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Soraya282
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Weil Katzen nämlich zu den Kleintieren gehören und die darf man generell eigentlich nicht verbieten.
...
Wenn er eine Katze erlaubt, muss er auch eine zweite erlauben!
Katzen sind grenzwertig, sie sind weder Kleintiere, da sie nicht im Käfig, Terrarium oder Aquarium leben und sie sind aber auch mit Hunden nicht vergleichbar, da die meisten Katzen ja doch wesentlich unauffälliger sind als hunde, z.B. der Hund macht Lärm mit dem Bellen.
Was man nicht darf, und das wird eben gern verwechselt, man darf nicht grundsätzlich jede Tierhaltung im Mietvertrag verbieten.
Nen Merschweinchen oder Fische darf man immer halten, auch wenn der Mietvertag jede Tierhaltung ausschließt.
Man darf jedoch sowohl Hunde UND Katzen im Mietvertrag verbieten.
Verbietet der Vermiter im Vertrag die Katze, darf sie nicht gehalten werden.
Verbietet er jedoch jede Tierhaltung ist es wie gesagt Auslegungssache wie die Katze gehändelt wird.
Sollte ein solcher Fall vors Gericht gehen beispielsweise liegts allein am Richter, ob Mieter oder Vermieter recht bekommt.
Aber die Vermieterin erlaubt ja die Katze und wenn sie eine Katze erlaubt, so dürfte sie eigentlich auch nichts gegen eine zweite Katze einwenden.
Entweder ganz oder gar nicht.
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