Vermieter verbietet Netz am Balkon! Kennt jemand guten Anwalt?

  • Themenstarter Themenstarter Opa Charly
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nun,

ich habe bislang nur gelesen, dass er schreibt "dass ich keine Erlaubnis zur Anbringung der Katzensicherung erteile."

Für mich hieße das jetzt nicht gleichzeitig, dass er ein Katzennetz verbietet.

Aber vielleicht hab ich ja mal wieder Krüssel im Kopf 🙂
 
A

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..ja, es kann nie die gleiche Antwort geben, die pauschal für alle gelten kann, aber genau deshalb will ich ne Begründung!! Und da man deutsche Gesetze manchmal ziehen kann wie Kaugummi, braucht man eben einen guten Rechtsverdreher, der den Kaugummi in die für mich richtige Richtung zieht..

Ne, Du brauchst jemanden, der die diesbezüglich die aktuelle Auffassung (Geschmacksrichtung des Kaugummis) des OLGs kennt, in dessen Sprengel sich das Mietobjekt befindet. Die Anwälte, die an jedem Kaugummi, gleich welcher Geschmacksrichtung, ziehen taugen nichts.😎
 
Fair Dir gegenüber wäre ein Anwalt, der guckt, ob es Deinem AG -Bezirk schon entsprechende Urteile gibt- sind die zugunsten oder zulasten der Mieter ausgegangen? Dann- gibt es Urteile, die vergleichbar wären- also nicht- Katzensicherer Balkon ja oder nein, es muss schon ziemlich exakt passen- und in denen zugunsten der Mieter entschieden wurde.
Und der dann zu- oder abrät. Unfair wäre ein Anwalt, der sagt, ach kein Thema, das kriegen wir hin- und Dich eine Honorarvereinbarung unterschreiben lässt. Dann muß er nämlich nicht nach der RVG abrechnen, sondern kann nach eigenem Gutdünken seinen Stundenlohn berechnen- was im Regelfall sehr teuer wird.

Fakt ist jedenfalls- diese Ablehnung des Vermieters reicht erstmal aus. Es wäre menschlich durchaus sinnvoller gewesen, wenn er eine Begründung abgegeben hätte.

Es ist auch noch ein Unterschied, ob der Vermieter nur diese eine Wohnung als Eigentum hat- oder mehrere, also evtl. alleiniger Eigentümer eines Mehr-Parteien-Hauses ist. Im zweiten Fall wären seine Chancen vor Gericht sogar noch deutlich besser- sonst wäre ein sog. Präzedenz-Fall geschaffen, also: Alle anderen Bewohner- und künftigen Bewohner- dieses Hauses könnten sich darauf berufen, daß Opa Charly ja sein Katzennetz bekommen hat, also wollen sie eine fest montierte Markise...und so weiter.

Sonnenschirme und Co. sind nämlich wirklich was Anderes, die sind "temporär"- das darf man immer. Deshalb mein Hinweis auf eine Sicherung, die nur genutzt wird, wenn die Katzen draußen sind.

Wohnst Du als Mieter in einer Wohnung, die einem Eigentümer gehört, alle anderen Wohnungen im Haus aber anderen Eigentümern, müssen übrigens nicht nur Dein Vermieter, sondern alle Eigentümer des Hauses zustimmen. Also, Dein Vermieter schon als ERster, wenn der aber sagt: Ok....aber die anderen Eigentümer sich an Deinem Katzennetz stören, geht das auch nicht.

Fakt ist jedenfalls- es ist unerheblich, ob sich irgendjemand an der Optik des Haus definitiv stört oder nicht. Es reicht schon, daß es so sein könnte- und da ist es unerheblich, ob hinter dem Haus Wald oder Fußgängerzone ist.

