Louisella
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Das gilt aber für alles was Du in eine Mietwohnung steckst, also auch z.B. die Einbauküche.Ich meinte eher, was ist, wenn man u.U. nach zwei Jahren umziehen muss, wegen Eigenbedarf oder sonstigem?
Mit ein bisschen Glück kann man die Scheibe oder Platte mit der Katzenklappe an den Nachmieter verkaufen - wo Katzenhaltung mit Freigang erlaubt ist, wird sie ja wahrscheinlich auch weiterhin erlaubt werden.
Klar, keine Frage.Man ist im Eigenheim einfach gewillt mehr auszugeben, als in einem Mietshaus.
Aber soooooooooo dramatisch teuer find ich die Aktion bei einem kleineren Fenster jetzt auch nicht, da gibt's ganz andere Katzenausstattungs-Teile für die man auch ganz schön bluten muss.