anjaII
Forenprofi
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Also ich leg meine Hände ins Feuer für Wiebke,ich kenne sie auch persönlich und sie betreut ihre Pflegis wie die eigenen Katzis. Mit Liebe,Fürsorge,Geduld.
Keine schöne Entwicklung, vielleicht schreibt Krallchen noch was dazu...😡
Die Depressionen wären nicht der Fehler. Aber alles andere, inklusive zukünftiger Einzelhaltung.... Alternative wäre also ein Alki mit Depressionen der die Bude vollqualmt?
Finde den Fehler 😉
Bei der momentanen Situation besteht "Gefahr im Verzuge", denn das Kätzchen läuft jede Minute Gefahr, von diesem 23jährigen Sohn gequält, ausgesetzt oder gar getötet zu werden. Jede weitere Stunde ist eine Stunde zu viel, daher denke ich, dass sofort und ohne Umschweife die Polizei als erste Instanz schnellen Handelns eingeschaltet werden müsste. Es gibt ja genügend Indizien dafür, dass der Sohn sie geschlagen hat und auszusetzen trachtet. Natürlich besteht die Gefahr, dass die Polizei vor Ort die Katze nicht (gleich) sicherstellt oder beschlagnahmt. Und der Typ könnte erst recht aufgebracht sein. Aber ich denke mal, dass ein Besuch der Polizei auch diese Gestalt einschüchtern würde. Getreu des Mottos: ups, jetzt sitzt die Polizei im Boot und die haben mich im Fokus. Da ist es wohl besser, ich halte die Füße still und vergehe mich nicht weiter an dem Kätzchen. Liegt natürlich auch alles an bisschen an der Empathie, Sensibilität und Ernsthaftigkeit der vor Ort eingesetzten Kollegen. Ich würde dem Jüngelchen schon klarmachen, dass er jetzt mal keine Fehler machen solle! Ist natürlich alles ein kleines Risiko, welches ich aber für geringer halte, als die Katze noch länger bei diesem Typen zu belassen. Wenn man ausführlich und deutlich den Sachverhalt der Polizei zur Kenntnis gibt, müsste eigentlich auch kompetent reagiert werden. Der Typ muss mit der vom Gesetzgeber angedrohten Strafe konfrontiert werden. In § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes steht: "Verboten ist, ein im Haus oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen". Sanktioniert wird ein Verstoß dagegen immerhin mit bis zu 25.000(!) Euro. Das Strafmaß wird wahrscheinlich nie verhängt, als Abschreckung langt es allemal! Wenn das Kätzchen nicht gleich mitgenommen würde und müsste noch bis Freitag ausharren, würde sicherlich der Druck "polizeilicher Kenntnis" einen gewissen Schutz ausmachen.
(weil der Sohn gerade nicht da war)
Hoffentlich bekommst du die Kleine, das hört sich alles komisch an.
Für Katze abholen brauch man zwei Minuten.
Ich drück dir die Daumen.