Rechtl.Schritte gegen TA-Aussicht auf Erfolg?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Danke für Eure Erfahrungen und Anteilnahme. Das allein tut mir schon gut.

Also meine Tierärztekammer hat keinerlei Stellungnahme bezogen und nur meine Briefe und die Antworten des TA an mich weitergeleitet.

Ich habe schriftlich, dass mein Kater 400ml Infusion und Depotcortison erhalten hat plus Einläufe.

Bisher konnte ich noch niemanden finden, der so viel Infusion für richtig hält.
Ehem Krankenschwester, DRK Ausbilder, Menschenarzt und anderer TA auch NICHT!

Ich habe keine Rechtschutzversicherung und die Anwältin für Tierarztrecht, möchte schon 140,-€ nur für die Beratung.

Es geht mir dabei nicht darum, dass ich am Ende meinen geliebten Kater gehenlassen musste, sondern nur, dass in meinen Augen, der TA seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und geröntgt hat, und dass er dem Kater unnötig Leid und Schmerzen zugefügt hat.

Ich habe die Tierärztekammer um die Einschaltung der Schlichtungsstelle gebeten. Wenig Hoffnung, da TA zustimmen muss. Und wenn der Geschäftsführer der TK meine Beschwerde mit einer Beschwerde über unfreundliche Beratung in einem Baumarkt vergleicht, naja, was kann ich da erwarten.!?

Zu den Kosten hätte ich noch einen Vorschlag: Prozesskostenhilfe. Eigentlich hätte der Anwalt direkt darauf hinweisen müssen, klar wollen die nicht für 99,00 € arbeiten, das ist dann aber sein Pech. Die Prozesskostenhilfe beinhaltet die Anwalts- und Gerichtskosten. Antrag ausdrucken (gibt es im Internet) Anwalt aussuchen, diesem das Mandat übertragen und direkt die Prozesskostenhilfe über ihn bei Gericht einreichen. Bei Problemen gerne PN.

Liebe Grüße
Hedi
 
A

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Prozesskostenhilfe bekommt aber nur wer bedürftig ist.
Die TE hat nirgends geschrieben, dass sie unter die Gruppe von Einkommensschwachen fällt, die bezugsberechtigt wären.
 
Prozesskostenhilfe bekommt aber nur wer bedürftig ist.
Die TE hat nirgends geschrieben, dass sie unter die Gruppe von Einkommensschwachen fällt, die bezugsberechtigt wären.

Das hätte ich von mir auch nicht gedacht, habe ein gutes Beamteneinkommen. Meine Scheidungsrichterin hat sich meine Ausgaben auflisten lassen und so kam ich an eine volle Prozesskostenhilfe. (Auch meinem Ex wurde sie mit eigenem Haus gewährt)

Ein Versuch ist es allemal wert und bei Fragen helfe ich da gerne :smile: z.B. werden med. Behandlungen, Kindesunterhalt, Versicherungen, Kredite, Auto, Minus auf dem Girokonto usw. anerkannt. :smile:
 
Ich fürchte, wenn man gegen einen Ta angehen will, wird es schwierig.

Man braucht einen Anwalt, der sowas "kann", der nachweisbar sowas schon mal gemacht hat und zwar mit Erfolg!

Die Mediziner, egal ob Human oder Vet: haben eine unglaubliche Lobby.
Und wenn man dann nicht den absolut perfekten Anwalt hat....?

Ich kann den Frust von Moggy nachvollziehen.

Und vermutlich wäre es beispielhaft, so einen Fall vor Gericht zu bringen.

Aber: hat Moggy den langen finanziellen Atem?

Ich bin mir nicht sicher, ob man bei solch einem Fall Prozessbeihilfekosten bekommt.
Anders gesagt: ich bin mir sicher, dass sie keine bekommt.

Es geht hier ja nicht um Kinder, Scheidungen etc...es geht ja "nur" um ein Tier.

Jeder Brief, der den der Anwalt schreibt, kostet Geld: Moggis Geld.
Selbst wenn ein Prozess mit einem Vergleich endet: dann zahlt sie die Hälfte aller Kosten.

Es ist deprimierend. Aber Tiere haben leider keine Lobby.

Birgit
 
Ihr seit alle so lieb. DANKE, DANKE für Eure Tipps und Meinungen.

Ich glaube gehört zu haben, dass man nur Prozesskostenhilfe bekommt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Die Anwältin hat mir schon vorab gesagt, dass der Halter beweispflichtig ist. Diese arbeitet seit 7 Jahren auf diesem Gebiet.
Aufmerksam wurde ich auf diese Anwältin im Newsletter von Tasso!

Mein Vertrauen in TÄ und Humanmediziner war schon vorher sehr gering. Nun ist es ganz weg, und dabei brauche ich eigentlich auch ne OP:grummel:
 

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