P
Pretty-Blue-Eyes
Forenprofi
- Mitglied seit
- 2. März 2008
- Beiträge
- 4.198
- Alter
- 61
Sie müssen die Bilder rausrücken. Sie war die Auftraggeberin für diese Aufnahmen und hat sie auch bezahlt. Von daher müssen sie sie übergeben, wenn sie diese einem anderen TA vorlegen möchte. Sie bleiben allerdings "Eigentum" der Erstellers... aber man kann ja auch sagen, dass man sie nach der weiteren Untersuchung zurückbringt... 😎sie war gestern noch mal beim alten arzt und wollte sich die röntgenbilder geben lassen und so. da haben sie sich ziemlich quer gestellt und sie erstmal ne stunde warten lassen um ihr dann zu sagen, dass sie die bilder nicht kriegt.. oh man, hab ich ja nun schon öfter gehört, aber es schockt mich immer wieder aufs neue.