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Nuvi
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- Mitglied seit
- 27. Dezember 2013
- Beiträge
- 4
2 Kitten mit oder ohne Zustimmung des Vermieters?
Hallo ihr Lieben!
Ich dachte, ich melde mich nun einfach mal an und frage in die Runde!
Erst einmal zu uns. Mein Freund und ich, beide Mitte 20, möchten uns gerne 2 Kätzchen ins Haus holen. Der Wunsch besteht schon länger, aber nun sind wir in eine neue Wohnung gezogen, von der wir behaupten können, dass eine Katzenhaltung hier auch machbar ist (ist eine 70qm Maisonette-Wohnung).
Nun haben wir aber ein paar letzte Unsicherheiten die wir gerne vor dem Abenteuer "Katze" überwinden würden. Vorallem das mit dem Mietvertrag. In unserem Mietvertrag stehen nämlich folgende Klauseln:
Ein paar Paragraphen weiter die berühmte Klausel:
So. Die zweite Klausel ist ja generell schonmal ungültig, richtig? Nun verwirrt mich aber die erste noch ein wenig (ganz davon abgesehen, dass das erste "keine" zu viel sein müsste, sonst ergibt das recht wenig Sinn). Muss ich bei 2 Wohnungskatzen nun die Zustimmung einholen oder meinen Vermieter lediglich informieren?
Ich weiß das ist ein leidiges Thema, aber ich möchte nicht dass wir hier rausgeschmissen werden wegen den Katzen =(
Hallo ihr Lieben!
Ich dachte, ich melde mich nun einfach mal an und frage in die Runde!
Erst einmal zu uns. Mein Freund und ich, beide Mitte 20, möchten uns gerne 2 Kätzchen ins Haus holen. Der Wunsch besteht schon länger, aber nun sind wir in eine neue Wohnung gezogen, von der wir behaupten können, dass eine Katzenhaltung hier auch machbar ist (ist eine 70qm Maisonette-Wohnung).
Nun haben wir aber ein paar letzte Unsicherheiten die wir gerne vor dem Abenteuer "Katze" überwinden würden. Vorallem das mit dem Mietvertrag. In unserem Mietvertrag stehen nämlich folgende Klauseln:
(1) Die Tierhaltung bedarf nur der Zustimmung des Vermieters, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt oder um Tiere, von denen keine Belästigungen oder Störungen der Nachbarn ausgehen und die die Mietsubstanz nicht beeinträchtigen, nicht besonders gefährlich oder ekelerregend sind und eine zumutbare Zahl nicht überschreiten.
(2) Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
Ein paar Paragraphen weiter die berühmte Klausel:
Keine Hunde oder Katzen als Haustiere
So. Die zweite Klausel ist ja generell schonmal ungültig, richtig? Nun verwirrt mich aber die erste noch ein wenig (ganz davon abgesehen, dass das erste "keine" zu viel sein müsste, sonst ergibt das recht wenig Sinn). Muss ich bei 2 Wohnungskatzen nun die Zustimmung einholen oder meinen Vermieter lediglich informieren?
Ich weiß das ist ein leidiges Thema, aber ich möchte nicht dass wir hier rausgeschmissen werden wegen den Katzen =(
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