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Hey, in dem Vertrag, den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen wird, das Tierheim aber das Eigentum an dem Tier behaelt."
Ist das normal?
Zahlt ihr denn ne Schutzgebühr?Hey, in dem Vertrag, den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen wird, das Tierheim aber das Eigentum an dem Tier behaelt."
Ist das normal?
Ja, wir zahlen eine Schutzgebuehr fuer die beiden.Zahlt ihr denn ne Schutzgebühr?
Sagen wir, es ist nicht unüblich. Der Hintergrund ist der, dass die Tierschutzvereine die Tiere davor schützen wollen, dass sie einem absolut ungeeigneten Adoptanten schutzlos ausgeliefert sind.
Stell dir vor, jemand entpuppt sich als animal hoarder. In dem Fall soll es möglich sein, das Tier wieder zum Tierschutzverein zu holen. Oder ein Adoptant will ein Tier verkaufen oder abgeben. Wenn das Eigentum beim TH liegt, kann er das nicht, sondern er muss es wieder ans TH geben. Damit soll vermieden werden, dass die Tiere adoptiert werden, um Profit aus ihnen zu schlagen, oder unkontrolliert in ungeeignete Bedingungen weitergegeben werden (denn es kommt ja durchaus vor, dass ein Tier einfach aus guten Gründen nicht beim Adoptanten bleiben kann. Unverträglichkeiten mit schon vorhandenen Tieren, Schicksalsschläge...).
Rechtlich ist das mW schwierig. Denn soweit ich weiß, wird die Schutzgebühr rechtlich dann eben doch als Kaufpreis interpretiert, der Schutzvertrag als Kaufvertrag. Und damit geht das Eigentum an den Adoptanten. Wenn ihr wirklich NICHTS bezahlt (kann ich mir kaum vorstellen), dann kann ich mir vorstellen, dass das so gültig ist.
Letztlich musst du dich fragen, ob dich das überhaupt zu interessieren braucht. Kein Tierheim holt ein Tier zurück, weil es einen ärgern will oder gerade Bock hat. Die sind froh, wenn die Tiere ein Zuhause haben. Von diesem Eigentumsanspruch wird also nie jemand Gebrauch machen, wenn man als Adoptant nicht ganz großen Mist baut. Diese Klausel ist für den Notfall gedacht.
Fiona hat so einen Vertrag. Mein Hirn bei der Adoption: "Schräg, mir aber letztlich Wurst, weil... die Zielgruppe, die davon betroffen ist, die bin ich nicht"Aber an sich hatte ich das selber noch nie direkt im Vertrag gehabt, nur, dass das Tier bei groben Vertragsverstößen und Gefährdung des Wohles wieder beschlagnahmt werden darf.
Ja, wir zahlen eine Schutzgebuehr fuer die beiden.
Ok, dann ist das der verklausulierte Hinweis darauf, dass die Schutzgebühr keinen Kaufpreis darstellt. Was sie ja auch nicht sein soll. Die Gerichte interpretieren das aber im Zweifelsfall anders, soweit ich informiert bin. Der Eigentumsvorbehalt dürfte also eh auf wackeligen Beinen stehen. Was, wie gesagt, dir egal sein kann, wenn du keinen Unfug vor hast. Solltest du die zwei aus irgendwelchen Gründen mal abgeben müssen, musst du eben den Weg über das TH gehen. Aber das ist generell auch ne sinnvolle Regelung.Ja, wir zahlen eine Schutzgebuehr fuer die beiden.
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort.
In Fionas Vertrag steht ausformuliert, dass die SG keine Bezahlung für sie darstellt und dass das hier kein Kaufvertrag ist.hmmm, müsste es dann nicht auch im vertrag stehen?
Genau, das denke ich mir auch. Die Klausel steht zum Wohl des Tieres drinnen und nicht um Jemanden zu ärgern, dementsprechend nicke ich die Verträge ohne Bedenken/Probleme durch.Fiona hat so einen Vertrag. Mein Hirn bei der Adoption: "Schräg, mir aber letztlich Wurst, weil... die Zielgruppe, die davon betroffen ist, die bin ich nicht"
den wir dem Tierheim vor Adoption zweier Katzen schicken muessen, steht, dass "dem Empfaenger das Tier unentgeltlich ueberlassen
In Fionas Vertrag steht ausformuliert, dass die SG keine Bezahlung für sie darstellt und dass das hier kein Kaufvertrag ist.
Schon n bisschen absurd. "Hier, Sache (Eigentumsrechtlich sind Tiere ja nunmal Sachen) gegen Geld. Aber das ist hier kein Kaufgeschäft, ne!"
Naja, definiere okay ...ist dieses "unentgeldlich" im vertrag dann okay? nicht dass da iwie "schmu" gemacht wird?
Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂hmmm, müsste es dann nicht auch im vertrag stehen?
Naja, definiere okay ...
Rechtlich ist das mW schwer zu halten. Wenn man mit so einem Vertrag vor Gericht geht, dürfte man wohl das Eigentum zugesprochen bekommen.
Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂
Ja, steht es auch. Aber wollte jetzt natuerlich nicht den ganzen Vertrag hier reinsenden - mir ging es ja speziell um diese Stelle 🙂
JaNee, ich glaub du hast mich falsch verstanden? Die eigentumsgeschichte, das habe ich auch schon gehört.
Mir gings jetzt um das unentgeldlich, obwohl geld den besitzer wechselt.
Aber das hat sich mit diesem post halbwegs erledigt. Die schutzgebühr steht doch auch drin, ja?