Wenn Du Mietrechtschutz in Deiner Rechtschutz mit drin hast- prima. Dann suche Dir einen Fachanwalt für Mietrecht in Deiner Gegend raus- diese Katzennetzgeschichte ist ja nun kein Hexenwerk, da sollte sich jeder Anwalt flink einarbeiten können- und zumindest die anwaltliche Erstberatung wird ohnehin wohl von der Versicherung übernommen werden.
Für alle weiteren Schritte wird ohnehin erst die Kostenzusage der REchtsschutzversicherung eingeholt werden, die werden die Lage auch nochmal prüfen...und besteht deren Meinung nach so gar keine Aussicht auf Erfolg, werden sie die Kostenübernahme ablehnen.
Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du prozessieren willst oder nicht. Zumindest könntest Du dann eine "Tendenz" erkennen, ob Deine Klage Aussicht auf Erfolg hat...
 
Fair Dir gegenüber wäre ein Anwalt, der guckt, ob es Deinem AG -Bezirk schon entsprechende Urteile gibt- sind die zugunsten oder zulasten der Mieter ausgegangen? Dann- gibt es Urteile, die vergleichbar wären- also nicht- Katzensicherer Balkon ja oder nein, es muss schon ziemlich exakt passen- und in denen zugunsten der Mieter entschieden wurde.
Und der dann zu- oder abrät.

Nur im AG-Bezirk? Also ich würde nicht mit Schmidtchen reden wollen sondern mit Schmidt.

Dann muß er nämlich nicht nach der RVG abrechnen, sondern kann nach eigenem Gutdünken seinen Stundenlohn berechnen- was im Regelfall sehr teuer wird.

Nein, er rechnet nicht nach Gutdünken ab, sondern nach der Honorarvereinbarung und die heißt so, weil ein Honorar vereinbart wird. Also aufgemerkt beim Unterschreiben.

Mir persönlich ist ein Anwalt der nach Honorarvereinbarung abrechnet und ausgewiesener Experte auf dem Rechtsgebiet ist, lieber, als ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, der nach RVG abrechnet und für mich nur Kosten verursacht und meinen Fall nicht erfolgreich bearbeitet. Dann ist RVG nämlich teuerer als Honorar.

Fakt ist jedenfalls- diese Ablehnung des Vermieters reicht erstmal aus. Es wäre menschlich durchaus sinnvoller gewesen, wenn er eine Begründung abgegeben hätte.

Heißt erstmal bis zum ersten anwaltlichen Schreiben oder bis zum letztinstanzlichen Urteil?😕

Es ist auch noch ein Unterschied, ob der Vermieter nur diese eine Wohnung als Eigentum hat- oder mehrere, also evtl. alleiniger Eigentümer eines Mehr-Parteien-Hauses ist. Im zweiten Fall wären seine Chancen vor Gericht sogar noch deutlich besser- sonst wäre ein sog. Präzedenz-Fall geschaffen, also: Alle anderen Bewohner- und künftigen Bewohner- dieses Hauses könnten sich darauf berufen, daß Opa Charly ja sein Katzennetz bekommen hat, also wollen sie eine fest montierte Markise...und so weiter.

Wo ist denn da die Logik, die anderen Bewohner in vergleichbarer Situation können sich selbstverständlich darauf berufen, wenn Opa Charly im Recht ist, aber wieso sind Opa Charlys Chancen deshalb schlechter?😕

Wohnst Du als Mieter in einer Wohnung, die einem Eigentümer gehört, alle anderen Wohnungen im Haus aber anderen Eigentümern, müssen übrigens nicht nur Dein Vermieter, sondern alle Eigentümer des Hauses zustimmen. Also, Dein Vermieter schon als ERster, wenn der aber sagt: Ok....aber die anderen Eigentümer sich an Deinem Katzennetz stören, geht das auch nicht.

das ist genausowenig zutreffend, wie, dass der Katzenhaltung alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, arg. § 903 S. 1 BGB.

Fakt ist jedenfalls- es ist unerheblich, ob sich irgendjemand an der Optik des Haus definitiv stört oder nicht. Es reicht schon, daß es so sein könnte- und da ist es unerheblich, ob hinter dem Haus Wald oder Fußgängerzone ist.

Ebenso unhaltbar. Beeinträchtigungen müssen schon konkret und nicht abstrakt sein.

diese Katzennetzgeschichte ist ja nun kein Hexenwerk,

was Du gerade eindrucksvoll bewiesen hast. 🙄
 
Hallo Opa Charly,

ich finde es gut, dass Du eine Begründung willst.

