Vorbesitzer, will Katze zurück, was tun?

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DevilCube

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9. Februar 2017
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Hallo zusammen,

Meine Freundin und Ich habe, durch die "Flohmarkt" App "Shpock" einen Kater gefunden, dieser sollte aufgrund von Allergie abgegeben werden.
Wir haben uns mega darauf gefreut ihn zu besuchen und ggf. auch mitzunehmen, dies war dann auch der Fall, wir haben mündlich abgesprochen das wir den Vorbesitzern, Bilder senden und in Kontakt bleiben. Wir haben ebenfalls eine Schutzgebühr von 100€ bezahlt.

Jetzt haben wir den Kater 4 Tage lang und er fühlt sich echt schon wohl und wir freuen uns einfach das wir Ihn jetzt bei uns haben...
Gestern hat der Besitzer nach Bildern gefragt, diese habe ich ihm gesendet und später am Abend, meinte er das den Kater wieder haben möchte, weil sein Sohn so traurig wäre.. Das kann ich alles verstehen, aber ich finde das hätte der Familie vorher klar sein sollen und vor allem war der ja der Grund von Allergie ja auch gegeben, ist die Allergie aufeinmal weg oder wie?

Ich habe gesagt das wir damit nicht einverstanden sind, das dies auch nie so abgemacht wurde, das wir Ihn nur "Probeweise" nehmen.

Der Vorbesitzer droht jetzt mit rechtlichen Schritten, er sagt das der Vertrag 14 Tage widerrufbar wäre. Laut meinen Kenntnissen, ist dieses Widerrufsrecht, erst geltend wenn der Verkäufer gewerblich gewesen wäre, dies ist aber nicht der Fall. Und als 2. gilt das Widerrufsrecht, doch nicht beidseitig, meines Wissens hat der Verbraucher/Käufer das recht auf Widerruf, aber doch nicht der Verkäufer?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

LG

Torben
 
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M.W. gilt das Wiederrufsrecht nur bei Verbraucherverträgen und nicht bei Privatkäufen. Ich tippe darauf, dass der ehemalige Besitzer da ganz groß blufft mit seinen rechtlichen Schritten.

Es gibt in der Richtung auch keine Regelung im Übernahmevertrag? Oder habt ihr alles mündlich geregelt?
 
M.W. gilt das Wiederrufsrecht nur bei Verbraucherverträgen und nicht bei Privatkäufen. Ich tippe darauf, dass der ehemalige Besitzer da ganz groß blufft mit seinen rechtlichen Schritten.

Es gibt in der Richtung auch keine Regelung im Übernahmevertrag? Oder habt ihr alles mündlich geregelt?

Es wurde alles mündlich geregelt, und es gab auch keine Absprache darüber das wir die Katze ggf. zurück geben müssen. Wir haben eine "private Schutzgebühr" bezahlt, die auch Restfutter sowie einen Katzenbaum beinhaltete.

Wir mussten weit mit der Katze fahren, über 1,5 Std und wir wollen der Katze das nicht anmuten, die Katze ist ja kein Jo-Jo...:reallysad:
 
Hallo Thorben, das ist ja eine blöde Situation 🙁. Ich meine aber, dass es beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht gibt - weder in die eine noch in die andere Richtung.

Sicherlich melden sich hier noch einige, die die rechtliche Situation fundierter beurteilen können.

Ich drücke Euch die Daumen, dass der Kater bei Euch bleiben kann.

Denkt bitte auch daran, dass Katzen soziale Tiere sind und dringend kätzische Gesellschaft benötigen. Da ich aber die Umstände nicht kenne (Alter des Katers, wie wurde er vorher gehalten etc.), das nur erst mal als kurzer Hinweis.
 
Hallo,

so wie ich das raus lese, lief das alles mündlich bei euch ab, und es war ein "Privatverkauf"....somit hat der Erstbesitzer mMn keinerlei rechtliche Handhabe.
Hat der Kater einen Impfpass worin der Erstbesitzer als rechtsmäßiger Besitzer "angeführt" ist?

Ich würde mich einfach gar nicht mehr melden...klar ist es immer hart wenn auch Kinder mit involviert sind, aber wie du schreibst, das hätte von vorn herein klar sein müßen und wenn der Abgabegrund wirklich Allergie war, dann verschwindet die ja nicht einfach...
 
Hallo Thorben, das ist ja eine blöde Situation 🙁. Ich meine aber, dass es beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht gibt - weder in die eine noch in die andere Richtung.

Sicherlich melden sich hier noch einige, die die rechtliche Situation fundierter beurteilen können.

Ich drücke Euch die Daumen, dass der Kater bei Euch bleiben kann.

Denkt bitte auch daran, dass Katzen soziale Tiere sind und dringend kätzische Gesellschaft benötigen. Da ich aber die Umstände nicht kenne (Alter des Katers, wie wurde er vorher gehalten etc.), das nur erst mal als kurzer Hinweis.

