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Kommentare
vor 19 Stunden meint Stanislaus (anonym)
Willst Du Deinen Nachbarn ärgern schaff die nur ein paar Katzen an, die dürfen Dir - dem Bericht nach - die Fische aus dem Teich holen, das Grundstück verunreinigen und Blumenanlagen vernichten und man darf dagegen offenbar nichts unternehmen und das auf dem eigenen Grudstück.
Da frage ich doch, wo leben wir denn hier, Katzenbesitzer müssen in die Pflicht genommen werden und die Schäden auf fremden Grudstücken bezahlen.
Außerdem wäre eine Katzensteuer ein wirksames Instrument, um diesem Frevel zu begegnen.
Ich kann ja schließlich meinen Hund auch nicht auf anderer Leute Grundstücke die Notdurft verricht. und Löcher scharren lassen.Hund und Katze sind beides Haustiere und der Besitzer ist dafür verantwortluich.Ich kann den Grundstückbesitzer sehr gut verstehen,da auch mein Grundstück ständig von Katzen aufgesucht und verschmutzt wird, nicht hingegen verstehe ich die Polizei, die dem Grundstückbesitzer die Lebendfallen abgen. hat.Ob das zulässig ist,würde ich ein Gericht prüfen lassen.
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vor 18 Stunden meint eine so weise Dame (anonym)
Katzenbesitzer scheinen gleicher als Andere zu sein. Sie stört es wohl wenig, wenn große europäische Artenschutzuntersuchen belegen, dass frei laufende - jagende - Katzen, noch weit vom Wohnhaus entfernt, streng geschützte Vogel- und Kleinsäugerpopulationen lokal immer wieder auslöschen.
Tierschutz gibt’s erst einmal, exklusiv, für den eigenen Stubentiger, ganz egal, wie rücksichts- und kenntnislos deren Halter, als die eigentlichen Verantwortliche, agieren.
Zur Rechtslage: In Lebendfallen gefangene Haustiere sind Fundsachen. Als gesetzestreuer Bürger gibt man Fundsachen ab. Ein Tierheim ist der geeignete Ort zur Abgabe tierischer Fundsachen. Wenn man als Finder einer solchen Katze die Abgabe zeitnah auf dem Arbeitsweg erledigt, ist das besonders tierschutzgerecht. Soviel zu dem äußerst wertvollen Kommentaren dieser selbsternannten Tierschützerin.
Fallen aber, sollen und dürfen nur dazu nachgewiesen qualifizierte Personen einsetzen.
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