Mit Katzennetzen habe ich keine Erfahrung.
Ich hatte nur mal ne ziemlich durchgeknallte Vermieterin, die hat mir das Leben schwer gemacht, weil ich ihrer Meinung nach zu viele Blumentöpfe auf der Terrasse stehen hatte.

Ja, echt lustig - normalerweise freut sich ja ein Vermieter, wenn der Mieter den Außenbereich verschönert und Pflanzen, die grünen und blühen haben ja durchaus Zierwert.

Egal, ich bin damit zum Mieterverein und der hat sich auch schlapp gelacht.
Die Argumentation, die die meiner Vermieterin geschrieben haben war, dass ich durch Aufstellen von Pflanzen auf einer Terrasse diese Mietsache nicht vertragswidrig nutze. Somit darf mir die Vermieterin das auch nicht verbieten.
Anders wäre es, wenn ich alte Möbel etc, auf die Terrasse gestellt hätte.

Ich denke, das wäre dann auch die mietrechtlich relevante Frage, ob durch das Anbringen des Katzennetzes die Mietsache vertragswidrig genutzt wird.
Da würde ich mich aber bei nem Profi schlau machen.

§ 903 Satz 1 BGB:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Naja.. er vermietet sein Eigentum ja.
Da kann er mit der Sache eben nicht mehr nach Belieben verfahren.
 
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Hallo Ihr Lieben,

ich würde gern auf meinem Balkon ein Katzennetz anbringen. Ich würde es durch eine Firma machen lassen, die Teleskopstangen an die Balkonbrüstung schrauben (die Mietsache an sich würde also weder verändert noch beschädigt).

Ich wollte mir Erlaubnis bei meinem Vermieter holen. Der hat mir jetzt die Anbringung verboten, allerdings ohne Begründung.

Hat jemand von euch schon mal ne Klage durch und kennt einen guten Anwalt, der sowas durchboxen kann?

Danke + LG, Katja

Wende dich mal an diese Anwältin für "Tierrecht":
http://www.tierkanzlei.de/recht-rund-ums-tier.php

Sie arbeitet bundesweit für Tierhalter, die Probleme in sämtl. Bereichen haben ( u. a. Probleme mit Vermietern etc. etc.. ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber von der Einwirkung ausschließen, oder darfst Du die Scheiben eines Mietwagens zertrümmern, weil Du diesen gemietet hast?😕

Naja.. auch wenn ich eine Sache miete habe ich nicht das Recht, diese Sache zu beschädigen.

Das hat straf- u. zivilrechtliche Konsequenzen.

Aber ich finde, Dein Vergleich hinkt sowieso etwas.
Opa Charly hat ja nicht vor, irgendwelche Löcher o.ä. in die Wände des Balkons zu bohren.
Und selbst wenn - da ist im Mietrecht geregelt, dass er die bei Auszug wieder fachgerecht zu schließen hat.
Genauso wie in der Wohnung auch.
 
Naja.. auch wenn ich eine Sache miete habe ich nicht das Recht, diese Sache zu beschädigen.

Das hat straf- u. zivilrechtliche Konsequenzen.

Aber ich finde, Dein Vergleich hinkt sowieso etwas.
Opa Charly hat ja nicht vor, irgendwelche Löcher o.ä. in die Wände des Balkons zu bohren.
Und selbst wenn - da ist im Mietrecht geregelt, dass er die bei Auszug wieder fachgerecht zu schließen hat.
Genauso wie in der Wohnung auch.

Aber möglicherweise die optische Erscheinung des Mietobjektes beeinträchtigen, was eine Einwirkung darstellen kann, die der Vermieter ausschließen darf.

Da wir aber alle nicht wissen, wie das Haus genau aussieht und in welchem OLG Bezirk es sich befindet, können wir alle auch nur ins Blaue spekulieren, wie die zuständiegen Gericht die Frage entscheiden werden.:pink-heart:
 
Nomos- es nützt Dir aber nichts, wenn Du mit Schmidt statt mit Schmidtchen reden willst, Du aber Dein Katzennetz aber erstmal bei Schmidtchen- sprich: beim nächsten Amtsgericht und den dortigen Richtern- durchsetzen willst.

