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NickKnatterton
Forenprofi
- Mitglied seit
- 13. September 2012
- Beiträge
- 2.272
- Ort
- Hamburg
Hallo Liliac,
Eigentümer- und Besitzverhältnisse sind nicht immer zwangsläufig von Besitz der entsprechenden Unterlagen (Papiere) abhängig. Es gibt auch Eigentümerübergänge, die häufig mit ähnlichen Absprachen bzw. Handlungen, wie bei Euch, einher gehen. Weiter ist die Zeitspanne und/oder ein (stillschweigendes) Einverständnis beider Parteien Voraussetzung.
Ich würde an Deiner Stelle mom. überhaupt gar nix machen. Für Dich gibt es ja keine Veranlassung. Sollte sie ihre Katze wieder haben wollen, kann sie auf Herausgabe klagen und dann kannst Du immer noch reagieren. Ich glaub aber - unter den angegebenen Umständen - nicht daran. 🙄
Zur Rechtsschutzversicherung ein allgemeiner Hinweis:
Ich halte dies für eine sehr sinnvolle Versicherung, weil man schnell - auch unverschuldet - in die Situation geraten kann, mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert zu werden.
Allerdings ist zu bedenken, dass RSV i.d.R. eine Wartefrist in ihren AGB´s verankert haben und den Eintritt des schadenauslösenden Ereignisses sehr genau prüfen.
Eigentümer- und Besitzverhältnisse sind nicht immer zwangsläufig von Besitz der entsprechenden Unterlagen (Papiere) abhängig. Es gibt auch Eigentümerübergänge, die häufig mit ähnlichen Absprachen bzw. Handlungen, wie bei Euch, einher gehen. Weiter ist die Zeitspanne und/oder ein (stillschweigendes) Einverständnis beider Parteien Voraussetzung.
Ich würde an Deiner Stelle mom. überhaupt gar nix machen. Für Dich gibt es ja keine Veranlassung. Sollte sie ihre Katze wieder haben wollen, kann sie auf Herausgabe klagen und dann kannst Du immer noch reagieren. Ich glaub aber - unter den angegebenen Umständen - nicht daran. 🙄
Zur Rechtsschutzversicherung ein allgemeiner Hinweis:
Ich halte dies für eine sehr sinnvolle Versicherung, weil man schnell - auch unverschuldet - in die Situation geraten kann, mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert zu werden.
Allerdings ist zu bedenken, dass RSV i.d.R. eine Wartefrist in ihren AGB´s verankert haben und den Eintritt des schadenauslösenden Ereignisses sehr genau prüfen.