DIAGNOSE: Ovarian Remnant Syndrom - Wer muss zahlen?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Marcel_H

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27. Juli 2020
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Hallo Zusammen,

vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gemacht:

Meine vor 2 Jahren kastrierte Katze wurde vor einer Wochen wieder rollig. Nun wurde bei der Klinik, die auch die Kastration vorgenommen hat ein Ultraschall und ein Blutbild gemacht und dabei. Ergebnis dieser Untersuchung: Das Ultraschall war unauffällig aber die Laborwerte lassen auf ein Ovarian Remnant Syndrom schliessen. Wenn man sich nun ein bisschen im Internet schlau macht, dann kommt man zu der Erkenntnis, dass es sich ausschließlich um einen Operationsfehler bei de damaligen Kastration handelt - weil eben nicht das komplette Gewebe entfernt wurde. Nun wurden Ultraschall durchgeführt und Labor mit Kosten im Wert von 250 € und die OP wird auch nochmal knapp 150 - 200 € kosten. Ich bin der Meinung, dass zumindest die OP Kosten von der Klinik bezahlt werden müssten (Katzen OP Versicherung zahlt nicht, da es sich um eine Folge OP einer Kastration handelt). Die Tierklinik will diese Diskussion erst am Tag der OP führen, obwohl wir die Situation nun mehrfach platziert haben.

Hat jemand damit Erfahrungen? Also Operationsfehler bei dem die Klinik für den Schaden aufkommen muss oder Risiko einer OP ?
 
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Ich hab zwar keine Erfahrung damit, aber aus meiner Sicht der Dinge sollte die Klinik für die Kosten aufkommen, wenn es sich nachgewiesenermaßen um die Folgen eines durch die Klinik verursachten OP-Fehlers handelt. Ohne diesen Fehler wäre der Eingriff ja nicht nötig.
 
Entscheidend ist, ob der TA bzw. ein Gericht die Kastration als Werk- oder als Dienstvertrag einstuft.
Daraus ergibt sich, ob ein Leistungserfolg geschuldet wird.....

Das scheint in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen zu werden. Was hast Du denn ggf. vor der OP unterschrieben?
 
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Entscheidend ist, ob der TA bzw. ein Gericht die Kastration als Werk- oder als Dienstvertrag einstuft.
Daraus ergibt sich, ob ein Leistungserfolg geschuldet wird.....

Das scheint in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen zu werden. Was hast Du denn ggf. vor der OP unterschrieben?

Vor der OP wurde ein OP-/Narkoseformular unterschrieben. Die Details daraus kenne ich aber nicht mehr. Es ist ja über 2 Jahr her... Hab auch gerade nochmal nachgeschaut und finde nur noch die Rechnung der Tierklinik.
 
Entscheidend ist, ob der TA bzw. ein Gericht die Kastration als Werk- oder als Dienstvertrag einstuft.
Daraus ergibt sich, ob ein Leistungserfolg geschuldet wird.....

Das scheint in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen zu werden. Was hast Du denn ggf. vor der OP unterschrieb

Danke aber schon mal für deinen Hinweis. Hab jetzt mal im Internet danach gesucht.
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss bei eine Werkvertrag auch der dauerhafte Erfolg eintreten (vollständige & wirksame Kastration). Bei einem Dienstvertrag geht es nur um die vorgesehene Behandlung.

Die Frage ist nur, wie eine solche Kastration angesehen wird. Bis 2019 war wohl eindeutig, dass eine Kastration ein Werkvertrag ist. Aber danach gab es Kritik aus verschiedenen Reihen zu der bisherigen Bewertung.
 
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