Der Kater wurde alleine als Hauskatze gehalten und wir halten Sie ebenfalls als Hauskatze, ich bin an sich nicht der Freund von Haushaltung, da ich damals als Kind ebenfalls ein Kater hatte und dieser immer draußen war. Aber der Kater fühlt sich hier sehr wohl und ist jetzt genau 1 Jahr alt und spielt viel mit uns.
 
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Ich denke auch nicht dass der Vorbesitzer irgendwelche Möglichkeiten hat. Schade dass ihr es nur mündlich gemacht habt.

Aber falls der Kater bei euch bleiben wird denkt bitte unbedingt daran dass er Spielkumpel braucht. Er ist mit einem Jahr noch viel viel zu jung um alleine zu bleiben.

Vielleicht magst du ja mal in nachfolgende Threads schauen

Warum zwei Katzen besser sind als eine!

Einzelkitten-Erfahrungen

Kater brauchen Raufkumpel - wenn ihr ihm das nicht geben könnt werdet ihr vermutlich dafür herhalten müssen, schau mal so sieht es aus wenn Kater raufen





 
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, sollte aber im Streitfall bewiesen werden können (Zeugen). Habt Ihr eine Quittung über die Schutzgebühr?
Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, würde ich mich da mal erkundigen, was Ihr machen könnt. So einfach kann Euch der Vorbesitzer meiner Meinung nach den Kater nicht abnehmen.
 
Hallo DevilCube,
die 14- Tage Regelung gilt für Haustürgeschäfte (soweit ich weiß). In deinem Fall gilt das also NICHT.
Ich würde da einfach mal abwarten, was für rechtliche Schritte der Vorbesitzer da denn so einleiten will. Vermutlich ist das nix weiter als heiße Luft..

Zu der Einzelhaltung möchte ich aber auch noch was schreiben: wenn der Kleine grad erst ein Jahr alt ist, wäre es wirklich schön und für sein (und euer😉) seelisches Wohlbefinden auch nötig, einen passenden Spielkumpel dazu zu suchen.
Schau mal hier: http://haustierwir.blogspot.de/search/label/Einzelkatzen

LG

Ich war mal wieder zu langsam...
 
Ehrlich gesagt braucht ein einjähriger Kater dringend Katergesellschaft! Er wird auf Dauer vereinsamen. Ihr seid doch auch mal bei der Arbeit und dann - sitzt er alleine Zuhause und wartet. Klar, wenn der Kater neu ist, dann ist er das Zentrum der Aufmerksamkeit. Aber ihr könnt gar nicht leisten ihm das zu geben was er braucht. Er ist noch sehr jung - ein Teenager, der ohne Freunde alleine Zuhause sitzt. Ich glaube schon, dass es Situationen gibt, bei dem Einzelhaltung für das individuelle Tier in Ordnung ist. Ein einjähriger Kater gehört nicht dazu.

Zur rechtlichen Lage kann ich leider nichts sagen. Und auch nicht, was ich tun würde, wenn mich jemand anfleht ihm die Katze zurück zu geben.

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr eine gute Lösung findet.
 
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, sollte aber im Streitfall bewiesen werden können (Zeugen). Habt Ihr eine Quittung über die Schutzgebühr?
Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, würde ich mich da mal erkundigen, was Ihr machen könnt. So einfach kann Euch der Vorbesitzer meiner Meinung nach den Kater nicht abnehmen.

Wir haben leider keine Quittung über die Schutzgebühr, aber der Vater meiner Freundin ist ein neutraler Zeuge.
Die Vorbesitzer haben keine persönliche Daten von uns, leg endlich meine Handynummer, mehr nicht. Das ganze ging also relativ anonym über die Bühne, einerseits natürlich doof wenn man im nachhinein darüber nachdenkt, aber anderseits jetzt auch gut, da sie uns nicht drohen können.
 
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Ihr habt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Soll derjenige mal rechtliche Schritte einleiten, was er aktuell erzählt ist zumindest rechtlicher Müll 😉. Das würde ich aussitzen, denn rechtlich sehe ich da keine Aussicht auf Erfolg, wie er diesen Kaufvertrag kippen könnte. Und solche Leute tönen oft laut, aber machen dann sowieso nichts.
Ganz ehrlich, dieser Mensch ist absolut verantwortungslos und behandelt ein Lebewesen wie ein Spielzeug. Von mir bekäme er den Kater nicht zurück.
 
Da kann er doch gar nix machen wenn er nicht mal deinen Namen oder dergleichen hat.

Ohne Beleg allerdings wirklich doof gelaufen.

Allerdings frag ich mich wie man eine Katze zurück geben soll die einem entwischt ist? 😉 - wird nicht so einfach sein oder? 😉
 
Da musst Du Dir keine Sorgen machen - Du musst den Kater nicht mehr hergeben. Ausserdem kämen zu der Schutzgebühr ja auch noch Auslagen dazu, die ihr bis dato hattet. Rechtlich kann Euch der Vorbesitzer gar nichts - ist die Vermittlungsanzeige noch vorhanden?
 
