Hausordnung & Balkon sichern!

  • Themenstarter Themenstarter L.u.Mi
  • Beginndatum Beginndatum
Ne, dafür fehlt mir leider noch der passende Mann...
Single sucht...

Nachtrag:
Den Eintrag hab ich per Handy gemacht, deswegen fehlt hier irgentwie das "Zitat"
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Werbung

@toheaven: hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Das waren zwei Beispiele aus der REchtsprechung! Es kommt auf dei Außenansicht an!

@tiha: ich glaube nicht, dass die Aussage des Anwalts zutrifft, denn die Eltern müssen einfach aufpassen, dass die Kinder nicht allein auf dem Balkon rumturnen. DAS ist den Eltern zumutbar.
 
@tiha: ich glaube nicht, dass die Aussage des Anwalts zutrifft, denn die Eltern müssen einfach aufpassen, dass die Kinder nicht allein auf dem Balkon rumturnen. DAS ist den Eltern zumutbar.


Glaubst Du das oder weißt Du das?
 
hallo,

ich habe das Thema nur kurz überflogen also sorry wenn ich was wiederhole 😉

es gibt ja diese Katzennetze und dazu Teleskopstangen die werden nicht verschraubt sondern halt so "ausgezogen" bzw geschraubt das sie zwischen Boden und Decke passen somit braucht man nicht Dübeln oder Bohren

vielleicht hilft das
 
hallo,

ich habe das Thema nur kurz überflogen also sorry wenn ich was wiederhole 😉

es gibt ja diese Katzennetze und dazu Teleskopstangen die werden nicht verschraubt sondern halt so "ausgezogen" bzw geschraubt das sie zwischen Boden und Decke passen somit braucht man nicht Dübeln oder Bohren

vielleicht hilft das

Hilft leider nicht. Denn auch diese Teleskopstangen verändern die Außenansicht. Bei einem generell netten Vermieter denke ich schon, dass er sie eher erlaubt als eine Sicherung, für die die Fassade angebohrt wird. Bei einer Hausverwaltung, die sich sogar schon wegen Blumenkästen anstellt, denke ich das eher nicht. Da müsste man es auf einen Prozess ankommen lassen und wie der ausgeht, hängt auch von der Einstellung des Richters ab.
 
es gibt doch auch die netze mit halterung. die schraubt man fest und kann sie auch wieder schnell abmachen.

kann man echt so einfach die hausordnung ändern? meinen balkon mach ich gern wie ich es möchte. oh man das ist hart.

Bis vor einigerzeit, war ein parr Häuser weiter, im EG die Terasse komplett vergittert, da ich da nie mitbekommen hab das die ausgezogen sind... Das Gitter ist auf jedenfall weg, klar kann natürlich sein das die Katze verstorben ist aber merkwürdig fand ichs schon, so von einem Tag auf den Anderen
 
Werbung:
wieso denn das? Solange die Stangen mit Kabelbinder befestigt sind, verstößt man nicht gegen eine Hausordnung. (allerdings frage ich mich da schon, ob das so hält?)

Muss man doch dort nicht kaufen, aber es könnte zum Nachmachen animieren 😉

Für die Handwerklich begabte Frau bestimmt der Renner 😀

:yeah: Na klaro....
:aetschbaetsch2: nen Versuch ists Wert
 
Auf die Seite komme ich zwar, aber wenn ich auf Preise oder andere Sachen Klicke kommt nur noch: 404 Error aber Optisch sollte das Nachzubauen sein...

Auch dieses System, obwohl mobil, darf ohne Genehmigung nicht angebracht werden. Ich hatte genau dieses System am Balkon. Und ich mußte es wieder entfernen. Und zwar wegen der gestörten Außenansicht.
Es hat hier ein Höllentheater gegeben.

Mittlerweile hab ich eine neue Wohnung gesucht, in die ich Ende August einziehen werde. Und als ein schriftlicher Punkt im Mietvertrag steht, das die Vernetzung des Balkons zur Sicherheit der Katzen erlaubt ist.
 
Hilft leider nicht. Denn auch diese Teleskopstangen verändern die Außenansicht. Bei einem generell netten Vermieter denke ich schon, dass er sie eher erlaubt als eine Sicherung, für die die Fassade angebohrt wird. Bei einer Hausverwaltung, die sich sogar schon wegen Blumenkästen anstellt, denke ich das eher nicht. Da müsste man es auf einen Prozess ankommen lassen und wie der ausgeht, hängt auch von der Einstellung des Richters ab.

