Müsst ihr die vermieter fragen ob noch ne katze dazu darf?

  • Themenstarter Themenstarter Sushi2008
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Mietsicherheiten gibt es nur als Kaution. Zusätzlich noch etwas zu verlangen, ist nicht rechtens.

Ein Glück.

Man muss das Geld ja auch erst mal haben. Wenn ich überlege, was uns schon Maklergebühren, die normale Kaution kam ... und dann kostet der Umzug an sich ja noch was. Ich will nicht wissen, woher da noch das Geld für die Kaution unserer Viehchers gekommen wäre - gehabt hätten wir sie nicht. *schulterzuck*

Und nee ... man hat nicht immer die Kaution aus der vorherigen Wohnung sofort zur Verfügung. Manchmal auch später nicht.


Die beiden sind in der Privathaftpflicht und wir haben uns auch zusätzlich bestätigen lassen, dass dies für Mietschäden gilt. Das muss nu einfach mal reichen. (Und wir mussten die auch in der anderen Wohnung nicht in Anspruch nehmen.)
Laut Mietvertrag haften wir natürlich auch für die Schäden, die sie verursachen. Mit diesem Zusatz hab ich auch kein Problem und ist völlig in Ordnung. Ich bin da bei meinen beiden aber auch ziemlich entspannt.
 
A

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wie gesagt .. andere laender, andere sitten( und gesetze )...schade finde ich es wenn aeltere menschen durch sowas keine tiere leisten koennen, wie ihr schon gesagt habt.. wer hat das geld dafuer
 
Bei uns im mietvertrag steht, dass man Schäden die von den tieren verursacht wurden, auf eigene kosten reparieren/instand setzen muss.

Dafür eben eine Privathaftpflicht, in der Schäden durch Katzen / Hunde mit versichert sind.
 
Laut unserem Mietvertrag sind haustiere nicht verboten, daher haben wir und drei andere mieter auch katzen.

Müsst ihr auch fragen, oder macht ihr einfach und dann ist die katze halt da?
In eigentlich JEDEM Standard-Mietvertrag (auch dem Mustermietvertrag des Bundesministeriums der Justiz) steht drin dass die Erlaubnis zur Haltung vom Vermieter erfragt werden muss.
Fragt man nicht, begeht man also einen Verstoß gegen den Mietvertrag.
Rein rechtlich reicht das für eine fristlose (!!!) Kündigung.
Egal ob die Erlaubnis zur Katzenhaltung einklagbar wäre oder nicht.
Klingt schräg, ist aber dasselbe wie wenn der Lebensgefährte mit einzieht - verbieten kann der Vermieter das nicht, aber die Erlaubnis muss der Mieter trotzdem erstmal einholen.

Die Vermieterin hat im Treppenhaus voll rum gebrüllt dass ihr haus kein tierheim sei und sie nicht möchte dass noch mehr tiere in ihr haus kommen. Die würden ja alles kaputt machen usw.
Da würde ich dann doch davon ausgehen dass die Vermieterin nicht möchte dass noch mehr Tiere ins Haus kommen.
Und sich das Verhältnis mit der Vermieterin bewusst zu versauen ist grundsätzlich keine gute Idee.

Ich finde es ein bisschen unverständlich eine Katze zu erlauben, aber eine zweite zu verbieten. So viel Unterschied macht das auch nicht...
Dass zwei Katzen sogar weniger Mist bauen als eine einzelne wissen aber die meisten Vermieter garnicht (sofern sie nicht selbst Katzen haben).
ABER: Ich glaub garnicht dass das so ist - meistens ist das mit der Katzenhaltung 'ne Grundsatzentscheidung, und dann ist es den Vermietern egal ob eine oder zwei Katzen, vielleicht sogar drei - sobald's halt übers "normale Maß" rausgeht wird's halt kritisch.

Allerdings habe ich Stress und Ärger mit der Dame die unter mir wohnt, weil die Katzen toben.
Das kann ausreichen dass Du Ärger wegen der Katzen kriegen kannst - nach der neuen Rechtsprechung darf der Vermieter zwar nicht pauschal Katzenhaltung verbieten, wohl aber wenn ein Nachbar sich gestört fühlt.

