Brauch mal schnell einen Rat wg. Fundkatze

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Rani

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16. Oktober 2006
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Hallo, würde mich mal interessieren, wie ihr in der Situation reagieren würdet.

Folgendes:
Eine Frau hatte einen Kater beobachtet, der offensichtlich unter Schock stand. Er hatte Herzrasen und total geweitete Pupillen und sass zusammengekauert an einem Fleck. Auf die Schnelle konnte kein Besitzer ausfindig gemacht werden, also hat sie den Tierschutz verständigt. Kollegin hat ihn geholt und war bei ihm beim TA. Ergebnis, außer dem Schock anscheinend keine Verletzungen.

Ich hab ihn dann gestern Abend übernommen und gleich auf unsere HP und auf Facebook gestellt. Finderin hat Zettel ausgehängt.

Kater wirkt gepflegt und ist lt. TA kastriert, hat aber nur auf die Schnelle geguckt und ich hab nicht mehr nachgeschaut. Gerochen hat er aber nicht.

Heute früh, ich glaub schon um 7.00 Uhr, hat die vermutliche Eigentümerin beim Tierschutz angerufen und hat die Kollegin aufs Übelste beschimpft was uns einfällt ihren Kater einfach wegzuholen. Ließ überhaupt nicht mit sich reden. Kollegin ist dann auch etwas lauter geworden.

Da ich ihn ja momentan auf Pflege habe habe ich sie grad angerufen. Mein lieber Mann, das war heftig. Ich war dann auch soweit, dass ich lauter geworden bin. Also Gegend und Beschreibung passt jedenfalls, nur dass ihr Kater nicht kastriert ist. Sie hat mir auch noch ein eindeutiges Merkmal genannt. O.k. bin grad auf der Arbeit und kann das erst später überprüfen und ruf sie dann nochmal an.

Auf meine Feststellung, dass wenn der Kater gechipt gewesen wäre sie ihn gleich wiederbekommen hätte hat sie wieder zum schreien angefangen.

Auf meinen Hinweis, dass sie bei Übergabe die TA-Kosten zu begleichen hat, naja ratet mal ...

Meine Frage, kann ich auf die Begleichung der TA-Kosten bestehen, also Zug um Zug gegen ihren Kater?
Ganz ehrlich, diese Frau ist sowas von unverschämt, schon allein aus dem Grund möchte ich da eigentlich drauf bestehen.
Auf der anderen Seite hab ich aber auch keine Lust mich noch weiter mit ihr rumzustreiten.

Was würdet ihr machen und würdet ihr auf die Begleichung der TA-Kosten bestehen? Hab ich überhaupt das Recht dazu?
 
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Was würdet ihr machen und würdet ihr auf die Begleichung der TA-Kosten bestehen? Hab ich überhaupt das Recht dazu?

Mir würde jetzt zumindest auf die schnelle nichts einfallen, wieso du die TA-Kosten erstattet kriegen solltest. Du kannst ja auch nicht ein kaputtes Fahrrad zum Fahrradhändler bringen, reparieren lassen und dann vom Eigentümer das Geld wollen.
 
Mir würde jetzt zumindest auf die schnelle nichts einfallen, wieso du die TA-Kosten erstattet kriegen solltest. Du kannst ja auch nicht ein kaputtes Fahrrad zum Fahrradhändler bringen, reparieren lassen und dann vom Eigentümer das Geld wollen.

Naja, mir gehts jetzt nicht mal ums Geld, sondern eher ums Prinzip so wie sich die Frau aufgeführt hat.

Und ich denke es ist schon ein Unterschied ob ich ein kaputtes Fahrrad zum Händler bringe oder ein Tier, welches unter Schock steht und man auch noch andere Verletzungen vermuten musste, zum TA.
 
Naja, für den Gesetzgeber macht krankes Tier und kaputtes Fahrrad aber nun mal keinen Unterschied. Dein Post hatte sich auch so angehört, als ginge es dir um die rechtliche Seite.
Rein vom menschlichen her würde ich natürlich auch sagen, dass sie zahlen sollte. Andererseits kann ich auch sie verstehen, wenn sie sich da erstmal weigert. Würde jemand meine (gesunde) Katze einfach zum Tierarzt bringe, wäre ich auch alles andere als dankbar. Wobei man bei dir bestimmt davon ausgehen kann, dass du die Situation richtig eingeschätzt hattest und es dem Kater wirklich schlecht ging. Und es deswegen sinnvoll war.
 
Würde jemand meine (gesunde) Katze einfach zum Tierarzt bringe, wäre ich auch alles andere als dankbar. .

Ähm gesunde Katze???

Man musste in der Situation vermuten, dass er einen Unfall hatte und ich wäre da als Katzenbesitzerin erst einmal dankbar, dass sich jemand kümmert.
 