Hier kommt erschwerend dazu, Es handelt sich hier um "Kapitalanlagen" soll heißen sämltiche Wohnungen hier sind Privatwohnungen, die von einer Externen Vermietergesellschaft vermietet werden.
Ich selbst hab, wo ich damals nach ner Wohnung gesucht habe, diese Anlage jedoch bei 3 Anbietern gefunden...
War mir damals Herzlichst egal, wollte zwar immer mal ne Katze haben, habe aber eigentlich (da ich damals 12-14 St. am Tag gearbeitet habe) nicht wirklich gesucht! Meine beiden sind zu mir gekommen, weil sie vom Vorbesitzer wegen Familierergründe ins Tierheim abgeschoben werden sollten, per zufall hatte ich mit mich mal mit der Tochter über Katzen unterhalten, ohne zu wissen das die welche haben, und hatte erwähnt das ich auch gerne mal eine hätte... die beiden hab ich damals eigentlich nur genommen, da sie es gewohnt waren auch mal eine paar Tage alleine zu sein, somit war das bei den Arbeitszeiten zum Glück kein Problem... mitlerweile sind es eh maximal 10 St. am Tag 🙂
 
Auch dieses System, obwohl mobil, darf ohne Genehmigung nicht angebracht werden. Ich hatte genau dieses System am Balkon. Und ich mußte es wieder entfernen. Und zwar wegen der gestörten Außenansicht.
Es hat hier ein Höllentheater gegeben.

Mittlerweile hab ich eine neue Wohnung gesucht, in die ich Ende August einziehen werde. Und als ein schriftlicher Punkt im Mietvertrag steht, das die Vernetzung des Balkons zur Sicherheit der Katzen erlaubt ist.

Nicht übel, aber finanziell ist ein Umzug derzeit leider nicht drin....
hatte ich nämlich auch schon überlegt, nur da ich dank Tepischansicht hier bestimmt die Renovierung zahlen muss fällt das wohl erst mal flach...
 
Werbung:
War die Sache vor Gericht oder hat nur die HV Ärger gemacht?
Hier war es die Hausverwaltung. Das Problem hier ist das es sich hier um Eigentumswohnungen handelt. Und außer meiner und noch einer vermieteten Wohnung, hier nur die Eigentümer wohnen.

Und mein Vermieter wollte es auf eine Klärung vor Gericht dann doch nicht ankommen lassen. Er hätte mir das Netz erlaubt. Aber leider hat er ja nicht das letzte Wort.

Aber egal. Jetzt hab ich ne Wohnung wo es sogar im Mietvertrag steht das der Balkon gesichert werden darf. Hab ich aber auch drauf bestanden dies schriftlich im Vertrag aufzunehmen
 
Dann hast du, respektive der Vermieter, den Auflagen der HV nachgeben - was nicht gleichbedeutend ist, dass dieses Verbot der HV rechtsbindent ist. Das wäre in etwa so, als wollte ich dir vorschreiben, welche Farbe deine Möbel auf dem Balkon haben dürfen.
Stimmt. Mein Vermieter wollte es wie gesagt nicht drauf ankommen lassen. Aber jetz lach nicht. Hier darst du wirklich keinen Sonnenschirm nach deinem Geschmack auf den Balkon stellen. Der hat in den Farben so zu sein, wie die Markisten auf den anderen Balkonen sind.
Da hab ich mich mit einer Nachbarin wegen gehabt. Ich hab sie gefragt, ob sie mir jetzt allen Ernstes meinen Geschmack vorschreiben wollen.
 
Wie so oft, herrschen in Foren eher Halbwissen und eigen interpretierte Google-Weisheiten als fundiertes Wissen. Es werden vermeindliche Urteile genannt, ohne die Urteilsbegründung und die tatrichterlichen Überzeugungen im Ansatz zu kennen, bzw. sie rechtlich einwandfrei bewerten zu können. Einzelfälle (was jeder dieser Fälle ist) zu pauschlieren ist dabei noch das geringere Übel.

Mobile Sicherungen sind und bleiben per Gesetz genehmigungsfrei. Punkt. Das beudetet nicht, dass sie trotz der Genehmigungsfreiheit nicht zum Zankapfel werden können - hier die Störung der Aussenansicht. (<) Zusammen mit der baulichen Veränderung (die in fast allen mir bekannten und zugänglichen Fällen vorhanden war) und einer halbwegs guten Argumentation, ist es für einen Richter leicht, hier ein Urteil gegen die Katzensicherung zu fällen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass es sich in der Regel um Verbaumaterial handelt, was tatsächlich auffällig in Erscheinung tritt und das Argument der störenden Aussenansicht nährt. Ungeachtet der oft abenteuerlichen und wenig professionell anmutenden Konstrukte.

