die Frage was mich aber im Moment quält ist die, dass links und rechts neben der Wohnung bereits andere Katzen wohnen, die vermutlich die Zone vor der potentiellen neuen Wohnung als Ihr Revier erklärt haben.
Könnte dies bedeuten dass es zu viel Ärger führt, die Revierstreitigkeiten meiner Katze/oder auch der Nachbarskatze zu viel Stress bei den Katzen führen könnte?
Frag doch einfach mal die Nachbarn und den Vermieter bzw. Deine/n Vormieter wie das bisher lief mit den Katzen.
Bei uns gab's auch schon Katzen als unsere dazukamen, und wirklich Stress gab's da bisher nicht. