Pablo
Forenprofi
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man sollte vielleicht bedenken, dass nicht jeder jurist ist und auch die leser den artikel verstehen sollten. mit bewährung kan man was anfangen. aber ist auch egal.
Ja, das stimmt schon. Ich bin auch nicht dafür, einen Artikel in Juristendeutsch zu schreiben, so dass ihn keiner mehr versteht. Aber es beginnt damit und geht damit weiter, dass geschrieben wird, die Strafe betrage 100,00 €.
Und ich bin irgendwie auch nicht dafür, dass man Artikel so verfasst, dass sie mit dem deutschen Recht nur noch am Rande zu tun haben.
So, das ist von den ersten, die hier gepostet haben, schon mal so verstanden worden, dass eine solche Tat billig her geht.
Stimmt aber nicht. Die Dame hat mit Sicherheit eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen bekommen. Und an der Höhe des Tagessatzes kann man ermessen, was das für denjenigen, der die Summe zahlen muss, wirklich bedeutet und ob die Kastra eines fremden Tieres tatsächlich preisgünstig ist.
Wenn ich einem Geschäftsführer mit einem Monatsgehalt von 10.000,00 € eine Summe von 3,00 € täglich aufbrumme hat das eine andere Qualität wie wenn ich der Rentnerin mit einer Rente von 400,00 € 3,00 € pro Tag von ihrer geringen Rente abzwacke.
Man kann einen Artikel auch verständlich schreiben, wenn man ihn juristisch richtig schreibt. Wenn das nicht der Fall ist, ist auch die Berichterstattung über den Sachverhalt etc. meist oberflächlich bis falsch.
Deshalb bin ich da einfach skeptisch, wenn ich so etwas lese und lese lieber das Urteil.
Ich weiß schon, dass es im Grunde keinen wirklich interessiert, wie es juristisch ist, und ob der Artikel richtig oder falsch ist.
Finde ich allerdings etwas schade, denn so stürzt sich jeder darauf, dass das doch viel zu billig - oder teuer - ist. Dabei kann das aus diesem Bericht niemand ersehen. Der Inhalt dieses Berichts tendiert für mich gegen 0. Niemand kann daraus erkennen, ob die Strafe nun hoch oder niedrig ausgefallen ist. Das wird einem nur suggeriert.
Jede Diskussion darüber ist müßig, denn wir haben nicht die Grundlage, um das überhaupt nur annähernd zu bewerten.