Katze Störung/Schädigung? (Mietvertrag)

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19. August 2008
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Hallo,

Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich in der richtigen Rubrik bin. Wenn nicht, entschuldigt. 😳
Nun zum eigentlichen Thema: Unser Vermieter möchte uns dazu zwingen, entweder unsere Katze "loszuwerden", oder die Wohnung zu verlassen.
Wir haben uns nun ein wenig im Internet informiert über die rechtliche Lage im Bezug auf Katzenhaltung und Mietwohnung.
Im Mietvertrag steht drin, dass wir eine Genehmigung vom Vermieter brauchen, welche er jedoch nur ablehnen darf, wenn durch das Tier eine Schädigung und/oder Störung auftritt.
Nun sind wir der Meinung, dass sowas durch unseren Fellpopo nicht autritt. Sie ist nicht laut, stinkt nicht, hat keine Flöhe oder ähnliches.
Nun meinen unsere Vermieter jedoch, das eine Schädigung des Fußbodens auftreten KANN, wenn die Katze mal daraufpieseln sollte. Tut sie aber nicht, ist ja stubenrein. Nebenbei erwähnt, wir haben in der kompletten Wohnung Laminat (geleimt).
Kann nun dieser Grund ein Grund für eine Ablehnung sein?😕

lg Laura
 
A

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Hallo Laura,
oh da gibt es soviele Möglichkeiten.
Habt ihr die Katze nicht gleich beim Einzug mit angegeben? oder im Mietvertrag schriftlich fixiert, daß ihr Katzen halten dürft??

Ich glaube, es wäre am Besten, wenn ihr den Vermieter mal zum Kaffee einladet. Dann kann er sehen, daß Eure Katze nicht auf's Laminat pieselt und auch sonst nicht kaputt macht.Lekkerli bereithalten, damit die Katze den Vermieter gleich umgarnt.
Sprecht mit ihm, sagt ihm wieviel Euch an Eurem Tier liegt!!
Aber das ihr auch furchtbar gerne in der Wohnung bleiben möchtet, weil so eine schöne Wohnung und überhaupt.... Du weißt schon, Bla Bla und Schleim.
Egal wie, Hauptsache es erfüllt seinen Zweck.
Wenn es dann klappt, bittet ihn gleich, daß er es nachträglich im Mietvertrag festhält. Katze erlaubt!!

Alles Gute und viel Glück.
LG
 
Das mir dem Draufpieseln ist ja ein irres Argument. Wenn das also einem Baby passiert - ist das dann auch ein Kündigungsgrund???? Ist die Katze eine reine Wohnungskatze? Dann könntet Ihr eventuell mit dem Argument kommen, daß es sich mit einer Wohnungskatze ähnlich verhält wie mit einem Kaninchen, und Kleintierhaltung ist eigentlich in jedem Fall erlaubt.
 
Ich denke die Rechtssprechung zur Tierhaltung ist sehr unterschiedlich.
Es gibt viele Gerichtsurteile die Zugungsten der Tierhalter
ausgesprochen werden.
Aber leider nicht ausschließlich.
Besser ist natürlich die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

Wie lange wohnst du denn schon in der Wohnung?
Und wie lange hast du die Katze schon?
Wie verhalten sich deine Nachbarn?
Sind sie gegen die Haltung deiner Katze oder haben sie nichts dagegen?

Würde auch an deiner Stelle versuchen den Vermieter mal auf einen
Kaffee einzuladen damit er selbst schauen kann das keine Schäden
durch deine Katze entstanden sind.

Vielleicht greifen dir ja auch deine Nachbarn unter den Arm wenn sie
dem Vermieter sagen das sie sich nicht gestört fühlen durch die Katze.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und drück dir die Daumen.
 
