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Zugvogel
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- BaWü
Jedes Medikament sollte ein Haltbarkeitsdatum ausweisen, das verlangt das Gesetz.
Aber natürlich kann die Haltbarkeit auch dann noch gewährleistet sein, wenn die Zulassung des nämlichen Medikamentes bereits erloschen ist, zumal wenn diese Zulassung- bzw. Namensänderung nicht aufgrund der Eigenschaften des Produktes sondern ausschließlich infolge von 'wirtschaftstechnischen' Veränderungen kam.
Es war halt unter dem von Dir angegebenen Namen nichts mehr zu finden, darum der Hinweis, daß der sich zwar der Name, aber wohl sicher nicht das Produkt verändert hat.
Ich wünsche Deiner Fellnase weiterhin gute Besserung!
Zugvogel
Aber natürlich kann die Haltbarkeit auch dann noch gewährleistet sein, wenn die Zulassung des nämlichen Medikamentes bereits erloschen ist, zumal wenn diese Zulassung- bzw. Namensänderung nicht aufgrund der Eigenschaften des Produktes sondern ausschließlich infolge von 'wirtschaftstechnischen' Veränderungen kam.
Es war halt unter dem von Dir angegebenen Namen nichts mehr zu finden, darum der Hinweis, daß der sich zwar der Name, aber wohl sicher nicht das Produkt verändert hat.
Ich wünsche Deiner Fellnase weiterhin gute Besserung!
Zugvogel