Illegaler Katzenfang am Gartenteich

  • Themenstarter Themenstarter Juik
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Dann musst DU deinen Garten so sicheren dass die Katze nicht rüber kann.
Ich weiss ehrlich dass das nicht einfach ist und man einer Katze den Jagtinsinkt nicht aberziehen kann. Aber wie gesagt manche Katzenhalter sollten ihre Haltung gegenüber anderere Tiere überdenken.

Von Rechtswegen muss ein Grundstückseigentümer fremde Katzen auf seinem Grundstück dulden. Anbei, die Kosten meinen Garten abzusichern wären nahezu unermesslich.
Ziehen wir einen Vergleich: Niemand lässt einen Porsche mit Zündschlüssel auf einem Silbertablett an einer Straße stehen.
Ebenso sinnlos erscheint es, teure Zierfische ungesichert in einem Teich leben zu lassen und sich letzten Endes über die absehbaren Konsequenzen zu beschweren.
Jeder Mensch hat sein Eigentum zu sichern und hat bei Schäden, die aus mangelnder Absicherung entstanden sind, die Verantwortung zu tragen und sollte diese nicht auf andere Schultern abwälzen.
 
A

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Sorry, aber der Witz ist echt gut!

Wenn ich hier meinen Garten einzäune, wegen meiner Katzen, dann kommen die Männer mit den weißen Jacken...

Sorry, aber ich wohne mitten auf dem platten Dorf.
Da mach ich sicher keinen Zaun um meinen Garten.

So viel ich weiß gibt es auch Urteile, das Nachbarn so und so viele Katzen in ihrem Garten dulden müssen.

Bin ich froh, das meine Nachbarn alle nett sind!



Dann müsste ich meinen Katzen auch verbieten Mäuse und Vögel zu fangen.

Aber das ist nun mal die Natur...

Es geht ja nicht darum dass man keine Katzen im Garten dulden will sondern darum dass ich nicht möchte dass meine Tiere, die ich im Garten artgerecht halten will, nicht als Katzenbeute möchte. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein. Und Mäuse und Vögel haben nunmal keine Besitzer die sich darüber "aufregen" können.
Wie gesagt ich hab eine Freigängerkatze und ich habe auch Kaninchen in Aussenhaltung. Meine Kaninchen leben in einem gesicherten Freilauf. Wurden aber in schöner regelmässigkeit vom Nachbarshund im Gehege rumgejagt.
Auch der Besitzer rechtfertigt das Hundeverhalten mit dem Ausdruck, ja der hat halt Jagtinsinkt. Find ich nicht lustig. Jeder soll sein Tier artgerecht halten können und nur weil andere ihre Tiere nicht "im Griff" haben fühlt man sich gezwungen seine Kleintiere in Gehege zu pferchen.
Und jetzt mal von deinen netten Nachbarn abgesehen, nur weil DU keinen Zaun um dein Grundstück möchtest müssen doch andere Tierhalter nicht darunter leiden.
Ich seh halt beide Seiten der Tierhaltung und verstehe voll und ganz wenn manche über Freigängerkatzen nicht begeistert sind-mit einem so egoistisch denkenden Besitzer im HIntergrund
 
Von Rechtswegen muss ein Grundstückseigentümer fremde Katzen auf seinem Grundstück dulden. Anbei, die Kosten meinen Garten abzusichern wären nahezu unermesslich.
Ziehen wir einen Vergleich: Niemand lässt einen Porsche mit Zündschlüssel auf einem Silbertablett an einer Straße stehen.
Ebenso sinnlos erscheint es, teure Zierfische ungesichert in einem Teich leben zu lassen und sich letzten Endes über die absehbaren Konsequenzen zu beschweren.
Jeder Mensch hat sein Eigentum zu sichern und hat bei Schäden, die aus mangelnder Absicherung entstanden sind, die Verantwortung zu tragen und sollte diese nicht auf andere Schultern abwälzen.

Ich muss die Katzen dulden richtig. Rein rechtlich mag das alles richtig sein, aber ob es der nachbarschaft gut tut ist fraglich 😉
 
Meine Tante hat einen wunderschönen Gartenteich, der regelmäßig von Reihern und sogar Eisvögeln geplündert wird. Den Fischen ist es wohl ziemlich egal, ob sie von Katzen oder Reihern getötet werden.
Wer seinen Teich nicht sichert, muss eben damit rechnen, dass seine Fische verschwinden.

