Balkon darf nicht benetzt werden

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@Ragdoll1997

Hier mal die Einschätzung eines Schweizer Anwalts zu einem ähnlichen Fall. Dieser geht davon aus, dass tatsächlich die optische Beeinträchtigung ausschlaggebend sein wird und was für ein Haus es ist.
Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt? | mein Hausjurist

Bei der möglichen optischen Beeinträchtigung sollte auch die Befestigung mit mitbedacht werden nicht nur das Netz selbst.


Nachtrag 9.45; Ein Interview mit einem Anwalt in einer Berner Zeitung geht übrigens auch von einer Zustimmungspflicht fürs Katzennetz aus: Für ein Katzenverbot braucht es gute Gründe

Weitere recht aktuelle Einschätzung zur Lage in der Schweiz:
Der Stubentiger will nach draussen – Türchen, Leiter oder Netz, was ist in einer Mietwohnung erlaubt? - HEV Schweiz
 
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Laut meinem Kumpel - der ist Tischler - kann man diesen Kleber entfernen.
Da ich total gerne dazu lerne, frage doch bitte Deinen Kumpel, wie er das macht. Das wäre sicher auch eine Bereicherung für viele Katzenhalter.
 
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Da ich total gerne dazu lerne, frage doch bitte Deinen Kumpel, wie er das macht. Das wäre sicher auch eine Bereicherung für viele Katzenhalter.
Überbelichtet aber anders geht's nicht. Wir haben die Leisten hier oben an der Decke angebracht. Sieht man überhaupt nicht, weil die Leisten die gleiche Farbe haben, wie die Decke. Daran sind die Haken angebracht
 

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Hallo ihr Lieben

Ich hoffe ihr könnt mir helfen… mein Vermieter erlaubt es mir nicht ein Katzennetz am Balkon anzumachen weil es dann vom äusseren nicht mehr schön aussieht. Habt ihr irgendwelche Tipps für mich, um den Balkon doch etwas zu sichern? Jedoch ist das problem bei uns dass die Katzen runter fallen könnten.

Vielen Dank für eure Hilfe!Anhang anzeigen 184420
Gibt es denn im Mietvertrag zur Balkongestaltung eine Klausel? Das dürfte ausschlaggebend sein. Ich hatte damals eine, die laut Anwälte gültig war und derzufolge ich ohne Zustimmung keine Objekte befestigen durfte, die die Fassade optisch verändern.

Wenn du so eine Klausel hast, würde ich mich von einem Anwalt vorher beraten lassen, was der sagt. Hast du keine solche Klausel würde ich es riskieren und einfach ein Netz anbringen und hoffen, dass der Vermieter nicht klagt.
 
Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

“Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof-Kreuzberg jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert und so die Fassade kaum optisch beeinträchtigt.“

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? – Rechtsanwalt Herren
Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen
..das sind einzelne Urteile..aber eben leider kein flächdenkendes Gesetz.
Katzennetze sind leider immer ein Streitthema, weil es hierzu keine wirkliche Gesetzgrundlage gibt und somit im Einzelfall das ein VM leider unterbinden kann.
Ich habe mal in einem Haus mit einer alten, recht schönen Aussenfassade gewohnt. Da durfte auch kein Katzennetz (egal ob fest verbohrt oder eine entfernbare Lösung) angebracht werden mit Verweiß darauf, dass dies die Aussenansicht des Hauses stört, ähnliches galt auch für diverse Arten von Sichtschutz, Sonnenmarkisen, Wäscheleinen also Dinge die eigentlich VM unabhängig gestattet sind..aber in Bezug auf historische Aussenfassade, dann tatsächlich vom VM untersagt werden können.

Letzendlich, solange keine einheitliche Gesetzlage können VM's das handhaben wie sie es wollen..zwar kann man im Einzelfall sowas anfechten und häufig wenn's dann bis vor Gericht geht, bekommen Mieter recht..aber man will da ja auch vielleicht länger wohnen und mit nem VM mit dem man sich vor Gericht getroffen hat, ist das gute Verhältnis dann sicherlich erstmal eine Weile nachhaltig gestört..
 
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..das sind einzelne Urteile..aber eben leider kein flächdenkendes Gesetz.
Katzennetze sind leider immer ein Streitthema, weil es hierzu keine wirkliche Gesetzgrundlage gibt und somit im Einzelfall das ein VM leider unterbinden kann.
Ich habe mal in einem Haus mit einer alten, recht schönen Aussenfassade gewohnt. Da durfte auch kein Katzennetz (egal ob fest verbohrt oder eine entfernbare Lösung) angebracht werden mit Verweiß darauf, dass dies die Aussenansicht des Hauses stört, ähnliches galt auch für diverse Arten von Sichtschutz, Sonnenmarkisen, Wäscheleinen also Dinge die eigentlich VM unabhängig gestattet sind..aber in Bezug auf historische Aussenfassade, dann tatsächlich vom VM untersagt werden können.

