Fieser-Kardinal
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Zuallererst möchte ich sagen, dass ich hoffe dass ihr mich nicht falsch versteht. Ich habe einen Tierschutzvertrag bei der Übergabe bekommen und an und für sich auch kein Problem diesen zu unterschreiben, aber mich stört ein Passus in selbigem doch sehr.
(6) Der Katzenhalter ist einverstanden, unangemeldete Kontrollbesuche von Beauftragten der Katzenhilfe Stuttgart e.V. zu empfangen.
Ich weis dass die Besuche deshalb unangemeldet gemacht werden, damit man eben das direkte Umfeld sieht, und dass der Halter evtl. nicht die Chance hat, vorher alles auf Vordermann zu bringen und aufzuräumen. Das leuchtet mir ja auch alles ein, aber was für Rechte hat der Kontrolleur?
Darf der einfach so klingeln und ich MUSS ihn reinlassen wann es ihm Recht ist? Was ist wenn es mir gerade unpassend ist, z.B. ich gerade Besuch habe und nicht wünsche dass es jetzt ist? Darf er dadurch dann trotzdem laut Vertrag rein und nach den Katzen schauen?
(6) Der Katzenhalter ist einverstanden, unangemeldete Kontrollbesuche von Beauftragten der Katzenhilfe Stuttgart e.V. zu empfangen.
Ich weis dass die Besuche deshalb unangemeldet gemacht werden, damit man eben das direkte Umfeld sieht, und dass der Halter evtl. nicht die Chance hat, vorher alles auf Vordermann zu bringen und aufzuräumen. Das leuchtet mir ja auch alles ein, aber was für Rechte hat der Kontrolleur?
Darf der einfach so klingeln und ich MUSS ihn reinlassen wann es ihm Recht ist? Was ist wenn es mir gerade unpassend ist, z.B. ich gerade Besuch habe und nicht wünsche dass es jetzt ist? Darf er dadurch dann trotzdem laut Vertrag rein und nach den Katzen schauen?