Der Bundesverband der Tierversuchsgegner schätzt, dass ein Großteil der Inhaltsstoffe von Kosmetika gar nicht unter die EU-Kosmetika-Richtlinie fällt. Für sie ist vielmehr das ganz normale Chemikalienrecht (REACH) relevant. Das bedeutet, dass diese Stoffe nicht prinzipiell tierversuchsfrei sein müssen. Ganz im Gegenteil, das Chemikalienrecht sieht in manchen Fällen noch immer explizit Tierversuche vor. Von “Toxikologischer Prüfung zur Sicherstellung der menschlichen Gesundheit” ist dann die Rede.
Unter anderem müssen teilweise Chemikalien mit Tierversuchen getestet werden, um ins EU-weite Chemikalienregister REACH aufgenommen zu werden. Zum Teil sind diese Stoffe sogar schon zugelassen. Trotzdem schreibt REACH die erneute Prüfung vor. Die Tierschutzakademie warnte schon vor einem “Massengrab für Versuchstiere“.