Nur einige Beispiele um zu zeigen wie unterschiedlich da Recht gesprochen wird:
Katzenhaltung in Mietwohnungen Amtsgericht Hamburg, Az.: 40 a C 402/95
Katzengeruch stört nicht!
Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art- und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten. Nach Auffassung des Gerichtes gehört das Halten von Katzen auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters. Es ist davon auszugehen, daß Hauskatzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigungen verursachen. Etwaige Kratzspuren an Tapeten sind nicht irreparabel, sondern lassen sich durch eine vom Mieter durchzuführende Renovierung beseitigen. Auch nennenswerte Geruchsbelästigungen sind auszuschließen, wenn sichergestellt ist, daß sich die Katzen ausschließlich in der Wohnung aufhalten und ihnen eine ausreichend große Katzentoilette zur Verfügung gestellt wird, die regelmäßig gereinigt wird. Dabei läßt der typische Katzengeruch sich durch die Verwendung von handelsüblichen Streumitteln weitgehend überdecken.


Muß ein trotz Verbot gehaltenes Tier abgeschafft werden Nicht unbedingt. Erhebt der Vermieter sofort beim Entdecken des unerlaubten Tieres Einspruch, muß man das Tier weggeben. Hat der Vermieter oder ein autorisierter Hausmeister das Tier schon längere Zeit (etwa 6 Monate und mehr) gesehen und geduldet, liegt eine stillschweigende Erlaubnis vor.


Nachträgliche Verbietung von Tierhaltung Eine Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, z.B. durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur etc.... Viele Richter erlauben jedoch das Halten des störenden Tieres weiterhin unter der Auflage, daß diese störenden Zustände beseitigt werden.
Also ich denke, die Idee mit dem Kaffetrinken ist vielleicht garnicht so schlecht....
 
Danke erstmal für eure schnellen Antworten 🙂

Es ist so, wir wohnen schon ca. 2 Jahre in dieser Wohnung und die Katze lebt erst einen Monat hier.
Wir wohnen auch nicht in einem richtigen Mehrfamilienhaus. Es ist eigentlich ein ganz normales Haus, die Eltern von meinem Freund wohnen im Erdgeschoss (mit Hund, aber ohne Laminat). Der erste Stock gehört dern Vermietern, wird aber nur als Lager für Möbel etc. genutzt. Und wir wohnen im Dachgeschoss, somit gibt es keine direkten Nachbarn.
Unsere Katze ist eine reine Wohnungskatze.
Das mit dem Kaffeetrinken wäre eine Idee, wenn unsere Vermieter nicht so... nennen wir es mal stur und engstirnig - wären.
Sie sind der Meinung wir haben ihre Wohnung "verschandelt" (Die Dusche war undicht, so ist Wasser in die Etage unter uns gelaufen - Ein komplettes Zimmer voller Schimmel. Das ist ihrer Meinung nach unsere Schuld 😱). Aber das ist eine andere Geschichte.
Wir haben unseren Vermietern auch nicht gesagt, das wir eine Katze halten. Sie haben es durch Zufall herausgefunden, als sie unerlaubt unsere Wohnung betreten haben 😡 ich weiß, keine kluge Entscheidung, aber wir haben uns gedacht, wenn die Katze erst einmal da ist, werden sie schon nichts dagegen haben... .
 
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oha...der hund ist erlaubt und die katze nicht?
dann hat der vermieter aber einen schweren stand bei der begründung, denn ein hund könnte ja auch auf den boden pieseln.
damit dürfte er also nicht durchkommen.
 
Wie ein Hund ist im Haus??
Dann ist es eine ganz andere Geschichte. Ich denke nicht, daß er dann eine Katze verbieten kann. Da hat Scan-Dal ganz Recht.

Ich habe da noch etwas gefunden:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)

Möglichkeit?? Hast Du einen guten Hausarzt, einen Tierlieben????

LG
 
Naja, da wo der Hund lebt, gibt es kein Laminat. Nur Teppich und Fliesen.

Und wir haben ja wirklich überall Laminat (außer im Bad), und vielleicht ist es ja so, dass der Urin das Holz angefreift und man dann den kompletten Boden erneuern müsste. Kenne mich da aber auch nicht so aus. 😕

Die Idee mit dem Hausarzt... Naja, ich glaube wir würden notfalls hier ausziehen. Unser kleiner Schatz ist uns einfach zu wichtig.
Werden aber nochmal mit den Vermietern reden und ggf. den Mieterschutzbund einschalten.
 