Letzendlich, solange keine einheitliche Gesetzlage können VM's das handhaben wie sie es wollen..zwar kann man im Einzelfall sowas anfechten und häufig wenn's dann bis vor Gericht geht, bekommen Mieter recht..aber man will da ja auch vielleicht länger wohnen und mit nem VM mit dem man sich vor Gericht getroffen hat, ist das gute Verhältnis dann sicherlich erstmal eine Weile nachhaltig gestört..
Natürlich ist ein gutes Verhältnis zum VM anstrebsam. Allerdings kann man im Gespräch ruhig einfließen lassen dass die herrschende Meinung in Rechtsprechung eine klare Tendenz zur Gestattung von Katzennetzen geht. Kann man ja nicht alles in Gesetzen regeln, da sieht man dann irgendwann den Wald vor lauter Bäumen nicht…
 
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Natürlich ist ein gutes Verhältnis zum VM anstrebsam. Allerdings kann man im Gespräch ruhig einfließen lassen dass die herrschende Meinung in Rechtsprechung eine klare Tendenz zur Gestattung von Katzennetzen geht. Kann man ja nicht alles in Gesetzen regeln, da sieht man dann irgendwann den Wald vor lauter Bäumen nicht…
..ja man kann natürlich versuchen mit dem VM durch gute Argumente eine Lösung zu finden. Und ich hoffe für die TE, dass das klappt.

Aber es ist halt leider nicht so, dass wenn ein VM Katzenhaltung erlaubt auch gleichzeitig damit das Anbringen eines Katzennetzes erlaubt wäre... auch wenn ich mir selber wünschen würde, das Dem so wäre.

Aber leider, leider ist noch nicht so, wie von dir erwähnt:
Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung.

Insofern, müssen sich da Katzenhalter derzeit immer noch auf's Neue mit ihren jeweiligen VM's dann auseinandersetzen...super nervig..aber so ist's halt einfach noch...
 
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Ich würds einfach mal machen und warten was passiert. Vielleicht fällts ihm gar nicht auf oder er sieht, dass es fast unsichtbar ist und es macht ihm nix mehr aus.
Das halte ich für keinen guten Ratschlag.

Wenn man die Katzen an den Balkon gewöhnt und es dann doch entfernen muss ist das wirklich sehr schlecht.
 
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Überbelichtet aber anders geht's nicht. Wir haben die Leisten hier oben an der Decke angebracht. Sieht man überhaupt nicht, weil die Leisten die gleiche Farbe haben, wie die Decke. Daran sind die Haken angebracht

Mehr konnte Adobe jetzt auf die Schnelle auch nicht rausholen, aber man sieht ein bisschen mehr.
 

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Da ich total gerne dazu lerne, frage doch bitte Deinen Kumpel, wie er das macht. Das wäre sicher auch eine Bereicherung für viele Katzenhalter.
Dem schließe ich mich an - nicht wegen der Katzen sondern als Vermieterin die schon etliche Male an Kleberresten verzweifelt ist.
 
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..ja man kann natürlich versuchen mit dem VM durch gute Argumente eine Lösung zu finden. Und ich hoffe für die TE, dass das klappt.

Aber es ist halt leider nicht so, dass wenn ein VM Katzenhaltung erlaubt auch gleichzeitig damit das Anbringen eines Katzennetzes erlaubt wäre... auch wenn ich mir selber wünschen würde, das Dem so wäre.

Aber leider, leider ist noch nicht so, wie von dir erwähnt:


Insofern, müssen sich da Katzenhalter derzeit immer noch auf's Neue mit ihren jeweiligen VM's dann auseinandersetzen...super nervig..aber so ist's halt einfach noch...
Das war nich erwähnt, sondern zitiert, wobei ich auch nur das aktuellste Urteil rausgesucht habe, es gibt auch einige aus den Vorjahren, die - mit Hinweis auf die Voraussetzungen zur Anbringung - ähnlich argumentieren. Daher auch meine (berechtigte) Vermutung, dass hier durchaus hM in Rechtsprechung vorliegen könnte/in Zukunft vorliegen wird (hM i. Literatur habe ich - noch - nicht geprüft). Dies ist auch aufgrund tierschutzrechtlicher Aspekte zu begrüßen, denn die Gefahr, dass Katze in genehmigter Wohnungshaltung sich auch mal auf den Balkon „verirrt“ ist weder lebensfremd noch von der Hand zu weisen. Die einzige wirklich interpretationswürdige Frage ist mE, was dem Gesamtbild eines Gebäudes „stört“. Dazu würde ich zB nicht unscheinbare Netze zählen. Haben selbst Fliegennetze vor den Fenstern, die ab einer bestimmten Weite nicht so ohne Weiteres wahrnehmbar sind.
 
