Ich würde die Qualität nicht vom Preis abhängig machen. Futterfleisch kostet in Großmengen quasi nichts und bei einem entsprechend großen Konzern wie DM kann man auch die restlichen Kosten vermutlich ziemlich niedrig halten.
Da sollte man sich nicht vormachen. In billigem und nicht eindeutig deklariertem Futter wird wohl eher K3 drin sein:
Kategorie 3
Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischer Fisch oder frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge und weitere Innereien. Es darf ausschließlich zu Tierfutter weiterverarbeitet werden. In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen an Wiederkäuer verboten. Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden. K3-Material ist wiederholt Ausgangspunkt für die Lebensmittelskandale rund um das sogenannte Ekelfleisch.
Zum K3-Material gehören
Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr
Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
Ehemalige tierische Lebensmittel, die aus anderen, nicht gesundheitsschädlichen Folgen, z.B. Verpackungsmängeln, für den menschlichen Verzehr nicht mehr bestimmt sind
Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
Rohmilch
Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von klinisch unauffälligen Tieren
Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
überlagertes Fleisch
minderwertiges Fleisch
Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben
Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet, z. B. zu Schmierfetten verwendet werden. Es darf auch zur Kompostierung oder Biogasherstellung verwendet werden. Dennoch wird Fleisch der sogenannten Handelskategorie 3 gelegentlich widerrechtlich zum menschlichen Gebrauch verwendet.[1] Das Material ist ab 1. Juli 2008 im innereuropäischem Handel in grünen Behältnissen zu transportieren und kann im nationalen Handel gefärbt werden.
Quelle Wikip