Nach meiner Erlaubnis braucht man gar nicht fragen, ich habe keinen Mietvertrag, bin mit den Vermietern befreundet und darf (im normalen Rahmen) hier eh tun und lassen was ich will.
Du hast mit Sicherheit einen Mietvertrag - nur eben keinen schriftlichen.
Dann gilt "nur" das offzielle Mietrecht, also keine Sondervereinbarungen oder ähnliches. Das kann für Dich vorteilhaft sein (z.B. bei den Schönheitsreparaturen, denn dass die der Mieter machen muss steht im offiziellen Mietrecht nirgends), aber auch von großem Nachteil wenn's um die Erlaubnis für irgendwelche abweichenden Besonderheiten.
Auch bezüglich Betriebskosten kann das sehr problematisch für Dich werden.

meine frau vermietet wohnungen und bei ihr muessen alle haustiere gemeldet werden und eine mietsicherheit fuer schaeden durch die tiere hinterlegt werden.
In Deutschland ist sowas gesetzlich nicht erlaubt.

Ihr müsst sie auch nicht über den Einzug einer Zweitkatze informieren.
Wenn im Mietvertrag steht dass die Erlaubnis eingeholt werden muss gilt das trotzdem (ja, nach neuester Rechtsprechung).

In der Regel reicht die Vorlage einer Privathaftpflicht aus.
Das Problem ist, dass die Standard-Privathaftpflicht noch nicht mal Schäden am Gemieteten abdeckt die der Mieter verursacht hat - erst recht natürlich nicht diejenigen, die durch seine (unbeaufsichtigten) Katzen verursacht wurden. Also bitte drauf achten dass die Haftpflicht das eben auch abdeckt, meistens kostet die dann ein paar Euro mehr im Jahr.

Mietsicherheiten gibt es nur als Kaution.
Falsch - die Kaution ist nur eine Form der Mietsicherheit (bitte im Zweifel das Stichwort "Mietsicherheit" ergoogeln), genauso gut kann man z.B. auch eine Bürgschaft als Mietsicherheit nehmen - oder eine Kombination aus Bürgschaft und Kaution usw...

Zusätzlich noch etwas zu verlangen, ist nicht rechtens.
Insgesamt darf bei der Mietsicherheit (egal in welcher Form) die Summe von drei Kaltmieten nicht überschrittenwerden sagt das Gesetz in Deutschland.

Bei uns im mietvertrag steht, dass man Schäden die von den tieren verursacht wurden, auf eigene kosten reparieren/instand setzen muss.
Der Mieter muss für ALLE Schäden die er bzw. seine Tiere verursacht haben aufkommen - das ist ja selbstverständlich.
Er muss das aber nicht zwingend auf eigene Kosten tun, man kann sich da auch versichern (erweitert, siehe oben).
 
Du hast mit Sicherheit einen Mietvertrag - nur eben keinen schriftlichen.
Dann gilt "nur" das offzielle Mietrecht, also keine Sondervereinbarungen oder ähnliches. Das kann für Dich vorteilhaft sein (z.B. bei den Schönheitsreparaturen, denn dass die der Mieter machen muss steht im offiziellen Mietrecht nirgends), aber auch von großem Nachteil wenn's um die Erlaubnis für irgendwelche abweichenden Besonderheiten.
Auch bezüglich Betriebskosten kann das sehr problematisch für Dich werden.

Sag mal 🙄
Du musst aber auch echt alles irgendwie auseinander nehmen, oder?
Ich weiß, dass ich dann eben einen mündlichen Mietvertrag habe 🙄

Trotzdem bin ich mit den Vermietern befreundet, wir wohnen im selben Haus, das geht alles auf Vertrauensbasis, DAS war damit gemeint, dass ich keinen Mietvertrag habe, deswegen habe ich das so betont.

Nochmal: ich brauch für nix ne Erlaubnis, da ich hier Narrenfreiheit habe und zwar buchstäblich 🙄

Im übrigen gehen die Betriebskosten/ Nebenkosten immer zu Lasten des VERMIETERS, wenn kein Mietvertrag besteht.
Wie gut, dass wir auf Vertrauensbasis miteinander leben und ich mein Zeugs trotzdem bezahle 🙄
 
Im übrigen gehen die Betriebskosten/ Nebenkosten immer zu Lasten des VERMIETERS, wenn kein Mietvertrag besteht.
Von den Betriebskosten/Nebenkosten war garnicht die Rede - bitte lies nochmal was ich geschrieben habe.
Und die Betriebskosten dürfen laut deutschem Gesetz umgelegt werden, auch wenn es sich "nur" um einen mündlichen Mietvertrag handelt - das ist in der Betriebskostenverordnung bzw. Heizkostenverordnung so festgelegt.