Und Meerschweinchen und Kaninchen stehen auch auf dem Speisezettel von Raubvögeln und Mardern. Auch deswegen sollte man seine Tiere sichern.
 
Meine Tante hat einen wunderschönen Gartenteich, der regelmäßig von Reihern und sogar Eisvögeln geplündert wird. Den Fischen ist es wohl ziemlich egal, ob sie von Katzen oder Reihern getötet werden.
Wer seinen Teich nicht sichert, muss eben damit rechnen, dass seine Fische verschwinden.

Und Meerschweinchen und Kaninchen stehen auch auf dem Speisezettel von Raubvögeln und Mardern. Auch deswegen sollte man seine Tiere sichern.

Ich seh da schon einen Unteschied ob ein Wildtier meine Fische holt oder die Nachbarskatze zum 100x.
Marder sind seltenst bei Tag unterwegs (und ich sprach von Freilauf tagsüber) und gegen Greifvögel muss man nur entsprechend viele Versteckmöglichkeiten bieten und die Wahrscheinlichkeit ist recht gering dass es ein Tier erwischt.
 
Aber Katzen sind doch auch "Wild"tiere.
Nur weil Menschen sie domestiziert haben. 😕

Meine Nachbarn leiden sicher nicht unter meinem Egoismus.

Nur sehe ich nicht ein, meine Katzen einzusperren - und das würde ich tun, wenn ich einen Zaun baue.
 
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Aber Katzen sind doch auch "Wild"tiere.
Nur weil Menschen sie domestiziert haben. 😕

Meine Nachbarn leiden sicher nicht unter meinem Egoismus.

Nur sehe ich nicht ein, meine Katzen einzusperren - und das würde ich tun, wenn ich einen Zaun baue.

Vom Naturell sicher,a ber sie haben eben Besitzer die auf das Tier einwirken können und auch müssen.
Wie gesagt ich seh eben beide Seiten und hab auch Verständnis, dass machen Leute nicht mehr freundlich auf Katzen reagieren. Und da kann meist die Katze wenig dafür sondern der Besitzer der dahintersteht und auf das jagtverhalten seiner Katze pocht.
Wenn du dein Grundstück nicht einzäunst und entsprechende nachbarn hättest müsstets du dich halt auch nicht wundern wenn, keine Ahnung, Äpfel etc hiner der Katze hergeworfen werdn um sie zu verjagen.
Ich wohn wie du auf dem Lande, ich denk hier wird das Verhalten der Katzen auch noch anders gewertet, aber ich denk mir schon dass in städtischerern Gebieten eben absolut anders gesehen wird.
 
Soweit ich weiß muss man nur 2 Katzen gleichzeitig auf seinem Grundstück dulden.

"Katzen sind doch auch "Wild"tiere" ist quark. Katzen sind genausowenig Wildtiere wie Hunde und Pferde. Und Hunde liefen vor etliche Jahren auch frei in den Dörfern herum.
Ich finde als Halter von Freigängern kann man nicht die Verantwortung ganz abschieben, sondern sollte immer versuchen gemeinsam mit den Nachbarn Lösungen zu finden, sollte es wo Probleme geben. Anders zieht man sich vielleicht auch Nachbarn heran, die sich zu manch illegalen Handlungen gezwungen sehen...
 
Meine beiden Sternenkater Tommy und Charly waren beide Freigänger und haben auch immer wieder Beute mitgebracht.
Wir haben damals in einem Reihenhaus gewohnt, jedes Haus hatte einen schönen Garten.
Die Häuserreihe vor uns hatte in 2 oder 3 Gärten je einen Fischteich.
Wir haben mit den Katzen 13 Jahre dort gelebt und in all der Zeit hat Tommy nur 3 Goldfische mit nach Hause gebracht. Alle 3 lebend und 2 davon haben wir am nächsten Tag zurückgebracht. Einer ist leider wegen einer Darmschlinge, die nicht zurück in den Körper ging, verstorben.
Auch diesen Verlust haben wir dem Gegenübernachbar gemeldet und er hat es hingenommen mit den Worten "Es sind eben Raubtiere an einer gut zugänglichen kleinen Pfütze mit genügend Beute. Dass dein Kater nur so wenig Fische holt wundert mich."
Er hat Tommy (Charly war nie dort) oft am Teich sitzen sehen, aber meist hat er nur verträumt auf die Fische gestarrt und gar nichts getan.

