Jojo12
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Sehe ich im Übrigen genauso. Freigang: Aufenthalt der Katze außerhalb der Wohnung/Wohnfläche. Terasse und Balkon gehören zur Wohnfläche, also kein Freigang. Garten oder Hinterhöfe hingegen zählen nicht zur Wohnfläche, also Freigang.Freigang ist ein zusammengesetztes Wort und bedeutet nichts anderes als der Gang ins Freie. Wenn du jetzt nun das an Leine oder sonstigstem festmachst, ist das deine erweiterte Auslegung…
Freigang = uneingeschränkter Zugang zum "Freien" funktioniert für mich allein schon deshalb nicht, weil man ja auch zwischen gesicherten und ungesicherten Freigang unterscheidet oder zwischen uneingeschränktem und eingeschränktem Freigang. Daher sehe auch ich "Freigang" im Sinne, dass eine Katze Zugang zur nicht zur Wohnung dazugezählten Fläche "im Freien" hat.