Nur wenn GARKEIN Mietvertrag besteht gehen die Betriebskosten selbstverständlich zu Lasten des Vermieters.

Wie gut, dass wir auf Vertrauensbasis miteinander leben und ich mein Zeugs trotzdem bezahle 🙄
Wie oft polierst Du Deinen Heiligenschein täglich?
Das ist nicht nur vom Gesetz so vorgegeben sondern auch sonst 'ne Selbstverständlichkeit - auch wenn Ihr dafür nichts Schriftliches habt.
 
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Dann solltest Du nochmal lesen, was DU geschrieben hast.
Stimmt - ich hatte geschrieben dass der Mieter da Probleme bekommen kann bei einem mündlichen Mietvertrag (bezogen darauf wenn er sich drauf verlässt nichts zahlen zu müssen).
 
Stimmt - ich hatte geschrieben dass der Mieter da Probleme bekommen kann bei einem mündlichen Mietvertrag (bezogen darauf wenn er sich drauf verlässt nichts zahlen zu müssen).

Wie blöd nur, dass ich zu dem Zeitpunkt als Du die Betriebskosten ins Feld geführt hast noch gar nichts drüber geschrieben hatte, ob ich zahle oder nicht ... wie Du immer auf solche Dinge kommst ist mir völlig schleierhaft.
 
Hallo,
Wollte mal wissen wie das bei euch so ist. Laut unserem Mietvertrag sind haustiere nicht verboten, daher haben wir und drei andere mieter auch katzen. Allerdings gab es bei denen unten theater als sie sich ne Zweitkatze geholt haben. Da es da jetzt so ein riesen Theater gab, wollen wir jetzt noch warten wegen einer Zweitkatze. Theater war vor ner halben Stunde. Wie ist das bei euch allen so? Müsst ihr auch fragen, oder macht ihr einfach und dann ist die katze halt da? Ich hab jetzt echt angst. Mein mann meint auch dass wir erstmal noch warten sollen. Die Vermieterin hat im Treppenhaus voll rum gebrüllt dass ihr haus kein tierheim sei und sie nicht möchte dass noch mehr tiere in ihr haus kommen. Die würden ja alles kaputt machen usw.
Sie ist schon über 70 und eigentlich sehr nett aber resolut wenn es um ihr Eigentum geht.
Wie handhabt ihr das so?
Lg
Ich bin ehrlich, ich möchte in Frieden leben und meine Tiere sollen genauso willkommen sein wie ich!

Dazu ist es nur Vorbildlich in Zeiten wo man es als Tierbesitzer so schwer hat nicht mit Heimlichtuereien anzufangen...
Ich habe schon immer meine Katzen auch schriftlich aufnehmen lassen, selbst WENN man sie nicht verbieten kann, einfach um bei eventuellem Vermieterwechsel nicht dumm dazustehen.


Bei uns ist alles erlaubt, auch Hunde. Allerdings muss man für letzteres die Erlaubnis aller Nachbarn holen und angeben das man bei Problemen unverzüglich Lösungen ersucht oder das Tier abschafft..

Also bin ich für jeden Hund durchs Haus und hab gesammelt, als meine Nachbarn sich nen Hund holen wollten haben sie es genauso gemacht. Diese Zugeständnisse machen Vermieter nur wenn sie vertrauen dürfen und dieses nicht ausgenutzt wird.

Zudem..so sehr wie ich es nicht verstehen kann das manche sich so anstellen...ICH würde richtig Amok laufen wenn in meinem Haus gegen meinen Willen sowas passiert. Da würde ich aus Prinzip kündigen..
 
Wie blöd nur, dass ich zu dem Zeitpunkt als Du die Betriebskosten ins Feld geführt hast noch gar nichts drüber geschrieben hatte, ob ich zahle oder nicht ... wie Du immer auf solche Dinge kommst ist mir völlig schleierhaft.
Das mit den Betriebskosten ist gesetzlich vorgegeben - wenn Du also nicht bezahlst würde das zu irgendwelchen Sonderregelungen gehören die Du in einem mündlichen Vertrag naturgemäß nicht haben kannst.

