Kittieeee
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Der erste ist korrekt, das zweite leider definitiv nicht. Um 23 Uhr Staubsaugen kann dir zurecht eine Anzeige wegen Ruhestörung einbringen, da Staubsaugen um 23 Uhr einfach absolut nicht notwendig ist. Selbst wenn du in Schichten arbeitest kannst du dies eben im falle einer Spätschicht morgens machen. Davon abgesehen würde ich dir als Nachbar da auch Licht ans Fahrrad machen 😉Daher, bitte liebe Mieter, kennt das Mietrecht. Und lasst euch nicht von irgendwelchen Pseudoverboten und Allmachtsphantasien von Vermietern bedrängen. Ich hatte bspw. mal einen Vermieter, der meinte, ich dürfte nach 23 Uhr nicht mehr duschen oder saugstauben. Das ist natürlich totaler Unsinn und mietrechtlich in keinster Weise haltbar. Allerdings erfordert es die Rücksichtnahme, sich zu später Stunde leise zu verhalten.