Balkon darf nicht benetzt werden

  • Themenstarter Themenstarter Ragdoll1997
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Es gäbe auch noch Nylon. Also transparent. Das reflektiert zwar ganz ordentlich in der Sonne, ist also nicht so unauffällig, wie man im ersten Moment meinen möchte... Aber das muss man ja der Vermietung nicht auf die Nase binden 😉
So eines habe ich auf dem Balkon und es fällt echt nicht auf. Mein Vermieter war total begeistert, als er es "nicht" gesehen hat. Nur, wenn man ganz genau hinschaut.
 
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So eines habe ich auf dem Balkon und es fällt echt nicht auf. Mein Vermieter war total begeistert, als er es "nicht" gesehen hat. Nur, wenn man ganz genau hinschaut.
Muss ich mal anschauen… ich weiss echt nicht warum man so tun kann
 
Wenn du dir die mühe machen willst,könntest du nicht spannstangen oder soetwas nehmen, an denen das netz befestigt ist und das auf- und abbauen? Auch wenn das mühsam ist. Etwas temporäres kann eigentlich nicht verboten werden. Man darf ja auch alles auf den balkon stellen.
 
Ganz ehrlich?
Einfach dran machen und fertig.
Sollen sie dich doch verklagen (und genau das werden sie nicht tun).
 
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Ist der Balkon überdacht? Ich habe mit Maurerkleber weiße Leisten oben an die Decke angebracht - die kann man später rückstandslos entfernen und halten bombenfest. Daran kann man Haken anbringen und daran dann das Netz
 
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Ist der Balkon überdacht? Ich habe mit Maurerkleber weiße Leisten oben an die Decke angebracht - die kann man später rückstandslos entfernen und halten bombenfest. Daran kann man Haken anbringen und daran dann das Netz
Also wenn wir über Leisten reden, fallen mir so Gardinenschienen ein. Also vielleicht nicht exakt solche, aber das Prinzip. Sprich: Ein Netz "führbar" montieren, sodass man es auf und zuziehen kann wie eine Gardine? Und dann seitlich noch in einer Art einhaken, damit da auch dicht ist?

Ich bin mir über die genaue Ausführung noch nicht im Klaren, aber so als erster Denkansatz in Richtung einer nicht permanenten Lösung, die man ohne viel Aufwand jedes Mal, wenn man die Katzen rauslässt, eben aufziehen kann?
 
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Ist der Balkon überdacht? Ich habe mit Maurerkleber weiße Leisten oben an die Decke angebracht - die kann man später rückstandslos entfernen und halten bombenfest. Daran kann man Haken anbringen und daran dann das Netz
Ich muss zwar kein Katzennetz anbringen, aber ich finde diese Idee generell sehr interessant. Was ist denn "Maurerkleber" (ich habe gesucht und nicht wirklich was gefunden)? Ist das so ein Montagekleber, der mit "Kleben statt Bohren" wirbt?
Ich würde nämlich immer wieder so einer Kleber suchen, der wirklich hält, aber auch rückstandslos entfernt werden kann.
 
Ich muss zwar kein Katzennetz anbringen, aber ich finde diese Idee generell sehr interessant. Was ist denn "Maurerkleber" (ich habe gesucht und nicht wirklich was gefunden)? Ist das so ein Montagekleber, der mit "Kleben statt Bohren" wirbt?
Ich würde nämlich immer wieder so einer Kleber suchen, der wirklich hält, aber auch rückstandslos entfernt werden kann.
Ich frage mal meinen Kumpel, was das genau war
 
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Also wenn wir über Leisten reden, fallen mir so Gardinenschienen ein. Also vielleicht nicht exakt solche, aber das Prinzip. Sprich: Ein Netz "führbar" montieren, sodass man es auf und zuziehen kann wie eine Gardine? Und dann seitlich noch in einer Art einhaken, damit da auch dicht ist?

Ich bin mir über die genaue Ausführung noch nicht im Klaren, aber so als erster Denkansatz in Richtung einer nicht permanenten Lösung, die man ohne viel Aufwand jedes Mal, wenn man die Katzen rauslässt, eben aufziehen kann?
Das finde ich richtig genial. Diese Leisten müsste man - ähnlich wie meine Holzleisten - ebenfalls mit diesem Kleber anbringen können
 
[…] könntest du (in Deutschland) eventuell recht gute Chancen haben, die Zustimmung des Vermieters einzuklagen
Eine Klage auf Zustimmung braucht es nicht, da nicht zustimmungspflichtig. Da keine Pflicht, auch kein Klagegrund. Der Vermieter kann nur auf Entfernung klagen und für Aussicht auf Erfolg müssten die Voraussetzungen nicht eingehalten worden sein (kein Eingriff in die Bausubstanz etc.).
 
