locke1983
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Und wenn die Wohnung nicht "verwahrlost" ist? Du hast sicher Recht, Bianca - aber auch ich würde zunächst mit dem TS sprechen. Es kann ja auch sein, dass die sagen, so lange die Tiere zu futtern haben und genug Wasser da ist, kann man nichts machen.
Für uns ist es Tierquälerei, aber wie sieht es gesetzlich aus, wenn man seine Katzen ein paar Tage allein lässt, sie aber Futter und Wasser haben? Ich weiß es so auf Anhieb nicht. Und evtl. kann der TS da auch mehr erreichen, wenn die sich dann an das VetAmt wenden - wenn sie der Meinung sind, man kann und sollte hier etwas unternehmen.
An und für sich ist die Wohnung ja nicht verwahrlost. Sie ist halt immer nur lange im urlaub und lässt ihre Tieren allein zurück.
(ich will nichts verteidigen nur sagen wie es ist.)
Daher habe ich das "verwahrlost" in Anführungszeichen gesetzt 😉
Der TS kann, wenn er denn willig ist, die Frau anrufen und nett fragen ob sie die Tiere denn herausgeben würde.
Wenn sie nicht kooperiert kann der TS da leider gar nichts machen. 😳
Beim Vet Amt ist das anders.
Ich denke nicht, das es einen Strafbestand darstellt, wenn ihre Katzen alleine in der Wohnung sind. Leider ist das in Deutschland so. Auf Bauernhöfen kann man auch keinem was böses obwohl da noch seltener gefüttert und sich noch weniger gekümmert wird 🙁
Mein Vorschlag: mit der Frau noch mal in Ruhe sprechen und versuchen die Tiere dort raus zu bekommen.