Wir haben leider keine Quittung über die Schutzgebühr, aber der Vater meiner Freundin ist ein neutraler Zeuge.

Quittung grundsätzlich verlangen (falls Ihr nochmal einen Privatkauf macht😉), Zeuge ist ja schon mal gut.

Die Vorbesitzer haben keine persönliche Daten von uns

Gut, dann notfalls aussitzen und abwarten, er muss Euch ja rein theoretisch verklagen, wenn er die Katze zurück haben will. Und ob er das wirklich macht...

Nachtrag: Rechtschutz kann übrigens auch nicht schaden 😉
 
Wir haben leider keine Quittung über die Schutzgebühr, aber der Vater meiner Freundin ist ein neutraler Zeuge.
Die Vorbesitzer haben keine persönliche Daten von uns, leg endlich meine Handynummer, mehr nicht. Das ganze ging also relativ anonym über die Bühne, einerseits natürlich doof wenn man im nachhinein darüber nachdenkt, aber anderseits jetzt auch gut, da sie uns nicht drohen können.

Ich würde jetzt einfach mal abwarten und mich gar nicht mehr melden. Im Zweifel habt ihr einen Zeugen für den Vertrag und ich denke gar nicht, dass da überhaupt noch etwas kommt.

Wenn sich alles genauso zugetragen hat, wüsste ich auch, dass ich kein schlechtes Gefühl gegenüber jemanden hätte, der seine Katze wegen einer Allergie in einer Flohmarktapp verhökert und 4 Tage später will man die Katze doch zurück. Für das Kind tut es mir sehr leid. Aber wie Du schon sagst, wenn wirklich eine Allergie vorlag, verschwindet die ja nicht von heute auf morgen.

Wie sieht es mit der gesundheitlichen Versorgung des Tieres aus? Hat der Vorbesitzer da Nachweise mitgegeben? Wenn nicht, würde ich nun, da der kleine Spatz schon etwas aufgetaut ist einen Tierarztbesuch unternehmen und einen Test auf FiV und FelV durchführen (infektionskrankheiten, die im Tierschutz üblicherwiese getestet werden), die Grundimmunisierung starten und ggf. kastrieren (wenn beim Vorbesitzer nicht passiert.
Danach würde ich mich auf die Suche nach einem sozialen, passenden Partner machen. Das ist ein Gewinn für Euch alle. Grundsätzlich udn vor allem, da das Katerchen Wohnungstier bleiben soll und noch sehr jung ist. 🙂
 
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Da musst Du Dir keine Sorgen machen - Du musst den Kater nicht mehr hergeben. Ausserdem kämen zu der Schutzgebühr ja auch noch Auslagen dazu, die ihr bis dato hattet. Rechtlich kann Euch der Vorbesitzer gar nichts - ist die Vermittlungsanzeige noch vorhanden?

Ja die Vermittlungsanzeige ist noch vorhanden und es wurde ein Screenshot gemacht, zur Sicherheit.
 
Quittung grundsätzlich verlangen (falls Ihr nochmal einen Privatkauf macht😉), Zeuge ist ja schon mal gut.



Gut, dann notfalls aussitzen und abwarten, er muss Euch ja rein theoretisch verklagen, wenn er die Katze zurück haben will. Und ob er das wirklich macht...

Nachtrag: Rechtschutz kann übrigens auch nicht schaden 😉

Meine Freundin sowie Ich haben beide einen Rechtsschutz, falls es soweit kommen sollte.
 
Privatverkauf = keine Rücknahme, keine Garantie

Steht unter jeder ebayanzeige 😉

Macht euch keinen Kopf!

Und das Thema mit der Einzelhaltung - da haben die Vorredner Recht, auch wenns darum nicht ging. Überlegt es euch - zwei Katzen sind wirklich viel schöner als eine, sie spielen und schmusen zusammen und werden auch nicht weniger anhänglich dadurch.
Wenn ich überlege wie meine zwei hier manchmal durch die Wohnung jagen - das könnte ich ihnen als Mensch niemals bieten und es ist wirklich total toll zu beobachten 🙂
 
Privatverkauf = keine Rücknahme, keine Garantie

Steht unter jeder ebayanzeige 😉

Macht euch keinen Kopf!

Und das Thema mit der Einzelhaltung - da haben die Vorredner Recht, auch wenns darum nicht ging. Überlegt es euch - zwei Katzen sind wirklich viel schöner als eine, sie spielen und schmusen zusammen und werden auch nicht weniger anhänglich dadurch.
Wenn ich überlege wie meine zwei hier manchmal durch die Wohnung jagen - das könnte ich ihnen als Mensch niemals bieten und es ist wirklich total toll zu beobachten 🙂

Ja das mit der 2. Katze steht auf jeden Fall in Überlegung, wir hätten nichts dagegen.
 

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