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Forenprofi
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- Klein-Sibirien
Wie kannst du deine Felle nur so quälen und auch noch Fotos von ihnen machen! 😱 😀
Ist doch klar, dass sie dann so gruselig dreinschauen!
Nein, im Ernst: da sehen zweie ausgesprochen normal und gelassen in die Welt!
Bitte mach dir keine Gedanken wegen dieser Frau, entweder glaubt sie tatsächlich, was sie sagt (dann hat sie ein Rad ab! *nick*), oder sie will dich unter Druck setzen, damit du ihr noch ein Fellchen abnimmst, und hält dich für einen Doofen, mit dem man´s machen kann.
Mal rein von der Logik her, also wenn es Philipp (schöner Name! 🙂) wirklich bei dir nicht gut ginge und er depri drauf wäre, weil ihm was fehlt.
Wenn du es bis dahin nicht gemerkt hättest, dass es Philipp schlecht ginge, die Frau es aber bereits aus den Fotos ersehen hätte, müsste sie doch sofort Philipp von dir wegnehmen und ihn anderweitig vermitteln! Denn wenn du das schon bei Philipp nicht geschnallt hättest: wie solltest du es dann bei noch mehr Katzen bemerken, dass es einer davon (oder allen) nicht gut geht?
Sie kann nicht einerseits behaupten, dass Katzen bei dir nicht gut geht und sie von dir weg müssen, und dir andererseits noch eine dritte Katze aufhalsen wollen! Das passt schon von der Logik her nicht, denn: wo es zwei Katzen schlecht geht, wird es ihnen garantiert nicht besser gehen, nur weil noch eine dazu kommt!
Die einzige Ausnahme wäre bei entsprechenden Auffälligkeiten (z. B. Prügeleien etc., aber das wäre dir dann auch schon selbst aufgefallen, und die Frau kann ja auch nichts in dieser Richtung nachweisen), also wo z. B. der Kater die Kätzin immer wieder anrauft, die aber nicht will, und wo dann ein zweiter Kater als Entlastung für die Kätzin mit einziehen könnte.
Selbst wenn man also den Schutzvertrag ernst nehmen wollte, also dass das Eigentum an Philipp bei der Frau geblieben wäre (was rechtlich gar nicht geht), müsste die Frau ja das Vorliegen der betreffenden Umstände beweisen, also warum Philipp bei dir weg müsste. Und da gibt es nichts, was sie vortragen könnte!
Auch deine Ex-Freundin kann ja nach deiner Schreibe beweisen, dass es Philipp bei dir gut geht und dass die beiden Katzen sich gut verstehen. 🙂
Rechtlich ist es so, wie bereits geschrieben wurde: so ein Übergabevertrag ist, auch wenn er als Schutzvertrag umschrieben wird, nichts anderes als ein normaler Kaufvertrag, und die Schutzgebühr ("allfällige Spende") ist der Kaufpreis. So wird es vor Gerichten bewertet, und ein Kaufvertrag schließt immer zwingend auch die Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand (Philipp ist ja leider rechtlich eine Sache) mit ein!
Also auch von mir noch einmal:
Die Frau kann dir gar nix, sondern du kannst der Frau was! 😀
Du kannst ihr in der Tat das Leben schwer machen, wenn sie - unter dem Vorwand, für ein Tierheim zu handeln und dadurch auch Spenden zu sammeln! - Tiere unbekannter Herkunft und mit zweifelhaften Papieren (Impfausweis) unter dem Mäntelchen des Tierschutzes vermittelt.
Spendensammeln unter dem Vorwand gemeinnütziger Zwecke, die dann aber nicht in diesem Sinne verwendet werden (= an die Orga, für die sie angeblich gedacht sind, weitergereicht werden), ist übrigens eine eigene Straftat; es handelt sich dabei um Betrug!
Zwar denkt man dabei gern an die Leute, die mit einer Sammelbüchse auf der Straße stehen, aber auch ein als "Spende" bezeichneter Kaufpreis erweckt im Käufer des Tieres ja den Eindruck, das gezahlte Geld werde für gute Zwecke (Gemeinnützigkeit) verwendet. Und genau darin liegt dann der Betrug. 😎
Falls die Frau also tatsächlich im spendentechnischen Sinne tierschützerisch unterwegs ist, muss sie mit einer entsprechend anerkannten Orga zusammenarbeiten.
Unabhängig von der Spendenfrage muss jeder, der ab einer bestimmten Anzahl Tiere tierheimähnlich aufnimmt, laut Tierschutzgesetz bestimmte Auflagen erfüllen. Neben einem Register, wo jedes Tier, das aufgenommen und weiter vermittelt wurde, verzeichnet werden muss, muss auch eine Sachkundeprüfung abgelegt werden, soweit es mir bekannt ist, und natürlich müssen auch die Unterbringungsverhältnisse für die Tiere den Vorschriften entsprechen (z. B. in Sachen Hygiene usw.).
