Gültigkeit von (nicht unterschriebenem) TSV?

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Kitty Pride

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14. August 2007
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Hallo,

eine Arbeitskollegin von mir rief gerade an. Sie hat sich vor 3 Wochen aus Berlin eine Siam Thai (ohne Stammbaum) geholt. Sie hatte schon vorher eine Anzahlung geleistet und bei Abholung in Berlin den restlichen Betrag im Beisein einer Freundin bezahlt. Den Schutzvertrag hatte die Züchterin nicht da und hat ihn nachträglich zugeschickt.
Als dieser Eintraf merkte meine Kollegin schon daß sie allergisch auf die Katze reagiert und hat ehrlich wie sie ist der Züchterin geschrieben daß dies so ist aber eine weitere Kollegin hatte die Katze gesehen und sich verliebt und würde sie gerne übernehmen und hat schon sofort nach eine Zweitkatze gesucht (die sollte das Kitten auch bei der ersten Kollegin in ein paar Wochen bekommen, wenn das auserwählte Kitten von einer Züchterin hier in der Nähe 12 Wochen alt ist). Dies hat sie alles der Züchterin geschrieben, da sie die Züchterin telefonisch nicht erreicht.
Die Züchterin bestreite daß meine Kollegin gegen ein Kitten allergisch sein kann und ist sauer daß sie die andere Kollegin nicht von alleine bei ihr meldet. Die e-Mail Adresse etc. hat sie gemailt bekommt und sie müsste ja auch selber wissen daß sie schlecht erreichtbar ist.

Nun hat sie meiner Kollegin ein Ultimatum gesetzt bis Sonnatg muß die Katze wieder in Berlin ein sonst schaltet sie ihren Bruder einen Rechtsanwalt ein und besteht darauf, daß der Vertrag auch ununterschrieben gültigkeit hat. Mene Kollegin versucht die Züchterin schon seit geraumer Zeit telefonisch zu erreichen um das ganze besser zu klären können erreicht sie aber nicht.

Durch das Ultimatum und der Drohnung mit dem Anwalt ist sie natürlich etwas eingeschüchtert. Kann ein Vertrag der nicht unterschrieben ist Gültigkeit haben?
Im Vertrag steht daß bei Vertragsbruch 200€ zu zahlen sind, welche wegen Weitergabe ohne Genehmigung von ihr fällig wären.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit nicht unterschriebenen Verträgen aus? UNd falls nötig mit evtl sittenwidrigen Vertragsklauseln.
Ich weiß nur das Schutzverträge selten gerichtlich durchsetzbar sind.

Der Katze geht s gut und würde es auch bei der anderen Arbeitskollegin, die sich laufend informiert mich nach Tipps fragt und auch vieles umsetzt.
 
A

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Hm, ich sehe da jetzt (noch) keinen Vertragsbruch. Die Katze ist ja schließlich bei Deiner Kollegin. Sie hat ja die Züchterin angeschrieben, um die Genehmigung zur Weitergabe einzuholen, richtig? Soll sie doch einfach nein sagen. Fertig. Zur Rückgabe zwingen kann sie sie aber deshalb in meinen Augen nicht. Deine Kollegin kann sich ja immer noch dafür entscheiden, es anderweitig zu versuchen, die Allergie loszuwerden, damit sie die Mieze behalten kann. Und ist nicht bei elektronisch erstellen Dokumenten immer der Zusatz dabei, dass "das Dokument wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig"? Also bei Papieren, die direkt vom PC entweder als email oder Fax an den Empfänger gehen, ohne vorher nochmal durch die Hand des Ersteller zu gehen. Das ist ja bei so einem Vertrag ja wohl nicht der Fall gewesen, sie hatte ihn ja wohl auch selbst noch in den Umschlag gesteckt und losgeschickt. Außerdem dürfte sie ja wohl kaum den Zusatz angebracht haben. Ergo ist in meinen Augen der Vertrag eh nicht gültig. Nichtsdestotrotz, ich denke mal, Raupenmama und Co., kennen sich hier besser aus und können Dir bestimmt besser helfen. Ich persönlich finde das Verhalten der Züchterin allerdings sehr seltsam...
 
Ich finde es müßig, solche Dinge hier zu diskutieren. Ganz einfach, weil es über drei Ecken geht -- da kann man kein verläßliche Aussage machen.

Am sinnvollsten wäre es, die betroffene Person (also in diesem Fall die Arbeitskollegin) würde sich direkt mit einem RA in Verbindung setzen. (Erst)Beratung, welche juristisch fundiert ist, kostet um die 60,-

Sollte sie sich an vorgeschlagene Verhaltensweisen halten bzw. sich im Recht fühlen, nur weil der überwiegende Teil der schreibenden Foris (nach eigenem persönlichen Rechtsempfinden oder von eigenen Erfahrungswerten ausgehend) einer Meinung ist, könnte dieser Schuß nach hinten los gehen.

Denn nur weil einige der gleichen Meinung sind, heißt das noch lange nicht, daß dies der geltenden Rechtslage entspricht.

Einziger Tipp, den man hier guten Gewissens geben kann: nicht einschüchtern lassen.
Versuchen, die Katze an die Züchterin zurückzugeben.

Wieso hat diese Züchterin denn überhaupt eine Einzelkatze (als Kitten auch noch!!) in Wohnungshaltung abgegeben???
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, ob es eine "Züchterin" ist weiß ich nicht. Ich kenne mich nicht mit Siam Thais aus. Sie sollen wohl nicht Vereinsmäßig gezüchtet werden und die Katze wurde mit 290€ abgegeben aber Die "Züchterin" soll diverse Gesundheitstests bei ihren Tieren machen trotzdem kommt mir das nicht koscher vor...

Einen Termin bei einem RA hat sie schon, blos leider erst übermorgen. Sie will jetzt nur ein paar Informationen sammeln um sich besser seelisch darauf vorbereiten zu können.


Das Kitten soll ja keine Einzelkitten bleiben, es wurde nur kein Kumpel gefunden der altersmäßig gleich ist. Nächste Woche wäre ja das zweite dazugekommen und manchen Züchtern ist es ja auch egal...

Das Zurückgeben ist eine Sache: Wer käme für die Fahrtkosten auf? Hat meine Kollegin eine Bringpflicht?
 
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