Immunitätsdauer im Impfbuch falsch eingetragen

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PaulchensMama

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Hallo,

ich hätte eine Frage an Euch...

Meine TÄinnen haben versehentlich bei der Tollwutimpfung bei 3 von 4 meiner Stubentiger (und Grenzgänger) eine zu kurze Immunitätsdauer eingetragen und es ist mir leider erst spät aufgefallen.

Alle Tiere wurden gleichzeitig im letzten Oktober mit Nobivac T geimpft, welches laut Hersteller eine Immunitätsdauer von 3 Jahren gemäß Tollwutverordnung aufweist. Bei Lilly haben sie noch korrekt Okt 2015 als Ende der Immunität eingetragen, aber bei den anderen 3 nur Oktober 2013, obwohl gleicher Impfstoff.

Da ich meine Katzen auch gelegentlich über die Grenze nach Frankreich hole, jetzt meine Frage:

Um Diskussionen und Scherereien mit Grenzern aus dem Weg zu gehen, frage ich mich, ob ich die TÄ darum bitten darf, das Immunitätsdatum von Hand und mit Stempel im Impfbuch einfach auszubessern oder bin ich in der Tat gezwungen die 3, bei denen das Datum irrtümlich falsch eingetragen wurde, jetzt neu impfen zu lassen, obwohl laut Herstellerangaben der Impfschutz noch (mindestens...) 2 weitere Jahre anhält und sie genau wie Lilly erst wieder im Oktober 2015 lt Tollwutverordnung fällig wären? Würde für die Grenzer evtl. im Falle einer Kontrolle der Beipackzettel ausreichen, oder ist die Angabe und Unterschrift des TA maßgeblich?

Ich danke schon im Voraus für Eure Meinungen.
 
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Ich würde den TA bitten das zu korrigieren
 
Ich würde den TA bitten das zu korrigieren
Hallo, danke für deine Antwort. Ja, ich werde versuchen, da am Montag schnell hinzufahren, so lange ich noch in Deutschland bin, leider reagierte der TA nicht auf meine Nachricht, die ich vor 2 Tagen hinterließ... 😕 also muss ich da halt persönlich aufschlagen. Ich hab halt nur Angst, wenn die das von Hand ausbessern, meintetwegen auch mit Stempel, dass man mir das bei einer etwaigen Grenzkontrolle als Manipulation unterstellen könnte - Schengen hin oder her. Ich bin in den letzten 4 Jahren 2x kontrollliert worden, aber jedes Mal Gott sei Dank ohne Viechis.

Ist jemand von Euch schon mal im Schengenraum mit tierischer Begleitung kontrolliert worden und gabs da Diskussionen wegen Impfbuch?
 
Das Impfdatum ist doch aber korrekt eingetragen? Wenn nur die Immunität falsch eingetragen wurde, traue ich den Zöllnern zu, dass sie das nach einer kurzen Erklärung begreifen. Ggf. muss dann eben fix überprüft werden, wie lang es vom Hersteller angegeben ist.
 
Das Impfdatum ist doch aber korrekt eingetragen? Wenn nur die Immunität falsch eingetragen wurde, traue ich den Zöllnern zu, dass sie das nach einer kurzen Erklärung begreifen. Ggf. muss dann eben fix überprüft werden, wie lang es vom Hersteller angegeben ist.

Hallo, ja, das Datum ist jeweils mit 12.10.12 eingetragen, nur eben beim "Enddatum" haben sich meinte TÄ bei 3 meiner 4 Racker verschrieben. Bei einer steht korrekterweise als Ende der Immunität 12.10.15, aber bei den drei anderen halt 12.10.13.
Ich werde wohl sicherheitshalber den Beipackzettel vom Novibac T mir ausdrucken und im Auto lassen, falls es je ein Problem geben sollte.

Edit: Ich habe etwas Panik, zur Hintergrunderklärung, da eine Kollegin kürzlich am Pariser CDG Flughafen echt Probleme bekam und an einen wirklich blöden Kontrolleur geriet. Wobei sie war nicht "unschuldig", da sie die wichtigen Dokumente (un)sinnigerweise in den Koffer packte und somit nicht sofort parat hatte... aber wenn dir halt einer dumm kommen will...
 
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Kannst Du nicht auf einem Extrazettel kurz die Berichtigung durchn TA erläuern lassen?
Oder einfach eine neue Zeile anfangen, die nicht gültige Zeile sauber durchstreichen und einen Vermerk dazu 'ungültig'.


Zugvogel
 
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Kannst Du nicht auf einem Extrazettel kurz die Berichtigung durchn TA erläuern lassen?
Oder einfach eine neue Zeile anfangen, die nicht gültige Zeile sauber durchstreichen und einen Vermerk dazu 'ungültig'.


Zugvogel

Ja, ich geh am Montag hin und hör halt,was die TÄ als Lösung anbieten. Ich hoffe, das geht mit dem Ausbessern bzw auf der letzen Seite im Impfbuch kann man ja auch diverse Kommentare eintragen lassen.

EDIT: So, hat gut geklappt. Wir haben es so gemacht, wie auch von Zugvogel vorgeschlagen. Die TÄ hat in den Impfbüchern das alte Immunitätsdatum durchgestrichen und das gemäß Herstellerangaben gültige darunter geschrieben und nebendran abgestempelt und zusätzlich eine Bestätigung separat ausgestellt, aus der nochmal alle notwendigen Angaben hervorgehen (Name und Alter der Tiere, Impfdatum, Dauer der Immunität laut Hersteller, Verweis auf Herstellerangaben und damit 3 Jahre statt 1 Jahr Immunität). Das sollte dann jeden Zöllner überzeugen.
 
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