Da musst Du gezwungenermaßen beim Schmidtchen anfangen. Nicht direkt beim OLG- oder gleich BGH.

Dann- die Ablehnung des Vermieters reicht erstmal aus, damit Opa Charly sein Katzennetz nicht einbauen darf, ohne Ärger zu bekommen.

Für den Vermieter ist es jedenfalls so- er muß es nicht begründen. ER will ja kein Katzennetz, fertig.

Wenn Opa charly damit nicht einverstanden ist, muß er tätig werden.

Und- glaub es, oder lass- ich hab das gelernt, arbeite - von zu Hause aus, wegen der Kinder und dem Hof- für eine Rechtsschutzversicherung, also, eigentlich weiß ich, was ich schreibe. Von daher bekomme ich ständig irrwitzige "Honorarvereinbarungen" aller möglichen Wald- und Wiesenanwälte auf den Tisch, die ihren Mandanten- die berechtigerweise im Glauben waren, der Herr/die Dame seien ihr Geld auch wert-horrende Summe für Kokolores aus der Tasche ziehen. Versicherungen zahlen nämlich auch bei Honorarvereinbarungen nur den Satz, den die RVG vorgibt.

Es gibt Bereiche, da sind ausgesprochene Spezialisten hilfreich. Aber so eine Sache gehört- meiner Meinung nach- nicht dazu. Und so kompliziert ist die Sache auch wieder nicht, daß ein "Anwalt mit Interessenschwerpunkt Mietrecht" da nun schwerarbeitend nur mit dem Katzennetz beschäftigt ist. Also bitte...aber es gibt nun mal Studiengänge, die sind beliebt, Jura gehört dazu, und deshalb gibt es viele Anwälte. Die wollen auch leben- und möglichst viel verdienen. Und die Honorarvereinbarungen sind der beste Weg dazu...

Und was die "Außenwirkung" angeht- es gibt Datenbanken, in denen alle Gerichtsurteile zu einem Thema zusammengefasst sind. Ähnlich wie Google, man gibt ein Stichwort ein und bekommt eine Zusammenfassung von Tenor und Begründung. Es gab etliche Urteile, die die "generelle Bedeutung" der Außenwirkung zur Grundlage haben. Und zumindest in den letzten Jahren hat sich die "Strömung" bei diesen Urteilen zu Ungunsten der Katzenhalter "gedreht".
In den von mir genannten Beispielurteilen war auch gerade das "Interesse des Vermieters, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen" Ursache für das Unterliegen der Mieter.
 
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Da wir aber alle nicht wissen, wie das Haus genau aussieht und in welchem OLG Bezirk es sich befindet, können wir alle auch nur ins Blaue spekulieren, wie die zuständiegen Gericht die Frage entscheiden werden.:pink-heart:

Genau 😀

Daher auch mein Vorschlag, erstens den Vermieter um eine Begründung zu bitten, wenn er schon nicht mit sich reden lässt.
Und sich dann vom Mieterverein beraten zu lassen.

Vor Gericht zu ziehen und das gegen den Vermieter ist immer eine schlechte Lösung.
In vielen Fällen reicht schon ein freundlicher Brief seitens einer fachkundigen Instanz :pink-heart:
 
Ok, letzter Post.

Nomos- es nützt Dir aber nichts, wenn Du mit Schmidt statt mit Schmidtchen reden willst, Du aber Dein Katzennetz aber erstmal bei Schmidtchen- sprich: beim nächsten Amtsgericht und den dortigen Richtern- durchsetzen willst.

Da musst Du gezwungenermaßen beim Schmidtchen anfangen. Nicht direkt beim OLG- oder gleich BGH.

Natürlich fange ich beim AG an, aber die Richter aus erster Instanz, mit denen ich zu tun habe, schauen was "die da oben" in vergleichbaren Fällen ausgeurteilt haben.