Den verstorbenen Fisch hätte ich auch ersetzt, der Nachbar fand dies aber unnötig, da er fand, dass er selbst schuld war.
Ich habe meinem Kater nie den Fisch gelassen.
Ob er welche gefangen und evtl. gefressen hat, ohne die Fische heimzubringen kann ich natürlich nicht sagen. Da muss ich meinem Nachbarn vertrauen, der mir Bescheid geben sollte wenn noch mehr Fische verschwinden, der aber nie etwas geltend gemacht hat.

Es ist eine schwierige Kiste und ich denke, dort einen guten Mittelweg zu finden, ist nicht so einfach.
Ein richtiger Freigänger verrichtet draußen sein Geschäft. Bevorzugt in Sandkästen, was wiederrum die Eltern des 2jährigen Kindes nicht so toll finden werden.

Auch hier, eine nette Geschichte:
Unsere direkten Nachbarn hatten 2 kleine Kinder und einen Sandkasten im Garten.
Öfter haben sie vergessen, den Sandkasten abzudecken und es dauerte nicht lang, bis sie uns nach einer Schaufel fragten.
Wir haben uns sofort für das Verhalten entschuldigt, aber auch deutlich gemacht, dass dem nur entgegengewirkt werden kann, wenn der Sandkasten immer abgedeckt wird.
Und das wurde er dann auch.
Wir haben im Übrigen aber auch angeboten, ein oder zwei Säcke neuen Sand zu bezahlen.

Natürlich war unsere Nachbarschaft sehr gut, jeder war tierlieb (Charly war oft bei den Nachbarn und hat Bonbons geklaut) und man konnte über alles reden.
Dennoch halte ich Entschuldigungen und Angebote den Schaden zu ersetzen für maßgeblich.
Wenn die eigene Katze stets in die Beete von Nachbar X sein Geschäft macht, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, dort irgendwo ein kleines Sandkästchen aufzustellen, sodass der Ort auf natürliche Weise verlagert wird.
Es ist alles eine Sache der Absprache und es gibt sicherlich Menschen, die schon so sauer über die Katzen sind, dass sie nicht mit sich reden lassen, aber versuchen sollte man es wenigstens und damit auch zeigen, dass man zu seiner Katze und deren Fehler steht!
Ein Hundehalter hat den Kot mit einer Tüte aufzusammeln, wenn der Hund auf den Gehsteig kotet.
Dann kann ein Katzenhalter wenigstens ein Ersatzklo aufstellen (in Absprache) und sich um dessen Reinigung kümmern.

Es ist ein ewig leidiges Thema und ich denke, dass es jeder Halter mit seinen Ansichten vereinbaren muss. Egal was daraus erwächst.
 
Meine Nachbarn dürfen meine Katzen verjagen, wenn sie sie nicht in der Nähe haben möchten.

Das tun sie indem sie laut in die Hände klatschen oder auf meine Katzen zugehen dann laufen die von alleine weg).

Es ist ok, wenn sie nicht möchten, das z.B. mein Kater den Kuchen futtert oder so. Ich kann aber nicht 24 Stunden hinter ihnen her sein. Also übernehmen meine Nachbarn das verjagen.

Solange man untereinander miteinander spricht ist das doch kein Thema.

Ich habe hier auch zwei Katzen, die ich nicht kenne und verjage wenn sie auf unser Grundstück kommen. Das tue ich mit Steinen, die ich ihnen hinterher werfe - oder auch Obst, wenn grad welches an den Bäumen ist. Ich treffe die Katzen nicht.
Ein Kater kommt seit dem nicht mehr so oft vorbei und drangsaliert meine Katzen.

Wie gesagt: klar bin ich für meine Katzen verantwortlich. Aber ich kann nicht 24 Stunden am Tag hinter ihnen her sein.
Und einsperren werde ich sie sicher nicht.
 
