Laut unserem Mietvertrag sind haustiere nicht verboten, daher haben wir und drei andere mieter auch katzen.
Müsst ihr auch fragen, oder macht ihr einfach und dann ist die katze halt da?
In eigentlich JEDEM Standard-Mietvertrag (auch dem Mustermietvertrag des Bundesministeriums der Justiz) steht drin dass die Erlaubnis zur Haltung vom Vermieter erfragt werden muss.
Fragt man nicht, begeht man also einen Verstoß gegen den Mietvertrag.
Rein rechtlich reicht das für eine fristlose (!!!) Kündigung.
Egal ob die Erlaubnis zur Katzenhaltung einklagbar wäre oder nicht.
Klingt schräg, ist aber dasselbe wie wenn der Lebensgefährte mit einzieht - verbieten kann der Vermieter das nicht, aber die Erlaubnis muss der Mieter trotzdem erstmal einholen.
Die Vermieterin hat im Treppenhaus voll rum gebrüllt dass ihr haus kein tierheim sei und sie nicht möchte dass noch mehr tiere in ihr haus kommen. Die würden ja alles kaputt machen usw.
Da würde ich dann doch davon ausgehen dass die Vermieterin nicht möchte dass noch mehr Tiere ins Haus kommen.
Und sich das Verhältnis mit der Vermieterin bewusst zu versauen ist grundsätzlich keine gute Idee.
Ich finde es ein bisschen unverständlich eine Katze zu erlauben, aber eine zweite zu verbieten. So viel Unterschied macht das auch nicht...
Dass zwei Katzen sogar weniger Mist bauen als eine einzelne wissen aber die meisten Vermieter garnicht (sofern sie nicht selbst Katzen haben).
ABER: Ich glaub garnicht dass das so ist - meistens ist das mit der Katzenhaltung 'ne Grundsatzentscheidung, und dann ist es den Vermietern egal ob eine oder zwei Katzen, vielleicht sogar drei - sobald's halt übers "normale Maß" rausgeht wird's halt kritisch.
Allerdings habe ich Stress und Ärger mit der Dame die unter mir wohnt, weil die Katzen toben.
Das kann ausreichen dass Du Ärger wegen der Katzen kriegen kannst - nach der neuen Rechtsprechung darf der Vermieter zwar nicht pauschal Katzenhaltung verbieten, wohl aber wenn ein Nachbar sich gestört fühlt.
Nach meiner Erlaubnis braucht man gar nicht fragen, ich habe keinen Mietvertrag, bin mit den Vermietern befreundet und darf (im normalen Rahmen) hier eh tun und lassen was ich will.
Du hast mit Sicherheit einen Mietvertrag - nur eben keinen schriftlichen.
Dann gilt "nur" das offzielle Mietrecht, also keine Sondervereinbarungen oder ähnliches. Das kann für Dich vorteilhaft sein (z.B. bei den Schönheitsreparaturen, denn dass die der Mieter machen muss steht im offiziellen Mietrecht nirgends), aber auch von großem Nachteil wenn's um die Erlaubnis für irgendwelche abweichenden Besonderheiten.
Auch bezüglich Betriebskosten kann das sehr problematisch für Dich werden.
meine frau vermietet wohnungen und bei ihr muessen alle haustiere gemeldet werden und eine mietsicherheit fuer schaeden durch die tiere hinterlegt werden.
In Deutschland ist sowas gesetzlich nicht erlaubt.
Ihr müsst sie auch nicht über den Einzug einer Zweitkatze informieren.
Wenn im Mietvertrag steht dass die Erlaubnis eingeholt werden muss gilt das trotzdem (ja, nach neuester Rechtsprechung).
In der Regel reicht die Vorlage einer Privathaftpflicht aus.
Das Problem ist, dass die Standard-Privathaftpflicht noch nicht mal Schäden am Gemieteten abdeckt die der Mieter verursacht hat - erst recht natürlich nicht diejenigen, die durch seine (unbeaufsichtigten) Katzen verursacht wurden. Also bitte drauf achten dass die Haftpflicht das eben auch abdeckt, meistens kostet die dann ein paar Euro mehr im Jahr.
Mietsicherheiten gibt es nur als Kaution.
Falsch - die Kaution ist nur eine Form der Mietsicherheit (bitte im Zweifel das Stichwort "Mietsicherheit" ergoogeln), genauso gut kann man z.B. auch eine Bürgschaft als Mietsicherheit nehmen - oder eine Kombination aus Bürgschaft und Kaution usw...
Zusätzlich noch etwas zu verlangen, ist nicht rechtens.
Insgesamt darf bei der Mietsicherheit (egal in welcher Form) die Summe von drei Kaltmieten nicht überschrittenwerden sagt das Gesetz in Deutschland.
Bei uns im mietvertrag steht, dass man Schäden die von den tieren verursacht wurden, auf eigene kosten reparieren/instand setzen muss.
Der Mieter muss für ALLE Schäden die er bzw. seine Tiere verursacht haben aufkommen - das ist ja selbstverständlich.
Er muss das aber nicht zwingend auf eigene Kosten tun, man kann sich da auch versichern (erweitert, siehe oben).