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Ich würds einfach mal machen und warten was passiert. Vielleicht fällts ihm gar nicht auf oder er sieht, dass es fast unsichtbar ist und es macht ihm nix mehr aus.
 
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Vielleicht kannst du es ja mit Pflanzen "tarnen". Ich habe im Garten ein dunkelgrünes Netz vor meiner Hecke, das sieht man absolut null.
 
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@sMuaterl der Kleber heißt Förch Powerkleber Hybrid und hält seit Januar.
 
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Wir haben auch eine Konstruktion mit Montagekleber, hält seit Oktober 2020 bombenfest.
Bei uns darf auch nicht gebohrt werden auf dem Balkon - das erfährt man aber erst beim Antrag auf Katzenhaltung, deshalb haben viele katzenlose Nachbarn fröhlich Regale, Sichtschutz und Markisen in die Bausubstanz geschraubt, und das wird geduldet. Wenn das bei dir ähnlich ist, würde ich da nochmal nachfragen, warum andere bauliche Veränderungen geduldet werden, und du aber nicht mal Spannstangen oder so installieren darfst.
 
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Was Elon Musk kann, kannst du doch schon lange. Einfach mal ne Fabrik bauen ohne Genehmigung mit der Begründung, dann wird es später halt wieder abgerissen.
 
Ist der Balkon überdacht? Ich habe mit Maurerkleber weiße Leisten oben an die Decke angebracht - die kann man später rückstandslos entfernen und halten bombenfest. Daran kann man Haken anbringen und daran dann das Netz
Leider ist dem nicht so, die Montagekleber halten nicht umsonst bombenfest. Alleine beim Entfernen der Leisten würde Putz mit abgerissen, man müsste spachteln, schleifen und die Flächen neu streichen.
 
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Hmm meinen Text hatte ich aber nicht fett markiert. Laut meinem Kumpel - der ist Tischler - kann man diesen Kleber entfernen.
 
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Hmm meinen Text hatte ich aber nicht fett markiert. Laut meinem Kumpel - der ist Tischler - kann man diesen Kleber entfernen.
Ich habe es fett hervorgehoben, damit es deutlich ist, auf was ich mich bezog.
Soviel Montagekleber, wie ich schon verarbeitet habe, den konnte ich nie rückstandslos entfernen.
 
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Sei es drum. Mein Vermieter hat mir den sogar empfohlen aber egal.. Jedem seine eigene Erfahrung 😊
 
Eine Klage auf Zustimmung braucht es nicht, da nicht zustimmungspflichtig. Da keine Pflicht, auch kein Klagegrund. Der Vermieter kann nur auf Entfernung klagen und für Aussicht auf Erfolg müssten die Voraussetzungen nicht eingehalten worden sein (kein Eingriff in die Bausubstanz etc.).
Wie gesagt, einige Gerichte sahen das anders. Es ist ein Streitthema.

Nur weil die neueren Urteile für den Mieter ausfielen, heißt das nicht, dass jedes Gericht in Deutschland das so sehen wüeden. Ich hatte auch so eine Fassaden-Klausel im ersten Mietvertrag und da waren sich alle Anwälte einig: Die ist gültig. Wenn der Mietvertrag der TE eine ähnliche Klausel enthält und sie einfach so ein Katzennetz anbringt, könnte das mächtig Ärger geben, bis hin zur Kündigung. Über das Risiko sollte man dann schon informieren.
Für alle Sachen, die die Fassade optisch verändern, habe ich eine Genehmigung benötigt. Da ging es dann auch weniger um das Netz, sondern um die Befestigung. Denn wenn man z.B. Teleskop-Stangen zur Befestigung verwendet, sind die auch sichtbar und stören somit das Bild der Fassade.

Mal ganz abgesehen davon finde ich es ziemlich mutig, die deutsche Rechssprechung einfach so auf ein anderes Land zu übertragen. Ob die Schweiz sich auch an unseren Urteilen hier im Land orientiert, würde ich nicht pauschal von ausgehen.
 
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