühr keinen Kaufpreis darstellt. Was sie ja auch nicht sein soll. Die Gerichte interpretieren das aber im Zweifelsfall anders, soweit ich informiert bin. Der Eigentumsvorbehalt dürfte also eh auf wackeligen Beinen stehen. Was, wie gesagt, dir egal sein kann, wenn du keinen Unfug vor hast. Solltest du die zwei aus irgendwelchen Gründen mal abgeben müssen, musst du eben den Weg über das TH gehen. Aber das ist generell auch ne sinnvolle Regelung.
 
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hmmm, müsste es dann nicht auch im vertrag stehen?
In Fionas Vertrag steht ausformuliert, dass die SG keine Bezahlung für sie darstellt und dass das hier kein Kaufvertrag ist.

Schon n bisschen absurd. "Hier, Sache (Eigentumsrechtlich sind Tiere ja nunmal Sachen) gegen Geld. Aber das ist hier kein Kaufgeschäft, ne!"
 
Fiona hat so einen Vertrag. Mein Hirn bei der Adoption: "Schräg, mir aber letztlich Wurst, weil... die Zielgruppe, die davon betroffen ist, die bin ich nicht"
Genau, das denke ich mir auch. Die Klausel steht zum Wohl des Tieres drinnen und nicht um Jemanden zu ärgern, dementsprechend nicke ich die Verträge ohne Bedenken/Probleme durch.
 
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den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen

In Fionas Vertrag steht ausformuliert, dass die SG keine Bezahlung für sie darstellt und dass das hier kein Kaufvertrag ist.

Schon n bisschen absurd. "Hier, Sache (Eigentumsrechtlich sind Tiere ja nunmal Sachen) gegen Geld. Aber das ist hier kein Kaufgeschäft, ne!"

erklärst du es für eine, die grad nen knoten im hirn hat, bitte
ich kapiers nämlich nicht

ist dieses "unentgeldlich" im vertrag dann okay? nicht dass da iwie "schmu" gemacht wird?
 
ist dieses "unentgeldlich" im vertrag dann okay? nicht dass da iwie "schmu" gemacht wird?
Naja, definiere okay ...

Rechtlich ist das mW schwer zu halten. Wenn man mit so einem Vertrag vor Gericht geht, dürfte man wohl das Eigentum zugesprochen bekommen.

Diese seltsamen Formulierungen sind meiner Wahrnehmung nach der Versuch der Tierschutzvereine, nicht alle Kontrolle über die vermittelten Tiere zu verlieren, falls wirklich was ist. Und der Versuch, der ist halt rechtlich schwierig umzusetzen, wenn unsere Rechtslage sagt "Geld gegen Sache ist ein Kauf".

Sie können das so machen, die Vereine. Ob sie im Zweifel damit Erfolg haben, steht halt auf einem anderen Blatt. Sie haben mW aber auch keine andere Möglichkeit, ein Bisschen Schutz für vermittelte Tiere aufrecht zu erhalten. Deshalb verstehe ich das als "man kann es ja zumindest probieren". Böse Absicht würde ich da nicht unterstellen.

Eine einzige Konstellation, in der das ggf. problematisch wird, kann ich mir denken: Der vermittelnde Verein ist nicht seriös, sodass man sich eben nicht guten Gewissens an ihn wendet, wenn man das Tier z.B. abgeben muss. Denn dann steht da "Wir sind aber Eigentümer". Und auch wenn es rechtlich zerrissen werden sollte, will man da den Rechtsweg einschlagen?
 
Habe ich je nach Tierheim schon auch so gesehen und ich glaube sogar auch schon mal unterzeichnet. Schutzgebühr gilt hier nicht als Kaufpreis. Also es wird kein Verkauf der Katze getätigt.
Damit soll unterbunden werden, dass die Katze einfach so an Dritte weitergeben wird. Man ist der Besitzer, aber Eigentümer bleibt das Tierheim.
Ist aber auch Schutz für den Adoptanten. Wenn er sich nicht mehr kümmern kann um die Katze, ist das Tierheim zu informieren und diese kümmern sich dann. In der Regel darf man sich natürlich auch selber dann um einen neuen Platz nach Rücksprache kümmern, aber das Tierheim ist eben zu informieren.
Man versucht eben so zu unterbinden, dass die Katze am Ende irgendwo landet, wo der Platz nicht so gut ist und das Tierheim versucht sich so etwas Zugriff zu behalten, falls z.B der Adoptant seinen Pflichten welche sich nach dem Tierschutzgesetz ableiten, nicht nachkommt.

In der Regel hat das aber kaum praktische Auswirkungen..also das Tierheim sitzt nun nicht wöchentlich bei Einem auf der Couch und quasselt munter überall mit. Man ist eigentlich ein ganz normaler Katzenhalter, nur das man eben bei Weitergabe des Tieres hier nicht ohne Rücksprache des Tierheims verfahren darf. Ebenso meist Klauseln mit im Vertrag, dass man bei Umzug bescheid zu geben hat.

Diese Art der Verträge stehen zwar etwas auf töneren Füßen und mit guten Anwalt, kann man diese im Falle des Falles meist kippen..letztendlich sind sie jedoch ein Strohhalm der Tierheime um im Falle das dem Tier Ungemach droht z.B Besitzer kümmert sich nicht, ist wochenlang nicht, da Katze wird nur sporadisch versorgt oder Katze wird einfach Jemanden weitergegeben, der schon mit 30 Katzen auf 20qm lebt ohne Fenster und Balkon etc. irgendwie noch etwas Zugriff zu haben. Manche lassen sich dann einschüchtern, wenn man als Tierheim mit Vertragsburch argumentiert und letztendlich geschieht das in solchen Fällen ja zum Wohle der Katze..
 
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hmmm, müsste es dann nicht auch im vertrag stehen?
Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂
 
Naja, definiere okay ...

Rechtlich ist das mW schwer zu halten. Wenn man mit so einem Vertrag vor Gericht geht, dürfte man wohl das Eigentum zugesprochen bekommen.
Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂

Nee, ich glaub du hast mich falsch verstanden? Die eigentumsgeschichte, das habe ich auch schon gehört.

Mir gings jetzt um das unentgeldlich, obwohl geld den besitzer wechselt.


Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂

Aber das hat sich mit diesem post halbwegs erledigt. Die schutzgebühr steht doch auch drin, ja?
 
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Nee, ich glaub du hast mich falsch verstanden? Die eigentumsgeschichte, das habe ich auch schon gehört.

Mir gings jetzt um das unentgeldlich, obwohl geld den besitzer wechselt.




Aber das hat sich mit diesem post halbwegs erledigt. Die schutzgebühr steht doch auch drin, ja?
Ja
 
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Danki, dann ist mein bauch wieder ruhig 😉
Zwar immer noch etwas spooky der satz... schutzgebühr ja, und dann das unentgeldlich, aber vllt ist das so in nem rechtlichen rahmen um sicherheit fürs tier zu erhalten
 
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