Folgendes:
Eine Frau hatte einen Kater beobachtet, der offensichtlich unter Schock stand. Er hatte Herzrasen und total geweitete Pupillen und sass zusammengekauert an einem Fleck. Auf die Schnelle konnte kein Besitzer ausfindig gemacht werden, also hat sie den Tierschutz verständigt. Kollegin hat ihn geholt und war bei ihm beim TA. Ergebnis, außer dem Schock anscheinend keine Verletzungen.

Was wurde denn gemacht, um den Besitzer ausfindig zu machen?

Um es mal überspitzt auszudrücken: wenn ich draussen eine ängstliche Katze sehe, dann kann ich sie doch nicht "einfach" einsacken und zum TA bringen. Und wie will man denn überhaupt einen Beisitzer ausfindig machen ohne Chip?
Und ist ein Chip in DE denn Pflicht? Ich meine nicht.

Ich glaube, das wird schwierig Rani. Und auch wenn alles gut gemeint war kann ich den Ärger der Besitzerin schon verstehen. Gut, deswegen muss man nicht ausfallend werden oder schreien.... aber solche gibts halt auch.

Ich befürchte fast, dass ihr auf den TA Kosten sitzenbleiben werdet und es rechtlich gar keine Handhabe gibt.

.... nachher zeigt Euch die Katzenbesitzerin noch an wegen "Katzenentführung"... 🙂 ... kleiner blöder Scherz am Rande.
 
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Der TA wird bezeugen können, daß mit dem Tier eindeutig was nicht stimmte, wenn er auf Schock (korrekt: psychischer Erregungszustand) tippte.

Dann hast Du natürlich Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Laß Dir aber trotzdem zweifelsfrei nachweisen (Fotos), daß es ihr Kater ist.
Es gibt ja da noch die Diskrepanz zwischen kastriert und unkastriert...
 
Ähm gesunde Katze???

Man musste in der Situation vermuten, dass er einen Unfall hatte und ich wäre da als Katzenbesitzerin erst einmal dankbar, dass sich jemand kümmert.

Das war doch aus Sicht des Eigentümers geschrieben. Wenn jemand meine vermeintlich gesunde Katze einfach zum Tierarzt bringt, bin ich verärgert! Ich habe doch auch geschrieben, dass du die Situation vermutlich richtig eingeschätzt hast. Aber manch einer macht das eben nicht. Und wenn ich dann jedes Mal eine TA-Rechnung zahlen sollte, nur weil jemand mein Tier einfach zum Tierarzt gebracht hat. Das geht halt nicht. Auch wenn ich verstehe warum du es gemacht hast und ich das auch gut finde.
 
Was wurde denn gemacht, um den Besitzer ausfindig zu machen?

Um es mal überspitzt auszudrücken: wenn ich draussen eine ängstliche Katze sehe, dann kann ich sie doch nicht "einfach" einsacken und zum TA bringen. Und wie will man denn überhaupt einen Beisitzer ausfindig machen ohne Chip?
Und ist ein Chip in DE denn Pflicht? Ich meine nicht.

Ich glaube, das wird schwierig Rani. Und auch wenn alles gut gemeint war kann ich den Ärger der Besitzerin schon verstehen. Gut, deswegen muss man nicht ausfallend werden oder schreien.... aber solche gibts halt auch.

Ich befürchte fast, dass ihr auf den TA Kosten sitzenbleiben werdet und es rechtlich gar keine Handhabe gibt.

.... nachher zeigt Euch die Katzenbesitzerin noch an wegen "Katzenentführung"... 🙂 ... kleiner blöder Scherz am Rande.

Die Katze war nicht einfach nur ängstlich, sondern stand unter Schock, Herzrasen, ganz große Pupillen, wurde auch vom TA bestätigt. Was unternommen wurde um den Besitzer zu finden steht in meinem ersten Posting. Der wurde ja auch schnell ermittelt.

Wir sacken bestimmt nicht jede Katze ein, die da draussen rumläuft. Aber ehrlich gesagt fall ich hier grad ein wenig vom Glauben ab. Da kümmert man sich um einen Kater wo man erst einmal vermuten musste, dass er einen Unfall hatte, versucht auch gleichzeitig den Besitzer ausfindig zu machen und dann bekommt die Frau hier auch noch Recht.

Wie hättet ihr denn reagiert wenn man in der Situation gesagt hätte lassen sie den geschockten Kater da mal sitzen? Hätte ja auch noch schwerer verletzt sein können.
 
Über welche Norm denn?

Die vielleicht:

§ 970 BGB
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.
 
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Der TA wird bezeugen können, daß mit dem Tier eindeutig was nicht stimmte, wenn er auf Schock (korrekt: psychischer Erregungszustand) tippte.

Dann hast Du natürlich Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Laß Dir aber trotzdem zweifelsfrei nachweisen (Fotos), daß es ihr Kater ist.
Es gibt ja da noch die Diskrepanz zwischen kastriert und unkastriert...

Ja natürlich werde ich das noch prüfen.
Wie gesagt, hier geht es mir nicht mal ums Geld. Aber so wie sich aufgeführt hat ums Prinzip.
 
