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Tigress21
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 4. September 2021
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Ich habe ja gar nichts dagegen, besucht zu werden, im Gegenteil würde ich das auch einer Privatperson, die ihr Tier in guten Händen wissen will, gerne gewähren 😉
Aber ich wäre eben nicht damit einverstanden, dass irgendwer jederzeit unangekündigt Zutritt zu meiner Wohnung verlangen könnte. Genau das steht nämlich in Schutzverträgen oft drin. Ist natürlich lächerlich, weil das nichtmal die Polizei darf, und diese Klausel vor Gericht höchstwahrscheinlich als rechtswidrig herausgestellt würde. Dennoch mag ich sowas nicht unterschreiben.
Und natürlich ist das Tier nicht dein Eigentum, wenn du es nicht weitergeben darfst. Theoretisch könnte es dir also passieren, dass du in die traurige Situation kommst, deine Katze abgeben zu müssen (z.B. wegen schwerer Allergie) und dass du jemanden hast, dem du sie gerne anvertrauen möchtest, und dann sagt der Tierschutzverein : "Nö. Deine Freundin hat kein Eigenheim und ist berufstätig, wir vermitteln die Katze lieber an jemanden UNSERER Wahl."
Und man hat schon Pferde kotzen sehen...Es gibt im Netz Berichte, von "Tierschützern" die derart gegen den gesunden Menschenverstand arbeiten...
Auch das ist vermutlich rechtswidrig, weil man durch die Schutzgebühr eigentlich einen Kauf tätigt. (Manche Züchter räumen sich per Vertrag ein Vorkaufsrecht ein. Das würde ich auch so machen, wenn ich jemals meinen Hund oder meine Katzen abgeben müsste. Das ist nämlich rechtlich einwandfrei, nur muss man dann bei Rückgabe auch den Kaufpreis/die Schutzgebühr zurückzahlen)
Aber ich wäre eben nicht damit einverstanden, dass irgendwer jederzeit unangekündigt Zutritt zu meiner Wohnung verlangen könnte. Genau das steht nämlich in Schutzverträgen oft drin. Ist natürlich lächerlich, weil das nichtmal die Polizei darf, und diese Klausel vor Gericht höchstwahrscheinlich als rechtswidrig herausgestellt würde. Dennoch mag ich sowas nicht unterschreiben.
Und natürlich ist das Tier nicht dein Eigentum, wenn du es nicht weitergeben darfst. Theoretisch könnte es dir also passieren, dass du in die traurige Situation kommst, deine Katze abgeben zu müssen (z.B. wegen schwerer Allergie) und dass du jemanden hast, dem du sie gerne anvertrauen möchtest, und dann sagt der Tierschutzverein : "Nö. Deine Freundin hat kein Eigenheim und ist berufstätig, wir vermitteln die Katze lieber an jemanden UNSERER Wahl."
Und man hat schon Pferde kotzen sehen...Es gibt im Netz Berichte, von "Tierschützern" die derart gegen den gesunden Menschenverstand arbeiten...
Auch das ist vermutlich rechtswidrig, weil man durch die Schutzgebühr eigentlich einen Kauf tätigt. (Manche Züchter räumen sich per Vertrag ein Vorkaufsrecht ein. Das würde ich auch so machen, wenn ich jemals meinen Hund oder meine Katzen abgeben müsste. Das ist nämlich rechtlich einwandfrei, nur muss man dann bei Rückgabe auch den Kaufpreis/die Schutzgebühr zurückzahlen)