abraka
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SOLLTET ihr euch entschliessen, den Kater zurück zugeben, würde ich auf "Wandlung" bestehen, was für den VK bedeutet, dass er euch ALLE entstandenen Kosten - Einschliesslich der Anreise zur Abholung, ggf Telefonkosten, bis dato getätigte Aufwendungen für den kater ( Falls ihr ihn z.-B. dem TA vorsgestellt habt) und und und ersetzen muss... Ihr müsst wirtschaftlich nach der Rückgabe so dastehen, als hättet ihr nie kontakt mit dem VK aufgenommen... und ob ihm die Trauer seines angeblich allergiegeplagten Kind das wert ist? 😎
Da unterschreib ich mal.
Fahrt noch zum TA, lasst ihn kastrieren und chippen und impfen, und durchchecken und danach natürlich die Rechnung geben.
Dazu die Fahrtkosten, die Fütterungskosten usw.
Dazu die 100 Euro zurück... ich glaub nicht, dass er so ein Minusgeschäft machen will.
Wer weiß, ob es nicht eine Masche ist... ohne Quittung kannst du ihm nicht nachweisen, dass du ihm 100 Euro gegeben hast.... Ob du die dann zurückbekommen würdest?
Sorry, aber wer einen 1-jährigen unkastrierten Kater auf eine Flohmarktapp "verhökert", dem trau ich ganz viel zu...