Schau einfach mal in die gesetzlichen Regelungen, ok? Nur damit Du weisst worum es dabei geht.
 
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Das mit den Betriebskosten ist gesetzlich vorgegeben - wenn Du also nicht bezahlst würde das zu irgendwelchen Sonderregelungen gehören die Du in einem mündlichen Vertrag naturgemäß nicht haben kannst.

Schau einfach mal in die gesetzlichen Regelungen, ok? Nur damit Du weisst worum es dabei geht.

Ich glaub Dir tut die Luft nicht gut 🙄
NIRGENDWO steht, dass ich NICHT bezahle ...
 
Dazu ist es nur Vorbildlich in Zeiten wo man es als Tierbesitzer so schwer hat nicht mit Heimlichtuereien anzufangen...

... einfach um bei eventuellem Vermieterwechsel nicht dumm dazustehen.
Sehr gut mitgedacht!

Diese Zugeständnisse machen Vermieter nur wenn sie vertrauen dürfen und dieses nicht ausgenutzt wird.
Das gilt eigentlich für alle Zugeständnisse von Vermietern.
 
NIRGENDWO steht, dass ich NICHT bezahle ...
Das hat doch auch niemand behauptet?
Warum hälst Du das für nötig das so explizit ständig zu wiederholen?
Das ist selbstverständlich.
Wer aus Selbstverständlichkeiten eine Heldentat machen will ist... naja...
Da gibt's dann echte Parallelen zu gewissen schnell wieder verschwundenen Teilzeitusern dieses Forums...
 
Ich habe noch nie irgendeinen Vermieter wegen eines Haustieres gefragt, wenn Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten war ( und dann habe/hätte ich die Wohnung nciht angemietet)
 
Auch bezüglich Betriebskosten kann das sehr problematisch für Dich werden.

Das mit den Betriebskosten ist gesetzlich vorgegeben - wenn Du also nicht bezahlst würde das zu irgendwelchen Sonderregelungen gehören die Du in einem mündlichen Vertrag naturgemäß nicht haben kannst.

Schau einfach mal in die gesetzlichen Regelungen, ok? Nur damit Du weisst worum es dabei geht.

Das hat doch auch niemand behauptet?
Warum hälst Du das für nötig das so explizit ständig zu wiederholen?
Das ist selbstverständlich.
Wer aus Selbstverständlichkeiten eine Heldentat machen will ist... naja...
Da gibt's dann echte Parallelen zu gewissen schnell wieder verschwundenen Teilzeitusern dieses Forums...

😕 😕 😕😕
Irgendwas in Deine Cola/ Wasser/ Tee reingerutscht?
Natürlich muss ich das ständig explitzit wiederholen, wenn DU mich da direkt ansprichst und MIR sagst, dass ICH zahlen MUSS 🙄

Vielleicht solltest DU mal eine Pause machen und schauen, ob DIR das hier so gut tut 🙄
 
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😕 😕 😕😕
Irgendwas in Deine Cola/ Wasser/ Tee reingerutscht?
Ich weiss ja nicht was Du so zu Dir nimmst, aber so langsam glaube ich zu wissen wie Du auf solche Ideen kommst...

Natürlich muss ich das ständig explitzit wiederholen, wenn DU mich da direkt ansprichst und MIR sagst, dass ICH zahlen MUSS 🙄
Das habe ich doch garnicht.
Ich habe nur drauf hingewiesen dass auch Du einen Mietvertrag hast (einen mündlichen) und entsprechend die gesetzlichen Regelungen gelten.

Dass das so ein Reizthema für Dich ist macht einen so langsam schon ein bisschen misstrauisch...

Vielleicht solltest DU mal eine Pause machen und schauen, ob DIR das hier so gut tut 🙄
Das mit dem Pause machen wurde Dir wohl von irgendwem empfohlen?

Ich versuche eigentlich zu helfen bezüglich Mietrecht - ich hab damit täglich zu tun und kenne die Probleme die da auftauchen.
Freu Dich doch einfach dran dass Du da anscheinend keine Probleme hast und irritierende nicht die Fragenden mit falschen Auskünften zum Schaden der Tiere.
 
in meinem Vertrag ist 1 Haustier erlaubt


Ein Haustier? So allgemein gehalten? ^^

Und ist damit wohl jetzt Art gemeint? Also nur eine Art von Haustier oder die tatsächliche Anzahl? 😀
 

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