Dann- die Ablehnung des Vermieters reicht erstmal aus, damit Opa Charly sein Katzennetz nicht einbauen darf, ohne Ärger zu bekommen.

Für den Vermieter ist es jedenfalls so- er muß es nicht begründen. ER will ja kein Katzennetz, fertig.

Wenn Opa charly damit nicht einverstanden ist, muß er tätig werden.

"Will nicht, basta" wird nicht mehr ausreichen. Das war beim generellen Tierhalteverbot, beim generellen "Satellitenschüsselverbot" so und wird auch beim generellen "Katzennetzverbot" darauf hinauslaufen.

Du hast Dir das Recht, im 14. Stock Katzen halten zu dürfen erstritten und darfst sie dann wegen eines pauschalen Katzennetzverbotes nicht auf den Balkon nehmen. Ich sehe da eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB.

aber es gibt nun mal Studiengänge, die sind beliebt, Jura gehört dazu, und deshalb gibt es viele Anwälte. Die wollen auch leben- und möglichst viel verdienen. Und die Honorarvereinbarungen sind der beste Weg dazu...

Ja, leider ca. 40000 Anwälte mehr, als noch vor 10 Jahren und das 2. jur. StEx ist definitiv kein Gütesiegel, sofern es denn mal eines gewesen sein sollte. Dennoch unterschreibt der Mandant die Honorarvereinbarung und vereinbart zwischen dem Anwalt und sich selber, welches Honorar er zu zahlen hat. Augen auf!

Und was die "Außenwirkung" angeht- es gibt Datenbanken, in denen alle Gerichtsurteile zu einem Thema zusammengefasst sind.

Juris, Beck-online, etc. können schon ne Menge.
 
Ja, die auch🙂

Aber- eine Rechtsschutzversicherung scheint ja vorhanden zu sein, die sollte dann auch mal was tun für ihr Geld, und zumindest die außergerichtliche Geschichte sollte sie übernehmen. Evtl. findet die Fachfirma ja auch eine Art "mobiles Modell", mit dem beide Parteien gut leben können- dann ist auch der "Mietfrieden" gewahrt.
Und es macht manchmal schon Eindruck, wenn einfach nur ein Schreiben mit anwaltlichem Briefkopf eintrudelt🙂

Zumindest werden viele Leute dann...gesprächsbereiter.

Ich habe persönlich übrigens keine Rechtsschutzversicherung- generell kann ich mir selbst helfen, und nur einmal musste ich einen Anwalt bemühen.
Da hatte mein holder Ehemann für die mittlere Tochter einen Song von Cascada runtergeladen- illegal, natürlich. "Mich kriegt schon keiner". Ja,ja....ich hätte ihn zerstückeln und meinen Rindern zum Fraß vorwerfen können, wirklich.
Ich konnte die Abmahntruppe dann aber von über 2000 Euro auf 450 Euro runterhandeln- immer noch zuviel für diese Gurkentruppe- aber ok.
Dann war erstmal Ruhe. Für genau ein Jahr. Dann schrieben mich gleich verschiedene Abmahnanwälte an...wegen des Songs, für den wir im Vorjahr die 450 Euro bezahlt hatten...und alle drei Heinis erzählten mir das Gleiche- die Rechteinhaber hätten gewechselt, sie wären nicht an den geschlossenen Vergleich gebunden...bla..bla.. Ach ja, und diesmal waren es gleich 4000 Euro. Alles wird teurer, anscheinend.

