PaulchensMama
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 14. Dezember 2012
- Beiträge
- 104
- Ort
- Grenzgänger
Hallo,
ich hätte eine Frage an Euch...
Meine TÄinnen haben versehentlich bei der Tollwutimpfung bei 3 von 4 meiner Stubentiger (und Grenzgänger) eine zu kurze Immunitätsdauer eingetragen und es ist mir leider erst spät aufgefallen.
Alle Tiere wurden gleichzeitig im letzten Oktober mit Nobivac T geimpft, welches laut Hersteller eine Immunitätsdauer von 3 Jahren gemäß Tollwutverordnung aufweist. Bei Lilly haben sie noch korrekt Okt 2015 als Ende der Immunität eingetragen, aber bei den anderen 3 nur Oktober 2013, obwohl gleicher Impfstoff.
Da ich meine Katzen auch gelegentlich über die Grenze nach Frankreich hole, jetzt meine Frage:
Um Diskussionen und Scherereien mit Grenzern aus dem Weg zu gehen, frage ich mich, ob ich die TÄ darum bitten darf, das Immunitätsdatum von Hand und mit Stempel im Impfbuch einfach auszubessern oder bin ich in der Tat gezwungen die 3, bei denen das Datum irrtümlich falsch eingetragen wurde, jetzt neu impfen zu lassen, obwohl laut Herstellerangaben der Impfschutz noch (mindestens...) 2 weitere Jahre anhält und sie genau wie Lilly erst wieder im Oktober 2015 lt Tollwutverordnung fällig wären? Würde für die Grenzer evtl. im Falle einer Kontrolle der Beipackzettel ausreichen, oder ist die Angabe und Unterschrift des TA maßgeblich?
Ich danke schon im Voraus für Eure Meinungen.
ich hätte eine Frage an Euch...
Meine TÄinnen haben versehentlich bei der Tollwutimpfung bei 3 von 4 meiner Stubentiger (und Grenzgänger) eine zu kurze Immunitätsdauer eingetragen und es ist mir leider erst spät aufgefallen.
Alle Tiere wurden gleichzeitig im letzten Oktober mit Nobivac T geimpft, welches laut Hersteller eine Immunitätsdauer von 3 Jahren gemäß Tollwutverordnung aufweist. Bei Lilly haben sie noch korrekt Okt 2015 als Ende der Immunität eingetragen, aber bei den anderen 3 nur Oktober 2013, obwohl gleicher Impfstoff.
Da ich meine Katzen auch gelegentlich über die Grenze nach Frankreich hole, jetzt meine Frage:
Um Diskussionen und Scherereien mit Grenzern aus dem Weg zu gehen, frage ich mich, ob ich die TÄ darum bitten darf, das Immunitätsdatum von Hand und mit Stempel im Impfbuch einfach auszubessern oder bin ich in der Tat gezwungen die 3, bei denen das Datum irrtümlich falsch eingetragen wurde, jetzt neu impfen zu lassen, obwohl laut Herstellerangaben der Impfschutz noch (mindestens...) 2 weitere Jahre anhält und sie genau wie Lilly erst wieder im Oktober 2015 lt Tollwutverordnung fällig wären? Würde für die Grenzer evtl. im Falle einer Kontrolle der Beipackzettel ausreichen, oder ist die Angabe und Unterschrift des TA maßgeblich?
Ich danke schon im Voraus für Eure Meinungen.
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