Tierhaltung
Antrag
Sicherlich haben auch Sie den einen oder anderen Tierfreund in Ihrer direkten Umgebung. Man weiß, dass Haustiere wie z.B. Katzen oder Hunde für Singles, Kinder und ältere Menschen oft eine wichtige Rolle in ihrem ständigen Lebensinhalt darstellen. Auch das tägliche, mehrmalige Gassi-Gehen mit einem Hund, ist ein wichtiger gesundheitlicher Punkt, da man regelmäßig an die frische Luft kommt und dabei neue Kontakte mit anderen Tierbesitzern knüpfen kann.
Es gibt auch Pflichten die sich aus der Tierhaltung ergeben.
Hunde sind in der Wohnanlage immer an der Leine zu führen. Die tägliche sogenannte Geschäfteverrichtung ist ganz normal, kann aber auch zum Problem werden, denn diesbezügliche Hinterlassenschaften sieht niemand gerne. Daher bitten wir Sie Ihren Hund nicht in der hauseigenen Grünanlage oder im dazugehörenden Pflasterbereich Gassi zu führen. Sollte trotzdem mal ein kleines Malheur passieren, bitten wir Sie, dieses mittels Plastiktüte zu entfernen.
Wenn eine Genehmigung zur Katzenhaltung erteilt wurde, bezieht sich diese nur auf den Wohnbereich. Freilaufende Katzen in der Wohnanlage werden aus hygienischen Gründen (Sandspielplätze für Kinder) nicht gestattet. Katzenstreu hat in der WC-Anlage zur Entsorgung nichts verloren.
Denken Sie aber auch rechtzeitig an die Urlaubsbetreuung durch Freunde, Nachbarn oder Bekannte, falls Sie im Urlaub Ihr Haustier nicht mitnehmen können.
Bitte beachten Sie diese Ratschläge. Weitere Ausführungen können sie dem Genehmigungsschreiben der Verwaltung entnehmen.
Einen Antrag auf Genehmigung zum Selbstausfüllen können Sie nachfolgend abrufen.