Wohnungskatze will raus

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Ja, aber es gibt eben auch Urteile nach 2007, dass Katzen zu den Kleintieren gehören. Außerdem lese ich da im Urteil nirgends, daß AUSSCHLIEßLICH, Tieren in Behältnisse zu den Kleintieren gehören.

Ansonsten würden Hamster oder Kaninchen, die in offenen Gehegen oder Terrarien gehalten werden, da ja auch nicht zu zählen...
Aus dem Mietrechtslexikon:

“Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.“

Urteile nach 2007: Das meinte ich ja mit Meilenstein, denn Katzen sollen gem. BGH-Urteil aus 2013 mietrechtlich wie Kleintiere behandelt werden (eigene Anmerkung: ohne per se den Kleintieren zu zählen)
 
A

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Ist aber eigentlich hier OT… 🤷🏻‍♀️
 
Aus dem Mietrechtslexikon:

“Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.“

Urteile nach 2007: Das meinte ich ja mit Meilenstein, denn Katzen sollen gem. BGH-Urteil aus 2013 mietrechtlich wie Kleintiere behandelt werden (eigene Anmerkung: ohne per Setzung den Kleintieren zu zählen)
Also ich sehe da dennoch keine einstimmig Meinung. @Freewolf hat ja auch eine entsprechende Quelle geliefert, dass Katzen weder Kleintiere sind, noch dazu gezählt werden.
 
Nochmal: Mir ging es bei der Kleintierfrage um dir Frage, ob Katzen zu den Kleintieren zählen, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Und das ist meines Wissens nach NICHT eindeutig geklärt. Man braucht für Katze I.d.R. Die Zustimmung des Vermieters, auch wenn manche Urteile sie auch zu solchen Kleintieren zählen.
 
Also ich sehe da dennoch keine einstimmig Meinung. @Freewolf hat ja auch eine entsprechende Quelle geliefert, dass Katzen weder Kleintiere sind, noch dazu gezählt werden.
Ich sage ja nicht, dass Katzen per se Kleintiere sind, denn s. hierzu Definition im Urteil aus 2007, sondern dass sie u.a. mietrechtlich Kleintieren gleichgestellt werden sollen im Hinblick auf den sachgemäßen Gebrauch eines Mietobjekts (Urteil aus 2013 - sry, hätte ich im vorherigen Post schon so schreiben sollen…)

Nochmal: Mir ging es bei der Kleintierfrage um dir Frage, ob Katzen zu den Kleintieren zählen, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Und das ist meines Wissens nach NICHT eindeutig geklärt. Man braucht für Katze I.d.R. Die Zustimmung des Vermieters, auch wenn manche Urteile sie auch zu solchen Kleintieren zählen.
Hier halte ich mich an die - m.W. derzeit noch aktuellen - höchstrichterlichen Rechtsprechung aus 2013 (natürlich gibt es Urteile aus AG, LG, OLG… die dem widersprechen, allerdings sind sie eben nicht höchstrichterlich 🤷🏻‍♀️), die da leider an Eindeutigkeit fehlen lässt und feststellt, dass eine Tierhaltung eine umfassende Interessenabwägung der im Einzelfall betroffenen Belange der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn im Einzelfall, erfordere. Ich vermute allerdings, spätestens, wenn ich das Tier zu Therapiezwecken halte, wird es dank des Urteils aus 2013 Vermietern schwerer gemacht, die Haltung grundsätzlich zu untersagen.
 
Ich sage ja nicht, dass Katzen per se Kleintiere sind, denn s. hierzu Definition im Urteil aus 2007, sondern dass sie u.a. mietrechtlich Kleintieren gleichgestellt werden sollen im Hinblick auf den sachgemäßen Gebrauch eines Mietobjekts (Urteil aus 2013 - sry, hätte ich im vorherigen Post schon so schreiben sollen…)


Hier halte ich mich an die - m.W. derzeit noch aktuellen - höchstrichterlichen Rechtsprechung aus 2013 (natürlich gibt es Urteile aus AG, LG, OLG… die dem widersprechen, allerdings sind sie eben nicht höchstrichterlich 🤷🏻‍♀️), die da leider an Eindeutigkeit fehlen lässt und feststellt, dass eine Tierhaltung eine umfassende Interessenabwägung der im Einzelfall betroffenen Belange der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn im Einzelfall, erfordere. Ich vermute allerdings, spätestens, wenn ich das Tier zu Therapiezwecken halte, wird es dank des Urteils aus 2013 Vermietern schwerer gemacht, die Haltung grundsätzlich zu untersagen.
Genau so sehe ich es auch.
 
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