Saerchen
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Ich sag ja: Interessante Frage 🙂
Kurz vorweg: Ich bin da voll in "Deiner" Welt und finde es auch verwerflich ein Tier, egal welches, unnötig zu quälen!
Ich geh Mal zur rein sachlichen Ebene und habe dazu das gefunden
Quelle: Darf man Insekten töten? > Strafrecht
Würde ja irgendwie heißen, dass wenn ich die Heimchen gekauft hab, sie mein Eigentum sind und ihre Beschädigung dann meine Sachen wäre.
Aber egal wie das nun vom Strafgesetz oder dem TierSchG gehandhabt würde (sollte da tatsächlich mal ein Kläger auftreten), von der moralischen Seite her, finde ich es absolut nicht vertretbar ein Tier extra zu erwerben, um es meiner Katze im wahrsten Sinne zum Fraß vor zu werfen.
Ich sehe es ebenfalls anders, wenn ein Freigänger ein Tier erlegt. Das ist im weitesten Sinne Natur und wenn ich mal von meinen ehemaligen Freigängern ausgehe: Die haben das nach Darwin geregelt und gar nichts, was wirklich fit, jung und gesund war angeschleppt. Soll ja auch so sein, dass natürliche Auslese nen Sinn hat. Hab ich mal irgendwo aufgeschnappt. Also wehre ich mich auch gegen dieses ständige "Freigänger sind schuld am Vogelsterben". Ähm... Nö... Da dürfen wir uns wohl eher mal selbst an die Nase packen.
Und wenn die Kükentötung endlich strafbar ist, bin ich auch absolut dagegen Eintagsküken für die Katzen zu kaufen - auch wenn sie für Reptilien immer noch zu haben sein sollten und da kein Hahn danach kräht, ob ich sie für meine Terrarientiere oder meine Katzen kaufe.
Tier ist Tier und Leben ist Leben.
EDIT: Der Wortwitz
war keine Absicht.
Grundsätzlich bin ich absolut bei dir. Die Jagdproblematik bei freilaufenden Katzen muss man sicher differenziert betrachten. Aber wie du sagst es ist im weitesten Sinne natürlich.
Diesen Teil
finde ich wenig passend, da er sich nur aufs BGB und Sachenrecht bezieht. Niemand kann irgendjemanden wegen Beschädigung der eigenen Sachen belangen. Aber es geht hier ja nicht um Sachenrecht sondern um Tierschutzrecht - also einfach auf einer anderen Ebene.Würde ja irgendwie heißen, dass wenn ich die Heimchen gekauft hab, sie mein Eigentum sind und ihre Beschädigung dann meine Sachen wäre.
Wenn ein Bauer seine Kuh misshandelt, kann er auch nicht wegen Sachbeschädigung angezeigt werden. Deshalb ist es aber nicht straffrei.
Dennoch ist das:
natürlich äußerst schwammig und ich bin nicht sicher wie hier das "gelebte" Recht aussieht. Denn sonst könnte man eben auch angeklagt werden wenn man eine Fliege erschlägt...Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt"