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Max Hase
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- 13. Oktober 2012
- Beiträge
- 9.077
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Besitzer vom Gaunerduo war verstorben.
Das Haus war schon verkauft, der alte Herr hatte Wohntecht auf Lebenszeit.
Die Tochter war verstorben, von der kamen die Katzen ursprünglich.
Der Sohn wohnte weiter weg, kam zur Beerdigung und fuhr. Die Katzen seien alt und könnten auch eingeschläfert werden.
So gesehen hat er auch auf sein Erbe verzichtet.
Die Haushälterin des alten Herrn ist eine Nachbarin, das Tierheim war voll, so landeten die beiden bei mir, gelistet über Tierheim als Fundtiere.
Zur Ehrenrettung des Sohnes, die Erstuntersuchung und Impfung hat er nach Vorlage der Rechnungen noch übernommen. Der hat einfach mit Katzen nix am Schlappen.
So kann es auch gehen.
Der Besitzer vom Gaunerduo war verstorben.
Das Haus war schon verkauft, der alte Herr hatte Wohntecht auf Lebenszeit.
Die Tochter war verstorben, von der kamen die Katzen ursprünglich.
Der Sohn wohnte weiter weg, kam zur Beerdigung und fuhr. Die Katzen seien alt und könnten auch eingeschläfert werden.
So gesehen hat er auch auf sein Erbe verzichtet.
Die Haushälterin des alten Herrn ist eine Nachbarin, das Tierheim war voll, so landeten die beiden bei mir, gelistet über Tierheim als Fundtiere.
Zur Ehrenrettung des Sohnes, die Erstuntersuchung und Impfung hat er nach Vorlage der Rechnungen noch übernommen. Der hat einfach mit Katzen nix am Schlappen.
So kann es auch gehen.