Kitty Pride
Forenprofi
- Mitglied seit
- 14. August 2007
- Beiträge
- 1.489
Hallo,
eine Arbeitskollegin von mir rief gerade an. Sie hat sich vor 3 Wochen aus Berlin eine Siam Thai (ohne Stammbaum) geholt. Sie hatte schon vorher eine Anzahlung geleistet und bei Abholung in Berlin den restlichen Betrag im Beisein einer Freundin bezahlt. Den Schutzvertrag hatte die Züchterin nicht da und hat ihn nachträglich zugeschickt.
Als dieser Eintraf merkte meine Kollegin schon daß sie allergisch auf die Katze reagiert und hat ehrlich wie sie ist der Züchterin geschrieben daß dies so ist aber eine weitere Kollegin hatte die Katze gesehen und sich verliebt und würde sie gerne übernehmen und hat schon sofort nach eine Zweitkatze gesucht (die sollte das Kitten auch bei der ersten Kollegin in ein paar Wochen bekommen, wenn das auserwählte Kitten von einer Züchterin hier in der Nähe 12 Wochen alt ist). Dies hat sie alles der Züchterin geschrieben, da sie die Züchterin telefonisch nicht erreicht.
Die Züchterin bestreite daß meine Kollegin gegen ein Kitten allergisch sein kann und ist sauer daß sie die andere Kollegin nicht von alleine bei ihr meldet. Die e-Mail Adresse etc. hat sie gemailt bekommt und sie müsste ja auch selber wissen daß sie schlecht erreichtbar ist.
Nun hat sie meiner Kollegin ein Ultimatum gesetzt bis Sonnatg muß die Katze wieder in Berlin ein sonst schaltet sie ihren Bruder einen Rechtsanwalt ein und besteht darauf, daß der Vertrag auch ununterschrieben gültigkeit hat. Mene Kollegin versucht die Züchterin schon seit geraumer Zeit telefonisch zu erreichen um das ganze besser zu klären können erreicht sie aber nicht.
Durch das Ultimatum und der Drohnung mit dem Anwalt ist sie natürlich etwas eingeschüchtert. Kann ein Vertrag der nicht unterschrieben ist Gültigkeit haben?
Im Vertrag steht daß bei Vertragsbruch 200€ zu zahlen sind, welche wegen Weitergabe ohne Genehmigung von ihr fällig wären.
Vielleicht kennt sich ja jemand mit nicht unterschriebenen Verträgen aus? UNd falls nötig mit evtl sittenwidrigen Vertragsklauseln.
Ich weiß nur das Schutzverträge selten gerichtlich durchsetzbar sind.
Der Katze geht s gut und würde es auch bei der anderen Arbeitskollegin, die sich laufend informiert mich nach Tipps fragt und auch vieles umsetzt.
eine Arbeitskollegin von mir rief gerade an. Sie hat sich vor 3 Wochen aus Berlin eine Siam Thai (ohne Stammbaum) geholt. Sie hatte schon vorher eine Anzahlung geleistet und bei Abholung in Berlin den restlichen Betrag im Beisein einer Freundin bezahlt. Den Schutzvertrag hatte die Züchterin nicht da und hat ihn nachträglich zugeschickt.
Als dieser Eintraf merkte meine Kollegin schon daß sie allergisch auf die Katze reagiert und hat ehrlich wie sie ist der Züchterin geschrieben daß dies so ist aber eine weitere Kollegin hatte die Katze gesehen und sich verliebt und würde sie gerne übernehmen und hat schon sofort nach eine Zweitkatze gesucht (die sollte das Kitten auch bei der ersten Kollegin in ein paar Wochen bekommen, wenn das auserwählte Kitten von einer Züchterin hier in der Nähe 12 Wochen alt ist). Dies hat sie alles der Züchterin geschrieben, da sie die Züchterin telefonisch nicht erreicht.
Die Züchterin bestreite daß meine Kollegin gegen ein Kitten allergisch sein kann und ist sauer daß sie die andere Kollegin nicht von alleine bei ihr meldet. Die e-Mail Adresse etc. hat sie gemailt bekommt und sie müsste ja auch selber wissen daß sie schlecht erreichtbar ist.
Nun hat sie meiner Kollegin ein Ultimatum gesetzt bis Sonnatg muß die Katze wieder in Berlin ein sonst schaltet sie ihren Bruder einen Rechtsanwalt ein und besteht darauf, daß der Vertrag auch ununterschrieben gültigkeit hat. Mene Kollegin versucht die Züchterin schon seit geraumer Zeit telefonisch zu erreichen um das ganze besser zu klären können erreicht sie aber nicht.
Durch das Ultimatum und der Drohnung mit dem Anwalt ist sie natürlich etwas eingeschüchtert. Kann ein Vertrag der nicht unterschrieben ist Gültigkeit haben?
Im Vertrag steht daß bei Vertragsbruch 200€ zu zahlen sind, welche wegen Weitergabe ohne Genehmigung von ihr fällig wären.
Vielleicht kennt sich ja jemand mit nicht unterschriebenen Verträgen aus? UNd falls nötig mit evtl sittenwidrigen Vertragsklauseln.
Ich weiß nur das Schutzverträge selten gerichtlich durchsetzbar sind.
Der Katze geht s gut und würde es auch bei der anderen Arbeitskollegin, die sich laufend informiert mich nach Tipps fragt und auch vieles umsetzt.