Letzendlich, solange keine einheitliche Gesetzlage können VM's das handhaben wie sie es wollen..zwar kann man im Einzelfall sowas anfechten und häufig wenn's dann bis vor Gericht geht, bekommen Mieter recht..aber man will da ja auch vielleicht länger wohnen und mit nem VM mit dem man sich vor Gericht getroffen hat, ist das gute Verhältnis dann sicherlich erstmal eine Weile nachhaltig gestört..
Es sind meist garnicht die Vermieter die das entscheiden sondern die Eigentümergemeinschaften.
Und da hast Du nicht nur als Mieter sondern auch als Vermieter schlechte Karten, wenn die Eigentümergemeinschaft das grundsätzlich nicht will.
 
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„Eine solche Sicherungsmaßnahme dürfen Vermieter auch nicht einfach verbieten, befand das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Schöneberg (Az.: 18 C 336/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr 20/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Zumindest nicht, wenn das Halten von Katzen laut Mietvertrag erlaubt ist.“

Hier möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Zeitschrift „Das Grundeigentum„ darüber berichtete.
 
Es sind meist garnicht die Vermieter die das entscheiden sondern die Eigentümergemeinschaften.
Und da hast Du nicht nur als Mieter sondern auch als Vermieter schlechte Karten, wenn die Eigentümergemeinschaft das grundsätzlich nicht will.
..stimmt..die Eigentümergemeinschaften gibt es ja auch noch, je nach Wohnanlage...

So oder so, ist's halt derzeit so, dass man nicht einfach ohne Genehmigung vom VM oder einer Eigentümergemeinschaft, ein Netz anbringen kann und damit sicher durchkommt..
Wenn sich ein VM/Eigentümergemeinschaft da quer stellt, dann hat man schlechte Karten..und vor Gericht, so wie die hier von verschiedenen Leuten angehängten Urteile zeigen, geht es mal so und mal anders aus...also die Tendenz, dass Gerichte Katzenhaltern ein Netz zubilligen ist derzeit nicht wirklich ablesbar..mal ja mal nein..nichts wirklich Gewisses, je nach Gericht und vermutlich tageslaune des Richters..*seufz*
 
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Hierzu auch interessant

Das Gericht hat festgestellt, dass vorliegend das Anbringen eines Katzennetzes von dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung umfasst ist. Dem ist zuzustimmen (ebenso AG Köln, Urteil vom 03.12.2001 – 222 C 227/01, BeckRS 2007, 19653), da schon das Halten einer Katze mietvertraglich gestattet war (davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Katzen grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden dürfen, sie also etwa zu den sog. „Kleintieren“ gehören. Dies ist Frage des jeweiligen Einzelfalls; aA V. Emmerich in Staudinger, 2018, § 535 BGB Rn. 52, der das Halten von Katzen grds. zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt).

Da auch kein Eingriff in der Substanz oder im optischen Erscheinungsbild vorlag – wie etwa das Anbringen des Netzes durch Schrauben in die Außenwand des Hauses (zur optischen Beeinträchtigung und baulichen Veränderung der Wohnanlage durch ein solches Netz: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.03.1998 - 3 W 44–98, NZM 1998, 376; BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03, FGPrax 2003, 123) – hat das Amtsgericht der Klage zurecht stattgegeben
.“

Keine optische Beeinträchtigung durch montiertes Katzennetz
Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Rechtsanwalt Nikolay Pramataroff
Rechtsanwälte Bub, Memminger & Partner, München, Frankfurt a.M.
 
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OT: Hab schon im Studium gern Staudinger zitiert, da wusste ich noch gar nicht, dass er Katzenfreund ist 😅
 
Ganz ehrlich?
Einfach dran machen und fertig.
Sollen sie dich doch verklagen (und genau das werden sie nicht tun).
Also das würde ich mir gut überlegen, du willst dort doch wohnen bleiben oder?
 
Jetzt nochmal mit besserem Licht
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Ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Idee (ich kenne mich weder mit Katzennetzen noch Mietvorschriften aus), aber die Bemerkung von @Yarzuak hat mich auf folgenden Gedanken gebracht:
Wäre es nicht möglich, einige sehr schnell wachsende Rankpflanzen an dem Netz hochwachsen zu lassen und es damit als Sichtschutz und Schattenspender zu maskieren?
Am Ende könnte sowas dann so wie die Anhänge hier ausschauen und das Katzennetz wäre dann ein Rankgitter. Ich habe sowas schon oft gesehen und persönlich finde ich es sehr hübsch.
Allerdings wird es dann schon etwas dunkler auf dem Balkon...
 

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