Hier die fadenscheinige Antwort von Gestern auf die Petition:
Im Auftrag der Bundeskanzlerin
Thema Umwelt und Tierschutz
Am 10. Juli Antwort
Re: Gilt das Tierschutzgesetz nicht für Bundesbehörden?
Sehr geehrte Frau Schölch,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass dem Bundesfinanzministerium - es hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - zu diesem Thema eine schriftliche Anfrage einer Bundestagsabgeordneten vorliegt.
Wir bitten um Verständnis, aber wir möchten die Antwort des Ministeriums abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Das Schicksal der Katzen untersteht nun dem Bundesfinanzministerium. Gute Nacht. Dabei wollen die Tierschützer im besten Fall Zutritt zum Gelände, um füttern und kranke Tiere einfangen zu können.