Das war doch aus Sicht des Eigentümers geschrieben. Wenn jemand meine vermeintlich gesunde Katze einfach zum Tierarzt bringt, bin ich verärgert! Ich habe doch auch geschrieben, dass du die Situation vermutlich richtig eingeschätzt hast. Aber manch einer macht das eben nicht. Und wenn ich dann jedes Mal eine TA-Rechnung zahlen sollte, nur weil jemand mein Tier einfach zum Tierarzt gebracht hat. Das geht halt nicht. Auch wenn ich verstehe warum du es gemacht hast und ich das auch gut finde.

Wir wurden übrigens als Tierschutzverein gerufen. Kollegin hat ihn abgeholt und zum TA gebracht, weil jemand den Tierschutz verständigt hat. Ich hab ihn dann erst abends übernommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die vielleicht:

§ 970 BGB
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

Dankeschön.🙂
 
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Regelung bei Tierschutzvereinen ist. Aber in unserem Tierheim ist das wie folgt geregelt:

Kosten

Aufnahme eines Tieres

Aufnahme eines Fundtieres (Bei späterer Rückgabe des Fundtieres an den Besitzer)

Abholung eines Fundtieres durch das Tierheim: 35,00 Euro

Unterbringung eines Tieres je Tag:

Hund: groß 14,00 Euro; klein 12,00 Euro
Katze: 7,00 Euro
andere Tiere: 5,00 Euro

Zusätzliche Leistungen*

Impfung: Hund 45,00 Euro; Katze 28,00 Euro
Kennzeichnung mittels Transponder: 35,00 Euro
Kastration: Rüde 110,00 Euro, Hündin 220,00 Euro, Kater 40,00 Euro, Katze 80,00 Euro

* Preise für weitere Leistungen legt der Tierheimleiter fest

Quelle: https://www.stadtwerke-erfurt.de/pb/site/swegruppe/node/147225/Lde/index.html

Insofern verstehe ich nicht, warum hier für einige sofort feststeht, dass der Besitzer des Tieres die Kosten nicht zu begleichen hat. Ihr habt als Tierschutzverein ein Fundtier aufgenommen und medizinisch versorgen lassen. Ich denke und hoffe, dass es da gesetzliche Regelungen gibt, dass der Besitzer für diese Kosten aufkommen muss. Könnt ihr euch von einem Anwalt beraten lassen?
 
Ich kann dir leider rechtlich nicht helfen, aber moralisch geb ich dir auf jeden Fall recht.

Ich finds gut wie ihr gehandelt habt, immerhin kann man doch nicht sehen ob die Katze schwer verletzt war oder "nur" einen Schock hatte. Ich würde auch versuchen das Geld von ihr zu bekommen, alleine schon weil sie so unverschämt ist!

Wenn es mein Freigänger gewesen wäre, wäre ich total dankbar und würde selbstverständlich jegliche Rechnung begleichen. Man will doch, dass es seinem Tier gut geht??
Wir haben Mogli tot gefunden, er lag da seit Stunden. Es hat niemanden, absolut niemanden interessiert und da waren ne Menge Leute. Was hätte ich dafür gegeben, wenn ihn jemand zum Tierarzt gefahren hätte... 🙁
 
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Rani, ich hab meinen Post nicht böse gemeint. Ich finde ja auch, dass ihr richtig gehandelt habt. Und wenn ich einen Freigänger hätte, den jemande in so einer Situation zum TA gebracht hätte, dann wäre ich dankbar dafür, dass sich die Person gekümmert hat und die TA Kosten stünden gar nicht zur Debatte.

Mit meinem Post wollte ich nur aufzeigen, dass man das auch anders ehen kann und dies die Besitzerin offensichtlich auch tut. Und wie das Ganze rechtlich aussieht, das kann ich leider nicht beurteilen.

Mit etwas Glück gehört der Kater nicht ihr, sondern einer anderen lieben Person, die sich auch noch meldet und nicht so einen Zauber veranstaltet.
Ich drücke die Daumen, dass es gut ausgeht.
 
Die vielleicht:

§ 970 BGB
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

Damit ist die Situation doch eigentlich klar.

Erstmal muss aber doch geklärt werden, ob es sich wirklich um den gleichen Kater handelt.
 
Damit ist die Situation doch eigentlich klar.

Erstmal muss aber doch geklärt werden, ob es sich wirklich um den gleichen Kater handelt.

Ist leider anzunehmen, dass es ihrer ist. Werde das aber nachher natürlich noch prüfen.

Aber könnte ich denn den Kater bis zur Begleichung der Kosten überhaupt zurückhalten? TÄ können das ja anscheinend, aber wir als Tierschutzverein? Ist halt auch fraglich, ob man damit im Sinne des Tieres handeln würde.
 
§ 972 BGB
Zurückbehaltungsrecht des Finders

Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.

§ 1000 BGB
Zurückbehaltungsrecht des Besitzers

Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

§ 1002 BGB
Erlöschen des Verwendungsanspruchs

(1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt.

(2) Auf diese Fristen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung.
 

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