Ich fetzte mich eine Weile alleine mit ihnen herum, was die Herrschaften aber nicht interessierte. Dann vereinbarte ich einen Termin mit der Verbraucherzentrale, dort rückte ein Anwalt an, las die Korrespondenz und sagte- ich hätte zwei Möglichkeiten- einfach ignorieren ( diese Abmahnanwälte tauschen die Adresse der "Kunden", die schon mal gezahlt haben, untereinander aus. Wusste ich vorher auch nicht), dann würde ich nur 15 Euro für dieses Gespräch zahlen müssen, oder aber er schriebe sie alle drei an- das wären dann insgesamt 50 Euro. Ich wählte die 50 Euro Variante- und hatte zumindest vor zwei von diesen Vereinen seither Ruhe. Seit 2010 schon.
Eine Kanzlei meldete sich nochmal, da rief ich dann zurück...eine junge Dame las erkennbar einen vorgefertigten Text ab. Von welchem Callcenter sie denn sei, fragte ich. Sie sei Wirtschaftswissenschaftlerin mit Bachelor, kam es gekränkt zurück. Ach, sagte ich, und - war der Abschluß so schlecht? Warum sie denn nicht einer anständigen Tätigkeit nachgehen würde? Ich hätte während des Studiums geputzt und wäre damit ganz gut über die Runden gekommen- das sei doch immer noch besser als für solche Verbrecher zu arbeiten....Ein dreckiges, aber ein ehrliches Geschäft. Was man von ihrer jetzigen Tätigkeit ja nun so gar nicht behaupten könne....
Sie tat mir dann schon fast leid, sie brach nämlich am Telefon in Tränen aus. Armes Ding.
Aber - seither hab ich auch von dieser "Kanzlei" nichts mehr gehört🙂
 
Er braucht Dir keine Begründung zu liefern- er kann sich darauf berufen, daß das Netz die optische Erscheinung des Balkons/ der Wohnanlage beeinträchtigt.

Das AG Neukölln hat 2012 mit dem Aktenzeichen 10G 456/11 geurteilt, daß das Anbringen eines Netzes nicht zwangsläufig zur Katzenhaltung gehört, das Anbringen eines solchen Netzes stellt eine Beinträchtung der Außenwirkung dar, unabhängig davon, ob die "Bausubstanz" beschädigt wird oder nicht.

Entscheidend ist hier die Außenwirkung des Gebäudes- so urteilte auch schon das AG Oberhausen, Aktz. 34 C 130/10 im Mai 2010.

Fachmann für solche Fragen wäre ein Fachanwalt für Mietrecht.

Es gab in den 90ger Jahren verschiedene Urteile, die das Anbringen von Katzennetzen und Co. für rechtens und nicht "die Außenwirkung störend" ansehen und daher die Vermieter zur Duldung verurteilten- diese Ansicht hat sich aber in den letzten Jahren geändert.

Es bleibt Dir natürlich unbelassen, evtl. eine "Durchfechtung" bis zum OlG durchzuziehen...die Chancen dafür stehen allerdings nicht gut. Wenn man sich die Urteile der letzten Jahre so ansieht- dann sehen die allermeisten Gerichte die Vermieter im Recht- eben weder des optischen Eindrucks.

Bis vor ein paar Jahren galt noch- ein Netz ist zu dulden, wenn es völlig unsichtbar - für evtl. Nachmieter- zurückbaubar bzw. zu entfernen ist.

*unterschreib*
Danke für diesen Post!

@Opa Charly: Deckt deine Rechtschutzversicherung jegliche Art von Klagen ab? Es gibt da durchaus Unterschiede und Ausnahmen. Bevor du dich also in irgendwas reinstürzt, schau lieber nochmal genau durch die Versicherungsbedingungen, nicht dass am Ende eine böse Überraschung auf dich zukommt. Und 'nichts zu verlieren' hat man selten... verklagte Vermieter sind in der Regel wesentlich weniger gut auf die Mieter zu sprechen von denen sie verklagt wurden. Du weißt nie, wann du eventuell nochmal das Wohlwollen deines Vermieters gebrauchen kannst, also vielleicht nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen? Ich weiß ja nicht, wie das Verhältnis generell aussieht.
Natürlich kannst du nachfragen, ob er dir seine Ablehnung auch begründet, aber erwarten kannst du es nicht. Vor einem Gerichtsverfahren würde ich auf jeden Fall nochmal das (persönliche) Gespräch suchen.

Zu:
und das 2. jur. StEx ist definitiv kein Gütesiegel, sofern es denn mal eines gewesen sein sollte.
Kann ich nur sagen: Vielleicht ist deines (sofern du eins hast) keines, aber selbst dann sollte man nicht von sich auf andere schließen 😉
 
"Will nicht, basta" wird nicht mehr ausreichen. Das war beim generellen Tierhalteverbot, beim generellen "Satellitenschüsselverbot" so und wird auch beim generellen "Katzennetzverbot" darauf hinauslaufen.