Ich habe eben mal zur Duldung von Katzen gegoogelt.
Die meisten Ureile waren so, das eine Katze geduldet werden muss, das AG Passau hat aber ein Urteil gesprochen, das dies ein störender Eingriff in das Grundeigentum ist und der Katzenhalter dafür Sorge zu tragen hat das dies zukünftig nicht mehr geschieht und es gibt auch ein aktuelles Urteil vom AG Bonn, bei dem Katzenhalter verpflichtet wurden die Katzen vom Grundstück das Nachbarn fernzuhalten.
 
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Von Rechtswegen muss ein Grundstückseigentümer fremde Katzen auf seinem Grundstück dulden....
Das wage ich sehr zu bezweifeln!
Mag sein, dass in einem konkreten Rechtstreit ein Gericht geurteilt hat, dass in einer bestimmten Umgebung, den Nachbarn nicht verboten werden kann, einer Katze Freilauf zu gewähren.
daraus folgt aber doch keine Duldungspflicht.
Ein Gartenbesitzer darf Nutzung und Befriedung seines Grundstückes nach Belieben betreiben. Dazu darf er auch Katzen aussperren, verjagen und - sach- und fachgerecht, versteht sich, auch fangen. Ausserdem hat man selbstredend Anspruch auf Ersatz von Schäden.
Bin sicher, dass man, je nach Lage des Einzelfalles, auch gegen regelmäßige Schädigungen, erfolgreich auf Abstellung klagen könnte...

Ich habe jedenfalls jedes Verständnis, für Leute, die Zierfische halten wollen. Mein Rechtsempfinden sagt mir sehr deutlich, dass eine 'Wurstigkeit' a la "Katzen sind halt so" nicht in Ordnung ist.
 
Mein Rechtsempfinden sagt mir sehr deutlich, dass eine 'Wurstigkeit' a la "Katzen sind halt so" nicht in Ordnung ist.
Das sehe ich auch so. Und sicherlich wird es in einem Dorf hinter den 7 Bergen anders gehandhabt als in eher städtischeren Gegenden; ich habe selbst lange in einem Eifel"kaff" gelebt, da gab es keine Zäune, Katzen waren allesamt Freigänger und tote Katzen/Vögel etc. galten halt als Kollateralschaden.

Dort war es aber auch üblich, Schäden, die durch eigene Tiere entstanden zu ersetzen; und natürlich war es auch unüblich Katzen zu kastrieren oder sonstwie zu verhätscheln (TA-Besuche etc.). Wie gesagt, "ein bischen Schwund ist immer" war das Motto.

Muss man sicherlich nicht als Maßstab nehmen; die verantwortungsvollen Tierhalter im Dorf haben ihre Tiere aber trotzdem kastrieren lassen, regelmäßig Impfen und Checkups machen lassen; und die Katzen insbes. zu Vogelbrutzeiten halt NICHT zu jeder Tag- und Nachtzeit rausgelassen, sondern nach den Fütterungszeiten der Brutvögel ...

Geht halt alles.
Muss aber zugeben, abgesehen von der örtlichen - und gesicherten - Forellenzucht hielt sich keiner Zierfische im Garten 😎
 
Bitte schön; Urteile dazu.

http://www.tierimrecht.org/de/rechtsauskuenfte/nachbarrecht-tierhaltung/fremde_katzen_dulden.php

AG Rheinberg, Urteil vom 28. 11. 1991
In Wohngegenden, die aus Häusern mit Gärten bestehen, gehört Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Da es unmöglich ist, Katzen innerhalb des Grundstücks des Halters so sicher zu verwahren, dass diese nicht auf das Grundstück des Nachbarn entlaufen können, hat der Nachbar auch keinen Anspruch auf Untersagung des Haltens einer Katze, auch wenn das Tier üblicherweise auf dem Nachbargrundstück seine Notdurft verrichtet.

LG Darmstadt, Urteil vom 17. 3. 1993
Die von der Rechtsprechung zum nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entwickelten Grundsätze können dazu führen, dass es der Grundstücksnachbar in einer mehr ländlich geprägten Wohngegend hinnehmen muss, dass zwei Katzen seines Nachbarn zeitweise sein Grundstück betreten; eine über diese Zahl hinausgehende Katzenhaltung auf dem Nachbargrundstück muss in einem solchen Fall allerdings auch dann nicht hingenommen werden, wenn vermehrter Ratten- und Mäusebefall des streitgegenständlichen Grundstücks behauptet wird.