Also wenn er den Eltern von deinem Freund die Haltung eines Hundes
erlaubt wird er euch die Katzenhaltung wohl nicht so ohne weiteres
verbieten können.

Natürlich wäre besser gewesen ihn vorher zu fragen.
Aber das sagst du ja jetzt auch selber.

Anscheinend ist der Vermieter ja auch sonst etwas "seltsam"
Was könnt denn ihr dafür wenn von der Dusche die undicht ist Wasser
in die darunter liegende Wohnung läuft?

Und könntest du dir vorstellen vielleicht ne andere Wohnung zu suchen?
Denn wenn der Vermieter sich so kleinlich verhält, wer weiß womit er
euch im Laufe der Zeit noch kommt.
 
Natürlich spielen wir mit dem Gedanken uns nach einer anderen Wohnung umzusehen. Aber wir haben Angst, dass es für die Katze zu stressig wird. Sie lebt ja gerade mal einen Monat bei uns, und wenn wir ihr dann noch einen Umzug zumuten müssen... Wir sind uns nicht ganz sicher wie sie damit umgeht.
 
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Natürlich spielen wir mit dem Gedanken uns nach einer anderen Wohnung umzusehen. Aber wir haben Angst, dass es für die Katze zu stressig wird. Sie lebt ja gerade mal einen Monat bei uns, und wenn wir ihr dann noch einen Umzug zumuten müssen... Wir sind uns nicht ganz sicher wie sie damit umgeht.

OK, ist natürlich Stress.

Aber stell dir mal den Stress vor den die Süße hat wenn sie wieder von
euch weg muß???

Dann doch besser einmal Umzugsstress und dann ist sie bei dir richtig zu Hause und kann auch bei dir bleiben 🙂
 
Hallo,

bitte informiere Dich bei Deinem Anwalt, wie die genaue Sachlage aussieht.

Wie schon einige andere hier schrieben: Es gibt so viele unterschiedliche Urteile...
 
die Eltern von meinem Freund wohnen im Erdgeschoss (mit Hund, aber ohne Laminat).

Ha, das ist doch super! Egal, ob bei den Eltern Laminat liegt oder nicht, der Vermieter muss alle Mieter gleich behandeln. D.h., er darf nicht einer Partei Tierhaltung erlauben und einer anderen nicht. Wobei ein Hund auch noch ein höheres Risiko für Belästigung darstellt, z.B. durch Bellen.
Ich bin ganz sicher, euer Vermieter hat hier keine Chance!
Wenn er euch wieder anspricht, sagt ihm, dass ihr nicht einseht, die Katze wegzugeben, wenn im Haus auch ein Hund lebt/leben darf.
Außerdem-für Schäden in der Wohnung muss man beim Auszug sowieso aufkommen, egal ob ihr die verursacht habt oder die Katze. So what?
 
Unser ehemaliger Vermieter war auch die Härte: Hunde ja, Katzen nein. Wir kannten uns damals in der Rechtslage überhaupt nicht aus und suchten ohnehin eine größere Wohnung und so zogen wir aus. Aber das Dreisteste war der Kommentar von Vermieter´s Frau: "Herr XXX, ich kaufe Ihrer Freundin ein Katzenbuch. Dann hat sie ihre Katzen!" Supi, gell?
 
oha...der hund ist erlaubt und die katze nicht?
dann hat der vermieter aber einen schweren stand bei der begründung, denn ein hund könnte ja auch auf den boden pieseln.
damit dürfte er also nicht durchkommen.

Das sehe ich ganz genau so. Er kann nicht dem einen Mieter ein Haustier erlauben und dem anderen nicht. Egal ob es sich um Hund oder Katze handelt. und egal ob Laminat oder nicht.

