Fan4
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Aus dem Mietrechtslexikon:Ja, aber es gibt eben auch Urteile nach 2007, dass Katzen zu den Kleintieren gehören. Außerdem lese ich da im Urteil nirgends, daß AUSSCHLIEßLICH, Tieren in Behältnisse zu den Kleintieren gehören.
Ansonsten würden Hamster oder Kaninchen, die in offenen Gehegen oder Terrarien gehalten werden, da ja auch nicht zu zählen...
“Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.“
Urteile nach 2007: Das meinte ich ja mit Meilenstein, denn Katzen sollen gem. BGH-Urteil aus 2013 mietrechtlich wie Kleintiere behandelt werden (eigene Anmerkung: ohne per se den Kleintieren zu zählen)