OLG Celle, Urteil vom 27. 3. 1986
Auf Grund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hat in einem Wohnvorort der Grundstückseigentümer nach Treu und Glauben zu dulden, dass eine dem Nachbarn gehörende Katze von Zeit zu Zeit seinen Grundstücksgarten betritt.


In dem Betreten eines Grundstücks durch Katzen liegt eine Besitzbeeinträchtigung. Diese Beeinträchtigung ist jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen.

http://diewohnungseigentuemer.de/?p=410
http://www.sibiland.de/Recht/katzen_und_garten.htm

Zusammenfassend: 98% aller Urteile sind zugunsten der Katzen gefällt worden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir sehr deutlich, dass eine 'Wurstigkeit' a la "Katzen sind halt so" nicht in Ordnung ist.

Davon spricht niemand. Aber ein logisch denkender Menschen sollte in meinen Augen erkennen, dass ungesichert lebende Zierfische gefährdet sind und über kurz oder lang einem Beutejäger zum Opfer fallen. Es ist naiv zu glauben, dass das nicht geschehen wird.
Wenn diese Fische mir erhalten bleiben sollen, dann sichere ich als Eigentümer den Teich ab. Punkt.
 
Bitte schön; Urteile dazu.

http://www.tierimrecht.org/de/rechtsauskuenfte/nachbarrecht-tierhaltung/fremde_katzen_dulden.php

AG Rheinberg, Urteil vom 28. 11. 1991
In Wohngegenden, die aus Häusern mit Gärten bestehen, gehört Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Da es unmöglich ist, Katzen innerhalb des Grundstücks des Halters so sicher zu verwahren, dass diese nicht auf das Grundstück des Nachbarn entlaufen können, hat der Nachbar auch keinen Anspruch auf Untersagung des Haltens einer Katze, auch wenn das Tier üblicherweise auf dem Nachbargrundstück seine Notdurft verrichtet.

LG Darmstadt, Urteil vom 17. 3. 1993
Die von der Rechtsprechung zum nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entwickelten Grundsätze können dazu führen, dass es der Grundstücksnachbar in einer mehr ländlich geprägten Wohngegend hinnehmen muss, dass zwei Katzen seines Nachbarn zeitweise sein Grundstück betreten; eine über diese Zahl hinausgehende Katzenhaltung auf dem Nachbargrundstück muss in einem solchen Fall allerdings auch dann nicht hingenommen werden, wenn vermehrter Ratten- und Mäusebefall des streitgegenständlichen Grundstücks behauptet wird.

OLG Celle, Urteil vom 27. 3. 1986
Auf Grund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hat in einem Wohnvorort der Grundstückseigentümer nach Treu und Glauben zu dulden, dass eine dem Nachbarn gehörende Katze von Zeit zu Zeit seinen Grundstücksgarten betritt.


In dem Betreten eines Grundstücks durch Katzen liegt eine Besitzbeeinträchtigung. Diese Beeinträchtigung ist jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen.

http://diewohnungseigentuemer.de/?p=410
http://www.sibiland.de/Recht/katzen_und_garten.htm

Zusammenfassend: 98% aller Urteile sind zugunsten der Katzen gefällt worden.



Davon spricht niemand. Aber ein logisch denkender Menschen sollte in meinen Augen erkennen, dass ungesichert lebende Zierfische gefährdet sind und über kurz oder lang einem Beutejäger zum Opfer fallen. Es ist naiv zu glauben, dass das nicht geschehen wird.
Wenn diese Fische mir erhalten bleiben sollen, dann sichere ich als Eigentümer den Teich ab. Punkt.

Du machst dir mir solchen Urteilen, wenn du drauf pochst, aber auch riesig Freunde und dann darf man sich auch nicht wundern wenn Gartenbesitzer massiver gegen Katzen vorgehen.
 
Bitte schön; Urteile dazu....
😀 Ich auch, ich auch... 😎
OLG Köln, Urteil vom 17. 9. 19821. Das Betreten eines Grundstücks durch Katzen wird durch § 906 I BGB nicht gedeckt. Hier besteht grundsätzlich ein Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers, selbst wenn die Einwirkung unwesentlich oder ortsüblich ist.