Aber wir sind alles keine Anwälte. Ich an Deiner Stelle würde, wenn es eng mit Gewd aussieht zur kostenlosen Rechtsberatung gehen (gibt es glaub ich bei jedem Gericht), oder aber zur Angestelltenkammer, die haben auch eine Rechtsberatung.

EDIT: Als Argmument für den Vermieter bzgl. der Schäden könnte ihr, wenn ihr denn haftpflichtversichert seid angeben, das diese für evtl. Schäden aufkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich kenne die Darstellung, daß eine Katze (oder sonstiges Haustier) nur dann abgelehnt, bzw. verboten werden kann, wenn im vorgedruckten Einheitsmietvertrag dieses Passus handschriftlich vom Vermieter eingetragen ist.

Manchmal ist aussitzen auch eine gute Methode, gewissen Angelegenheiten einschlafen zu lassen.
Sollte jedoch der Vermieter mal wieder auf die (für Euch strittige) Unrechmäßigkeit der Katzenhaltung hingewiesen werden, dann immer beschwichtigen mit 'ja, wird sofort erledigt' oder 'oh, wir suchen noch einen schönen Platz, das geht leider net so schnell'.
Will sagen, immer dem Vermieter etwas nachm Mund reden, eigentlich egal, was tatsächlich bei Euch im Hintergrund passiert.

Zugvogel
 
.
......die Problematik mit den Urteile ist wie folgt.....

sagt ein Richter in Hamburg: Katze in der Wohnung ist ok, wenn.....😀

....gilt das nicht gleich für die ganze Republik....😕......verkehrte Welt 😡
 
Ich denke auch, dass er gegen die Haltung einer Katze nich wirklich was machen kann, wenn schon ein Hund erlaubt wurde😕

Aber ich würde fast meinen, ihr solltet euch um eine andere Wohnung kümmern. Denn wenn das so ein sturer Hammel is, der kann euch das Leben verdammt vermiesen ...... Sowas sieht man ja leider oft genug im TV😳

Übrigens, meine Dicke, die is 4x mit mir umgezogen und dass hat die absolut nich angehoben😉 Ich habs auch taktisch klug angestellt ..... Einen Raum komplett fertig eingeräumt, Katze eingesackt, in dem schon fertigen Raum ausgesetzt und dann kam der Rest ...... Die wollte sogar immer mithelfen und war wie die Schiete mank dem Reis😉😉😉😀

Sicher, en bissi Streß is immer da, aber der wird schnell vergessen und so schnell findet ihr vielleicht nich mal ne neue Wohnung🙂
 
Hallo Laura,

als ich meine Katzen bekommen habe, habe ich auch in einer Mietwohnung gewohnt, wo keine Katzen erlaubt waren. Da die Hausverwalterin ziemlich unzugänglich war (sie hat jedes noch so harmlose Anliegen abgelehnt) und ich eh nicht mehr so ewig da wohnen wollte, habe ich sie auch nicht um Erlaubnis gefragt.
Trotzdem hab ich mich mal nach der Rechtslage erkundigt. Da im Internet so viel Unterschiedliches zu lesen war, habe ich mal (über zig Umwege, jemand kennt jemanden, der jemanden kennt) einen Anwalt befragt. Der hat mir die Sachlage so erklärt:

Der Vermieter kann den Mieter auffordern, die Katze/n (im Höchstfall 2, ab der 3. ist die Rechtslage wohl wieder etwas anders, aber ihr habt ja nur eine, wenn ich's richtig verstanden hab) abzugeben oder auszuziehen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, kann der Vermieter den Mieter auf Auszug verklagen. Wie der Prozess dann ausgeht, hängt vom Richter ab. In Hamburg zumindest gehen die Urteile zu ca. 80 % zugunsten des Mieters aus und er darf die Katze/n behalten.

Wie gesagt, die Quelle ist jetzt nicht sooo sicher, aber vielleicht kannst du dich ja noch mal erkundigen.

Ansonsten finde ich die Idee, mit dem Kaffee auch gut. Und wirklich merkwürdig mit dem Hund (Laminat hin oder her)... 😱

Ich drück dir die Daumen!
 

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