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@tiha: ich glaube nicht, dass die Aussage des Anwalts zutrifft, denn die Eltern müssen einfach aufpassen, dass die Kinder nicht allein auf dem Balkon rumturnen. DAS ist den Eltern zumutbar.
hallo,
ich habe das Thema nur kurz überflogen also sorry wenn ich was wiederhole 😉
es gibt ja diese Katzennetze und dazu Teleskopstangen die werden nicht verschraubt sondern halt so "ausgezogen" bzw geschraubt das sie zwischen Boden und Decke passen somit braucht man nicht Dübeln oder Bohren
vielleicht hilft das
es gibt doch auch die netze mit halterung. die schraubt man fest und kann sie auch wieder schnell abmachen.
kann man echt so einfach die hausordnung ändern? meinen balkon mach ich gern wie ich es möchte. oh man das ist hart.
Dieses hier ist Genehmigungsfrei und kann mobil eingesetzt werden.
wieso denn das? Solange die Stangen mit Kabelbinder befestigt sind, verstößt man nicht gegen eine Hausordnung. (allerdings frage ich mich da schon, ob das so hält?)
Muss man doch dort nicht kaufen, aber es könnte zum Nachmachen animieren 😉
Für die Handwerklich begabte Frau bestimmt der Renner 😀
Auf die Seite komme ich zwar, aber wenn ich auf Preise oder andere Sachen Klicke kommt nur noch: 404 Error aber Optisch sollte das Nachzubauen sein...
Hilft leider nicht. Denn auch diese Teleskopstangen verändern die Außenansicht. Bei einem generell netten Vermieter denke ich schon, dass er sie eher erlaubt als eine Sicherung, für die die Fassade angebohrt wird. Bei einer Hausverwaltung, die sich sogar schon wegen Blumenkästen anstellt, denke ich das eher nicht. Da müsste man es auf einen Prozess ankommen lassen und wie der ausgeht, hängt auch von der Einstellung des Richters ab.
Auch dieses System, obwohl mobil, darf ohne Genehmigung nicht angebracht werden. Ich hatte genau dieses System am Balkon. Und ich mußte es wieder entfernen. Und zwar wegen der gestörten Außenansicht.
Es hat hier ein Höllentheater gegeben.
Mittlerweile hab ich eine neue Wohnung gesucht, in die ich Ende August einziehen werde. Und als ein schriftlicher Punkt im Mietvertrag steht, das die Vernetzung des Balkons zur Sicherheit der Katzen erlaubt ist.
Hier war es die Hausverwaltung. Das Problem hier ist das es sich hier um Eigentumswohnungen handelt. Und außer meiner und noch einer vermieteten Wohnung, hier nur die Eigentümer wohnen.War die Sache vor Gericht oder hat nur die HV Ärger gemacht?
Stimmt. Mein Vermieter wollte es wie gesagt nicht drauf ankommen lassen. Aber jetz lach nicht. Hier darst du wirklich keinen Sonnenschirm nach deinem Geschmack auf den Balkon stellen. Der hat in den Farben so zu sein, wie die Markisten auf den anderen Balkonen sind.Dann hast du, respektive der Vermieter, den Auflagen der HV nachgeben - was nicht gleichbedeutend ist, dass dieses Verbot der HV rechtsbindent ist. Das wäre in etwa so, als wollte ich dir vorschreiben, welche Farbe deine Möbel auf dem Balkon haben dürfen.
Wie so oft, herrschen in Foren eher Halbwissen und eigen interpretierte Google-Weisheiten als fundiertes Wissen. Es werden vermeindliche Urteile genannt, ohne die Urteilsbegründung und die tatrichterlichen Überzeugungen im Ansatz zu kennen, bzw. sie rechtlich einwandfrei bewerten zu können. Einzelfälle (was jeder dieser Fälle ist) zu pauschlieren ist dabei noch das geringere Übel.
Mobile Sicherungen sind und bleiben per Gesetz genehmigungsfrei. Punkt. Das beudetet nicht, dass sie trotz der Genehmigungsfreiheit nicht zum Zankapfel werden können - hier die Störung der Aussenansicht. (<) Zusammen mit der baulichen Veränderung (die in fast allen mir bekannten und zugänglichen Fällen vorhanden war) und einer halbwegs guten Argumentation, ist es für einen Richter leicht, hier ein Urteil gegen die Katzensicherung zu fällen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass es sich in der Regel um Verbaumaterial handelt, was tatsächlich auffällig in Erscheinung tritt und das Argument der störenden Aussenansicht nährt. Ungeachtet der oft abenteuerlichen und wenig professionell anmutenden Konstrukte.
Ich persönlich würde der TE raten, sich an einen Architekten zu wenden. Er wird zunächst die Argumentation dafür liefern, was eine bauliche Veränderung ist, wie sie das Baurecht vorsieht. Gem. der neuen Fassung der Rechtsberatung kann dieser darüber beraten, wie die rechtliche Seite dazu aussieht. Ein Anwalt (selbst Baurechtler) sind mit der Argumentation über technische Eingriffe in den meisten Fällen schlicht überfordert und wenden sich ihrerseits an Architekten und Bau-Sachverständige. Ein Richter wird im Zweifel die Argumentation von einem Bausachverständigen klären lassen um sich seine Überzeugung bilden zu können. Ist der Punkt der baulichen Veränderung obsolet und die Wahl der Verbaumaterialen entsprechend gewählt, hat ein Richter keinerlei Grundlage, auf der er seinen Richterspruch gegen die Sicherung fällt. Hinzu kommt, dass die ausdrückliche Erlaubnis zum Halten von Tieren, schon den Anspruch birgt, diese Tiere vor sich selbst und anderen zu schützen. Versierte und vor allem interessierte Architekten, können auch Auskunft darüber erteilen, welche Materialen für ein solches Vorhaben, aus der Sicht einer ggf. "Störung der Aussenansicht" Argumentation zu bevorzugen sind.
Vor Gericht zählen fundierte Argumente, die zudem die gesetzlich verbrieften Rechte untermauern.
Aus meiner Sicht und den Erfahrungen hier im Forum, macht es wenig Sinn hier weiter über Rechtsangelegenheiten zu diskutieren, da Google und Co. einfach die Souveräns sind, die es zu schlagen gilt - dafür ist mir persönlich die Zeit zu schade - ich überlasse es anderen, ihren Vätern zu erklären wie man Kinder macht.
In diesem Sinne.
Siehste. Wie bei mir der Sonnenschirm 😕Ist zwar OT, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen 😉 :
Ich hatte eine Kollegin, die wohnte in Köln und bekam von ihrer Vermieterin die Pflanzen und Farben vorgeschrieben, mit denen sie die Balkonkästen und die Kästen vor den Fenstern zu bepflanzen hatte.
Es gibt fast nix, was es nicht gibt. 😕
Ist zwar OT, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen 😉 :
Ich hatte eine Kollegin, die wohnte in Köln und bekam von ihrer Vermieterin die Pflanzen und Farben vorgeschrieben, mit denen sie die Balkonkästen und die Kästen vor den Fenstern zu bepflanzen hatte.
Es gibt fast nix, was es nicht gibt. 😕
Siehste. Wie bei mir der Sonnenschirm 😕
Dann kann man also nur dann auf Nummer Sicher gehen, wenn die Konstruktion nicht vom Geländer abhängig ist, wenn ich es richtig verstehe? Dann gibt es ja bei den meisten Sicherungen immer noch Zweifel, weil die meisten ja Teleskopstangen oder ähnliches an Geländern (bohrungsfrei) befestigen. Kennt jemand eine Möglichkeit, wo es ganz ohne Kontakt zum Geländer geht?Das gepostete System ist leider tatsächlich eine bauliche Veränderung (wenn auch eher im grenzwertigen Bereich) weil die Konstruktion überwiegend nur durch das Balkongeländer ihre Statik erhält und somit - wenn auch nur mit Kabelbindern gesichtert - eine Erweiterung des Geländers darstellt.
Und genau deshalb, weil ich die Nase so richtig voll hab, haben wir uns eine andere, vor allen Dingen katzenfreundliche, Wohnung gesucht 😉wenn ich in so einer wohnung leben müsste würde ich ausziehen. das kann man ja nicht mehr leben nennen.
reicht es nicht,dass wir genug vorgeschrieben bekommen, müssen wir uns das auch noch in unseren eingenen,sei es zur miete, vier wänden gefallen lassen??😕