Du hast Dir das Recht, im 14. Stock Katzen halten zu dürfen erstritten und darfst sie dann wegen eines pauschalen Katzennetzverbotes nicht auf den Balkon nehmen. Ich sehe da eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB.

*unterschreib*
Danke für diesen Post!

Ja, man sollte die Entwicklung für eine Prognose heranziehen.

Deswegen sollte man gerade auch aktuelle Rechtsentwicklungen, Entscheidungen, zumal höchstrichterliche, auf dem Schirm haben.

Kann ich nur sagen: Vielleicht ist deines (sofern du eins hast) keines, aber selbst dann sollte man nicht von sich auf andere schließen 😉

Hier wurde dieser Umstand bedauert.
Das ist nicht unbedingt damit gleichzusetzen, dass man selbst und so, nicht wahr?

Wie dem auch sei, es ist unsachlich und unhöflich.
 
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Hast Du schonmal geschaut, ob in der Nachbarschaft oder in den Straßen im Umkreis jemand ein Katzennetz hat?

Bei uns ist es glücklicherweise so, dass 3 Wohnungen neben mir ebenfalls jemand schon seit Jahren ein Katzennetz hat (Vermieter ist aber nicht derselbe) und im Nebenhaus, das zur Hausgemeinschaft gehört, hat auch eine Eigentümerin ein Katzennetz dran. So kann mein Vermieter kaum mit dem Argument "Verschandelung der Optik" daherkommen und würde sie das, wäre das dann bei der nächsten Eigentümerversammlung ein Tagesordnungspunkt, dann müssten alle ihr Netz abmontieren.

Ich musste aber schon feststellen, dass es deutliche Unterschiede gerade bei der Optik gibt. Unser Nachbar hat einen völlig nackten Balkon und keine Pflanzen am Balkon wegen dem Katzennetz - mir unverständlich - aber wenn er meint. Das sieht schon richtig trostlos aus.

Wir haben hier alles schön bepflanzt, etliche Blumenkästen und Ampeln und der Balkon wird trotz Netz als der Schönste vom Haus bezeichnet.

Man kann also trotz Netz was draus machen und gerade durch schöne und gepflegte Bepflanzung kann man etwas vom Netz ablenken.

Die Frage ist nur, wie Du Deinen Vermieter doch noch überzeugen kannst. Ich würde einfach nicht locker lassen und ihm einige gute Argumente nennen.

Bevor ich mit ihm vor Gericht streiten würde, würde ich mir lieber was anderes suchen. Und bei der Suche es einfach drauf ankommen lassen. Netz dran, Reaktion abwarten, im Falle einer Kündigung könnte man dann ja immer noch vor Gericht ziehen. Anstatt selbst aktiv zu werden, würde ich einfach seine Reaktion abwarten. Und bis hier definitiv was entschieden hast, hast Du vielleicht schon was Neues gefunden.

Ich weiß ja nicht, wie Du das siehst. Aber mir ist das Wohl meiner Katzen einfach wichtiger als das Verhältnis zu meinem Vermieter, wenn meine persönliche Entfaltung durch ihn beschnitten wird. Und wenn mein Vermieter die Anbringung eines Netzes nicht duldet dann ist die Wohnung einfach nicht mehr die Richtige für mich und meine Katzen. Dauerhaft würde ich dort nicht wohnen wollen. Ich würde mir dann was Neues suchen und dann idealerweise gleich etwas, wo Freigang oder Freigehege machbar sind.

Rechtschutz schön und gut, heißt aber nicht, dass die automatisch immer zahlen.
 
Wo kein Kläger FA kein Richter...
Ich hätte nicht nach einer Genehmigung gefragt....
Schließlich wird die Mietsache nicht beschädigt.....
Etwa wie bei einem Sonnenschirm oder einem Blumenkasten mit Rankgitter
 

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