Ich persönlich würde der TE raten, sich an einen Architekten zu wenden. Er wird zunächst die Argumentation dafür liefern, was eine bauliche Veränderung ist, wie sie das Baurecht vorsieht. Gem. der neuen Fassung der Rechtsberatung kann dieser darüber beraten, wie die rechtliche Seite dazu aussieht. Ein Anwalt (selbst Baurechtler) sind mit der Argumentation über technische Eingriffe in den meisten Fällen schlicht überfordert und wenden sich ihrerseits an Architekten und Bau-Sachverständige. Ein Richter wird im Zweifel die Argumentation von einem Bausachverständigen klären lassen um sich seine Überzeugung bilden zu können. Ist der Punkt der baulichen Veränderung obsolet und die Wahl der Verbaumaterialen entsprechend gewählt, hat ein Richter keinerlei Grundlage, auf der er seinen Richterspruch gegen die Sicherung fällt. Hinzu kommt, dass die ausdrückliche Erlaubnis zum Halten von Tieren, schon den Anspruch birgt, diese Tiere vor sich selbst und anderen zu schützen. Versierte und vor allem interessierte Architekten, können auch Auskunft darüber erteilen, welche Materialen für ein solches Vorhaben, aus der Sicht einer ggf. "Störung der Aussenansicht" Argumentation zu bevorzugen sind.

Vor Gericht zählen fundierte Argumente, die zudem die gesetzlich verbrieften Rechte untermauern.

Aus meiner Sicht und den Erfahrungen hier im Forum, macht es wenig Sinn hier weiter über Rechtsangelegenheiten zu diskutieren, da Google und Co. einfach die Souveräns sind, die es zu schlagen gilt - dafür ist mir persönlich die Zeit zu schade - ich überlasse es anderen, ihren Vätern zu erklären wie man Kinder macht.

In diesem Sinne.


Hast du bitte mal den Gesetzestext oder den entsprechenden Paragraphen für mich?
 
Ist zwar OT, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen 😉 :

Ich hatte eine Kollegin, die wohnte in Köln und bekam von ihrer Vermieterin die Pflanzen und Farben vorgeschrieben, mit denen sie die Balkonkästen und die Kästen vor den Fenstern zu bepflanzen hatte.

Es gibt fast nix, was es nicht gibt. 😕
 
Ist zwar OT, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen 😉 :

Ich hatte eine Kollegin, die wohnte in Köln und bekam von ihrer Vermieterin die Pflanzen und Farben vorgeschrieben, mit denen sie die Balkonkästen und die Kästen vor den Fenstern zu bepflanzen hatte.

Es gibt fast nix, was es nicht gibt. 😕
Siehste. Wie bei mir der Sonnenschirm 😕
 
Werbung:
Ist zwar OT, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen 😉 :

Ich hatte eine Kollegin, die wohnte in Köln und bekam von ihrer Vermieterin die Pflanzen und Farben vorgeschrieben, mit denen sie die Balkonkästen und die Kästen vor den Fenstern zu bepflanzen hatte.

Es gibt fast nix, was es nicht gibt. 😕

Siehste. Wie bei mir der Sonnenschirm 😕

Jaja, wegen der einheitlich Optik und der gleichen driss
 
Das gepostete System ist leider tatsächlich eine bauliche Veränderung (wenn auch eher im grenzwertigen Bereich) weil die Konstruktion überwiegend nur durch das Balkongeländer ihre Statik erhält und somit - wenn auch nur mit Kabelbindern gesichtert - eine Erweiterung des Geländers darstellt.
Dann kann man also nur dann auf Nummer Sicher gehen, wenn die Konstruktion nicht vom Geländer abhängig ist, wenn ich es richtig verstehe? Dann gibt es ja bei den meisten Sicherungen immer noch Zweifel, weil die meisten ja Teleskopstangen oder ähnliches an Geländern (bohrungsfrei) befestigen. Kennt jemand eine Möglichkeit, wo es ganz ohne Kontakt zum Geländer geht?
 
wenn ich in so einer wohnung leben müsste würde ich ausziehen. das kann man ja nicht mehr leben nennen.
reicht es nicht,dass wir genug vorgeschrieben bekommen, müssen wir uns das auch noch in unseren eingenen,sei es zur miete, vier wänden gefallen lassen??😕
 
wenn ich in so einer wohnung leben müsste würde ich ausziehen. das kann man ja nicht mehr leben nennen.
reicht es nicht,dass wir genug vorgeschrieben bekommen, müssen wir uns das auch noch in unseren eingenen,sei es zur miete, vier wänden gefallen lassen??😕
Und genau deshalb, weil ich die Nase so richtig voll hab, haben wir uns eine andere, vor allen Dingen katzenfreundliche, Wohnung gesucht 😉
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben