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Ist das für mich eine Ausnahme-Situation in der das mal gut sein könnte. Denn wenn der Nachbar sich eh wenig um de Mietvertrag schert und keine guten Deutschkenntnisse hat, denke ich nicht das der nen Riesenprozess vor Gericht Veranstalten wird.Es gibt aber natürlich sehr viele Mietverträge, die bewusst ungültige Klauseln enthalten, welche den Vermieter begünstigen. Hier spekuliert man einfach darauf, dass der Mieter sein Recht nicht kennt und/oder es nicht einklagen möchte, was auch in den meisten Fällen funktioniert.
Habe jetzt ne Stunde mit ihm geredet:
1. zwei Katzen oder keine
2. mädchen/mädchen oder junge/junge kombi und dann kastriert
3. er soll noch eine Woche warten damit er alles besorgen kann (dann sind die Kitten 10 Wochen alt, nicht ideal, aber er ließ es sich nicht ausreden sie dann nicht zu nehmen)
4. habe ihm eine Webseite gezeigt wo er futter und kratzbaum bestellen kann
5. er soll darauf achten dass die Katzen geimpft sind bevor sie zu ihm kommen
Ich habe ihm auch alle Rechnungen von Shiro mitgebracht. Fast 1000€ in 18 Monaten (für mich als H4 Empfängerin war das ne ganze Stange Geld). Ich habe ihn gefragt ob er das leisten will und kann. Habe ebenso erklärt dass Katzen eine lange Verantwortung sind. Wohin mit den Katzen im Urlaub, oder wenn man umziehen will, was wenn man sich selber mal nicht mehr kümmern kann? Das hatte er alles nicht bedacht.
Er hatte einen Kumpel mit da sitzen (warum auch immer) der mir sogar in allen Punkten zugestimmt hat.
Der Vermehrer von dem er die Katze/n bekommen würde ist wohl ein Freund, der drängt aber darauf dass er heute noch eine Katze holen kommt, was ich unverständlich finde.
Ich hoffe das Gespräch bleibt hängen und er hält sich wirklich dran. Ne Katze vom Vermehrer zu holen kann man ihm aber hingegen nicht ausreden; er hat zu oft Ebay erwähnt.
(Ebenso habe ich ihm unter der Hand gesagt was in Deutschland als Tierquälerei gilt, und dann ganz schnell mal jemand vorbei kommt um das zu prüfen ob er die Katzen behalten darf.)
Du hast alles getan, was in deiner Macht steht. Ab jetzt verweigere dem I.......ten alle Hilfestellung, sonst wirst du und dein Mitleid ausgenutzt.
Ich habe so ein komisches Gefühl, dass dein Nachbar das Kätzchen abholen und wieder inserieren wird. Leider immer noch ein gutes Geschäft, auch wenn man nicht selber vermehrt.
Mit dem letzten Kater ist der Plan ja auch aufgegangen.
Tierhändler geben sich gerne als Privatpersonen aus, die ihre Katzen so unendlich lieben und sie schweren Herzens abgeben müssen. Es gibt nicht nur Leute, die den Handel im großen Stil betreiben.
Naja. Die werden schon woanders "untergebracht" werden...Super!!
Danke für Deine Aufklärung. So bleibt einem kleinen Wutz sicherlich einiges erspart.
Super!!
Danke für Deine Aufklärung. So bleibt einem kleinen Wutz sicherlich einiges erspart.
Doch, das gilt noch, wenn es so im Mietvertrag steht (sich an den Mietvertrag nicht zu halten reicht strenggenommen als Grund für eine fristlose Kündigung).Im Mietvertrag steht dass man die Tiere vorher anmelden muss und sich eine Genehmigung holen muss, gilt das nicht mehr? Also darf ein Vermieter das nicht?
Er könnte die Katze auch erlauben...Ist es dem Vermieter denn dann überhaupt erlaubt zu fordern dass die Katze dann weg muss?
Ganz so einfach ist es leider nicht.Natürlich, ist ja sein Eigentum, was er vermietet.
Soweit ich weiß, könnte ihm sogar der Mietvertrag gekündigt werden.
Das stimmt nicht. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Katzenhaltung sehr wohl dem einen Mieter erteilen aber dem anderen verweigern und muss das noch nicht einmal begründen.Das ist rechtlich ein schwieriges Thema. Da du, als direkte Nachbarin, auch Katzen hältst wäre ein Verbot durch den Vermieter rechtlich wahrscheinlich nicht haltbar. W
Verstöße gegen den Mietvertrag sind vermutlich einer der wenigen Gründe, die fast immer problemlos ausreichen für eine Kündigung, sogar fristlos (abgesehen vielleicht von Beleidigung des Vermieters bzw. Eigentümers).So einfach ist das nicht. Mieter haben in Deutschland extrem viele Rechte und es ist wahnsinnig schwierig für Vermieter einen Mieter gesetzeskonform zu kündigen.
Siehe oben: Doch, kann er. Die Erlaubnis zur Katzenhaltung gilt nicht automatisch für jede Wohnung im Haus. Und bei einer WEG (ist es eine?) sowieso nicht.Bei uns unten im Erdgeschoss gibt es auch schon einen Haushalt mit zwei Katzen (hab ich ganz vergessen), deshalb denke ich nicht dass er etwas gegen die neue Katze vom Nachbarn machen könnte.
Siehe oben: Verstöße gegen den Mietvertrag (dazu gehört auch, dass die fragliche Absprache bzw. Einholung der Genehmigung auch tätigt) sind nach wie vor einer der rechtssichersten Kündigungsgründe überhaupt.Extrem schwierig, die Sache mit dem Mietrecht. Ihr scheint einen ähnlichen Vertrag zu haben wie wir. Dort ist Tierhaltung eindeutig nicht verboten, muss aber abgesprochen werden. Es steht auch der Zusatz drin, dass sie nur mit gewichtigen Gründen versagt werden darf. Keine Ahnung, welche das dann wären. Vermutlich sowas wie 5 Hunde auf 40qm.
Ob es schon ein Kündigungsgrund ist, es nicht abgesprochen zu haben, wage ich indes schwer zu bezweifeln, eben weil am Ende der gleiche Zustand besteht wie mit Absprache (solange es keine Versagensgründe gibt, und das dürfte bei einer Katze fast unmöglich sein). Da ist das Mietrecht meist sehr mieterfreundlich.
Leider nicht. Das könnte vielleicht das Vet-Amt, aber nicht der Vermieter, selbst wenn der ausgewiesener Katzenexperte ist.Wenn das Tierwohl übrigens gefährdet ist, kann das meines Wissens unter Umständen ein berechtigter Grund sein, dass auch der Vermieter die Haltung eines Tieres verbieten kann. Und dafür hätte er ja dich als Zeugin.
Naja. Die werden schon woanders "untergebracht" werden...