Übrigens kann lassen sich die Behandlungskosten anhand der Gebührenordnung für Tierärzte kalkulieren:
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml
Der Chip wird dort mit 5,72 berechnet, das ist der einfache Satz. Tierärzte müssen mindestens den einfachen und dürfen höchstens den dreifachen Satz berechnen, also für den bloßen Chip maximal 17,16. Hinzu kommen die Gebühren für die allgemeine Untersuchung und Beratung, die immer stattfinden muss. Der einfache Satz für die allg. Untersuchung einer Katze beträgt 8,02.
Daraus ergibt sich:
Chip: 5,72 - 17,16
+
Untersuchung: 8,02 - 24,06
-> 13,74€ - 41,22€