Virikas
Erfahrener Benutzer
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- 14. September 2011
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- Ort
- Hamburg
Das man vom Herz her durchdrehen könnte ist eine Sache, öffentlich zu Falschaussagen auffordern und sich mglw. dadurch selbst strafbar machen eine andere.
Oder auch: Das Gegenteil von "Gut Gemacht" ist "Gut Gemeint" 😉
Zum Thema Video:
http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=629
fasst das recht gut zusammen.
Quintessenz: Auf deinem eigenen Grundstück (bei Mietobjekten wirds schon schwieriger!) darfst du machen was du willst, solange die Rechte Dritte nicht verletzt werden. Ergo: Besteht die Möglichkeit, dass Dritte gefilmt werden und sei es nur der Postbote befindest du dich mindestens(!) in einer Grauzone.
Um zu Thema zurückzukommen: Da in Deutschland "unrechtmäßig" entstandene Beweise nicht zur Rechtsprechung verwendet werden dürfen, wäre die o.g. Kamera und deren Aufnahmen sowieso nicht beweisfähig.
Zieht man nun die -rechtlich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zulässigen- Kamerabeobachtungen von der Liste der "Beweise" ab, bleibt da quasi nichts mehr über. Von daher wird die einzige Option neben den Wurfzetteln etc. wohl sein, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, bei der man dann natürlich die Vermutung äußern kann, dass man einen Verdacht hegt. Man sollte diesen dann natürlich auch begründen können.
Oder auch: Das Gegenteil von "Gut Gemacht" ist "Gut Gemeint" 😉
Zum Thema Video:
http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=629
fasst das recht gut zusammen.
Quintessenz: Auf deinem eigenen Grundstück (bei Mietobjekten wirds schon schwieriger!) darfst du machen was du willst, solange die Rechte Dritte nicht verletzt werden. Ergo: Besteht die Möglichkeit, dass Dritte gefilmt werden und sei es nur der Postbote befindest du dich mindestens(!) in einer Grauzone.
Um zu Thema zurückzukommen: Da in Deutschland "unrechtmäßig" entstandene Beweise nicht zur Rechtsprechung verwendet werden dürfen, wäre die o.g. Kamera und deren Aufnahmen sowieso nicht beweisfähig.
Zieht man nun die -rechtlich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zulässigen- Kamerabeobachtungen von der Liste der "Beweise" ab, bleibt da quasi nichts mehr über. Von daher wird die einzige Option neben den Wurfzetteln etc. wohl sein, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, bei der man dann natürlich die Vermutung äußern kann, dass man einen Verdacht hegt. Man sollte diesen dann natürlich auch begründen können.