Wer Pflegestelle für eine oder zwei Katzen ist, muss solche Auflagen nicht erfüllen; da reicht der Pflegevertrag mit dem Trägerverein, aber bei einer "Großpflegestelle" mit entsprechendem Umsatz an Tieren kommt man um die behördlichen Auflagen nicht umrum. Was auch seinen Sinn hat.
Aus all diesen Gründen kannst du, Timtetater, der guten Frau mächtig ans Bein pinkeln, wenn du ihr ankündigst, sie den Behörden zu melden, wenn sie dir weiter mit ihrem Gemecker über Philipp auf den Keks geht oder Drohungen gegen dich ausstößt. Dito das Thema Spenden und vielleicht sogar noch eine Steuerprüfung wegen gewerblichen Tierhandels. *hust*
Erteile ihr per Mail umgehend ein förmliches Hausverbot (schreib das ruhig auch so: "Hiermit erteile ich Ihnen ein förmliches Hausverbot und verbiete Ihnen das Betreten meiner Wohnung und meines Wohnhauses für unbestimmte Dauer. Ich verbiete Ihnen ferner, mir gegenüber oder gegenüber Dritten zu behaupten, dass mein Kater Philipp bei mir nicht tierschutzgerecht gehalten werde oder dass es ihm bei mir nicht gut ginge, und fordere Sie auf, solche Behauptungen unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000,00 Euro für jeden Einzelfall zu unterlassen.") und schick die Mail gegen Nachweis des Eingangs im Mailaccount der Frau und gegen Eingangsbestätigung (beides kannst du unter der Rubrik "Extras" für jede Mail gesondert oder generell für alle Mails einstellen). Das ist ein guter Nachweis der Übersendung, ähnlich wie ein Einschreibebrief.
Und mach dir nicht so viele Gedanken! 🙂
Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan, aber du siehst ja selbst, wie unlogisch die Frau argumentiert und dass sie auch gar keine Beweise in der Hand hat, mit denen sie dir Philipp wieder wegnehmen könnte!
Geh lieber ne Runde spielen mit deinen beiden Süßen!
Ist doch klar, dass sie dann so gruselig dreinschauen!
Nein, im Ernst: da sehen zweie ausgesprochen normal und gelassen in die Welt!
Bitte mach dir keine Gedanken wegen dieser Frau, entweder glaubt sie tatsächlich, was sie sagt (dann hat sie ein Rad ab! *nick*), oder sie will dich unter Druck setzen, damit du ihr noch ein Fellchen abnimmst, und hält dich für einen Doofen, mit dem man´s machen kann.
Mal rein von der Logik her, also wenn es Philipp (schöner Name! 🙂) wirklich bei dir nicht gut ginge und er depri drauf wäre, weil ihm was fehlt.
Wenn du es bis dahin nicht gemerkt hättest, dass es Philipp schlecht ginge, die Frau es aber bereits aus den Fotos ersehen hätte, müsste sie doch sofort Philipp von dir wegnehmen und ihn anderweitig vermitteln! Denn wenn du das schon bei Philipp nicht geschnallt hättest: wie solltest du es dann bei noch mehr Katzen bemerken, dass es einer davon (oder allen) nicht gut geht?
Sie kann nicht einerseits behaupten, dass Katzen bei dir nicht gut geht und sie von dir weg müssen, und dir andererseits noch eine dritte Katze aufhalsen wollen! Das passt schon von der Logik her nicht, denn: wo es zwei Katzen schlecht geht, wird es ihnen garantiert nicht besser gehen, nur weil noch eine dazu kommt!
Die einzige Ausnahme wäre bei entsprechenden Auffälligkeiten (z. B. Prügeleien etc., aber das wäre dir dann auch schon selbst aufgefallen, und die Frau kann ja auch nichts in dieser Richtung nachweisen), also wo z. B. der Kater die Kätzin immer wieder anrauft, die aber nicht will, und wo dann ein zweiter Kater als Entlastung für die Kätzin mit einziehen könnte.
Selbst wenn man also den Schutzvertrag ernst nehmen wollte, also dass das Eigentum an Philipp bei der Frau geblieben wäre (was rechtlich gar nicht geht), müsste die Frau ja das Vorliegen der betreffenden Umstände beweisen, also warum Philipp bei dir weg müsste. Und da gibt es nichts, was sie vortragen könnte!
Auch deine Ex-Freundin kann ja nach deiner Schreibe beweisen, dass es Philipp bei dir gut geht und dass die beiden Katzen sich gut verstehen. 🙂
Rechtlich ist es so, wie bereits geschrieben wurde: so ein Übergabevertrag ist, auch wenn er als Schutzvertrag umschrieben wird, nichts anderes als ein normaler Kaufvertrag, und die Schutzgebühr ("allfällige Spende") ist der Kaufpreis. So wird es vor Gerichten bewertet, und ein Kaufvertrag schließt immer zwingend auch die Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand (Philipp ist ja leider rechtlich eine Sache) mit ein!