AG Passau, Urteil vom 9. 3. 1983Bereits das bloße Betreten eines Grundstücks durch Katzen bildet einen störenden Eingriff in das Grundeigentum. Der Grundstückseigentümer ist zur Duldung einer solchen Störung nicht verpflichtet.
...Der Kläger hat beantragt, dass die Beklagten künftig dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Katzen nicht mehr in sein Grundstück eindringen.
Das AG hat der Klage stattgegeben.​

Und nochmals - selbst in den zitierten Pro-Urteilen, wurde nicht entschieden, dass der Katzenbesuch zu dulden wäre. Es wurde vom Gericht allenfalls der Katzenhalter nicht verpflichtet das Betreten seinerseits aktiv zu verhindern.
Ich habe aber ebensoviele Urteile gefunden (sogar von OLG), die das sehr wohl verlangt haben. Eine Rechtsauffassung, dass dies grundsätzlich unterlassen werden dürfe, lässt sich aus diesem Bild wohl kaum ableiten lassen.

Klartext: Eine Duldungspflicht gibt es definitiv nicht!
Selbstredend dürfen sich Grundstückseigner gegen Besuch fremder Katzen wehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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@Cleolinchen: Ich bin verantwortlich dafür, dass sich Gartenbesitzer zukünftig gegen Katzen "wehren"? Diese Gerichtsurteile sind für jeden öffentlich einsehbar und ich wüsste nicht, was ich nun wieder angestellt habe.

@G. Kiesewetter:
Die von mir geposteten Links enthielten beide Urteile. 😉
"Im Wesentlichen" sind Katzenbesuche hinzunehmen. http://www.kostenlose-urteile.de/newsview9709.htm?st=%22Besitzst%F6rung%22&sm=n.cm&scid=f302e8
Niemand verbietet die Abwehr von Katzen, aber diese sollte innerhalb des gesetzlichen Rahmens (keine Giftköder, keine Fangen der Katzen u.Ä.) ablaufen. Außerdem schließt dies ein, dass ein Halter grundsätzlich nicht zum Fernhalten der Katze von einem fremden Grundstück verpflichtet ist und demgemäß nicht ohne Weiteres verklagt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur näheren Erklärung und bevor mir noch weitere Dinge unterstellt werden:

Auf dem Grundstück hier gibt es eine größere Anzahl von Nistkästen sowie einen kleinen Teich. Als die Nachbarskatzen begonnen haben, die Kästen zu plündern und seltene Molche zu verspeisen, wurde den Nachbarn nicht der Fehdehandschuh hingeworfen, sondern man hat sich eigenständig um eine Absicherung bemüht.
Die entsprechenden Bäume wurden mit Spezialfolie umwickelt, welche ein Festkrallen und damit ein Hochklettern verhindern; der Teich wurde mit stärkerem Wildwuchs versehen, welcher als naturgegebene Barriere ein Leerfischen des Teiches abwendet.
Ganz simpel. Keine Katzen müssen gefangen oder verjagt werden, kein böses Blut muss heraufbeschworen werden, wenn man sich nur schlicht und ergreifend um sein Eigentum kümmert.
 
...Außerdem schließt dies ein, dass ein Halter grundsätzlich nicht zum Fernhalten der Katze von einem fremden Grundstück verpflichtet ist ...
Genau das Gegenteil steht in den von mir zitierten Urteilen!
Offenbar ist die "Katzen sind halt so"-Ansicht also doch nicht die durchgehende Rechtspraxis und (Oberlandesgerichtsurteil) auch ausdrücklich nicht vom besonderen Toleranzgebot unter Nachbarn gedeckt.
Sich auf ein (vermeintliches) Recht zu verlassen, jedenfalls eine einzelne Katze, könne tun was sie halt tut, kann leicht "nach hinten" losgehen. Die Forderung, es sei vielmehr der Nachbar, der für die Abwehr solcher Störungen "zuständig" sei wird, jedenfalls in Passau und in NRW, nicht geteilt.
Im Gegenteil - das 'Hinnehmen von Besuchen' ist auch in den, an sich für Katzenhalter günstig ausgefallenen Urteilen, an die "Unschädlichkeit" und "Geringfügigkeit" gekoppelt. Eindringen in die Wohnung, Verschmutzungen von Terrassen mit Kot, Beschädigen von Gartenmöbeln, Fahrzeugen usw. sind was anderes...
 
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