Louisella
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Ja, die brauchst Du - das gilt als "Veränderung an der Bausubstanz".Brauch man dafür die Genehmigung des Vermieters, wenn man die Scheibe (fachmännisch natürlich) tauscht?
Wir haben die Katzenklappe in einem festverglasten unteren Teil eines Fensters im Flur. Da dort sowieso weniger geheizt wird, geht da auch nicht ganz so viel Wärme verloren (wirklich dicht ist keine handelsübliche Katzenklappe). Und falls Fremde da sind, kann "Ghost-Cat" so auch das Wohnzimmer umgehen.