Also auch von mir noch einmal:
Die Frau kann dir gar nix, sondern du kannst der Frau was! 😀
Du kannst ihr in der Tat das Leben schwer machen, wenn sie - unter dem Vorwand, für ein Tierheim zu handeln und dadurch auch Spenden zu sammeln! - Tiere unbekannter Herkunft und mit zweifelhaften Papieren (Impfausweis) unter dem Mäntelchen des Tierschutzes vermittelt.
Spendensammeln unter dem Vorwand gemeinnütziger Zwecke, die dann aber nicht in diesem Sinne verwendet werden (= an die Orga, für die sie angeblich gedacht sind, weitergereicht werden), ist übrigens eine eigene Straftat; es handelt sich dabei um Betrug!
Zwar denkt man dabei gern an die Leute, die mit einer Sammelbüchse auf der Straße stehen, aber auch ein als "Spende" bezeichneter Kaufpreis erweckt im Käufer des Tieres ja den Eindruck, das gezahlte Geld werde für gute Zwecke (Gemeinnützigkeit) verwendet. Und genau darin liegt dann der Betrug. 😎
Falls die Frau also tatsächlich im spendentechnischen Sinne tierschützerisch unterwegs ist, muss sie mit einer entsprechend anerkannten Orga zusammenarbeiten.
Natürlich gibt es auch Tierschützer, die ohne Orga, auf eigene Kosten, Streunerkatzen aufnehmen, aufpäppeln und weiter vermitteln, und auch diese nehmen eine Schutzgebühr, aber sie geben nicht vor, es handele sich dabei um eine gemeinnützige Spende. Solche Tierschützer sagen ganz deutlich, dass sie die entstandenen Kosten vorwiegend aus eigener Tasche bestreiten und dass die Schutzgebühr einen Teil der entstandenen Kosten abdecken soll.
Solche privaten Tierschützer sammeln teilweise auch Spenden, beispielsweise gibt es hier im Forum solche Initiativen, aber da weiß jeder Spender, wie das Geld verwendet wird und dass die Spende - anders als bei einer entsprechend eingestuften Orga - nicht im engeren Sinne gemeinnützig ist.
Solche privaten Tierschützer sammeln teilweise auch Spenden, beispielsweise gibt es hier im Forum solche Initiativen, aber da weiß jeder Spender, wie das Geld verwendet wird und dass die Spende - anders als bei einer entsprechend eingestuften Orga - nicht im engeren Sinne gemeinnützig ist.
Unabhängig von der Spendenfrage muss jeder, der ab einer bestimmten Anzahl Tiere tierheimähnlich aufnimmt, laut Tierschutzgesetz bestimmte Auflagen erfüllen. Neben einem Register, wo jedes Tier, das aufgenommen und weiter vermittelt wurde, verzeichnet werden muss, muss auch eine Sachkundeprüfung abgelegt werden, soweit es mir bekannt ist, und natürlich müssen auch die Unterbringungsverhältnisse für die Tiere den Vorschriften entsprechen (z. B. in Sachen Hygiene usw.).
Wer Pflegestelle für eine oder zwei Katzen ist, muss solche Auflagen nicht erfüllen; da reicht der Pflegevertrag mit dem Trägerverein, aber bei einer "Großpflegestelle" mit entsprechendem Umsatz an Tieren kommt man um die behördlichen Auflagen nicht umrum. Was auch seinen Sinn hat.
Aus all diesen Gründen kannst du, Timtetater, der guten Frau mächtig ans Bein pinkeln, wenn du ihr ankündigst, sie den Behörden zu melden, wenn sie dir weiter mit ihrem Gemecker über Philipp auf den Keks geht oder Drohungen gegen dich ausstößt. Dito das Thema Spenden und vielleicht sogar noch eine Steuerprüfung wegen gewerblichen Tierhandels. *hust*
Erteile ihr per Mail umgehend ein förmliches Hausverbot (schreib das ruhig auch so: "Hiermit erteile ich Ihnen ein förmliches Hausverbot und verbiete Ihnen das Betreten meiner Wohnung und meines Wohnhauses für unbestimmte Dauer. Ich verbiete Ihnen ferner, mir gegenüber oder gegenüber Dritten zu behaupten, dass mein Kater Philipp bei mir nicht tierschutzgerecht gehalten werde oder dass es ihm bei mir nicht gut ginge, und fordere Sie auf, solche Behauptungen unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000,00 Euro für jeden Einzelfall zu unterlassen.") und schick die Mail gegen Nachweis des Eingangs im Mailaccount der Frau und gegen Eingangsbestätigung (beides kannst du unter der Rubrik "Extras" für jede Mail gesondert oder generell für alle Mails einstellen). Das ist ein guter Nachweis der Übersendung, ähnlich wie ein Einschreibebrief.
Und mach dir nicht so viele Gedanken! 🙂
Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan, aber du siehst ja selbst, wie unlogisch die Frau argumentiert und dass sie auch gar keine Beweise in der Hand hat, mit denen sie dir Philipp wieder wegnehmen könnte!
Geh lieber ne Runde spielen mit deinen beiden Süßen!