elvaza
Forenprofi
- Mitglied seit
- 7. Oktober 2013
- Beiträge
- 3.356
- Alter
- 47
- Ort
- Basel
Ich habe mal einen interessanten Link gefunden, allerdings nach Schweizer Recht: http://www.tierrecht.ch/strafrecht.html
Wenn ich das richtig verstehe, dann wäre es in Deinem Fall Pebe kein Diebstahl (weil das Ehepaar damit nicht finanziell bereichern kann), wohl aber eine Unrechtmässige Aneignung.
Aber wie gesagt: ein Rechtsanwalt wird hier sicher ein Schreiben aufsetzen können, dass die Herrschaften ins Boxhorn jagen kann.
Ich drücke jedenfalls fest die Daumen, dass dieser Schritt zum Erfolg führt.
Wenn ich das richtig verstehe, dann wäre es in Deinem Fall Pebe kein Diebstahl (weil das Ehepaar damit nicht finanziell bereichern kann), wohl aber eine Unrechtmässige Aneignung.
Aber wie gesagt: ein Rechtsanwalt wird hier sicher ein Schreiben aufsetzen können, dass die Herrschaften ins Boxhorn jagen kann.
Ich drücke jedenfalls fest die Daumen, dass dieser Schritt zum Erfolg führt.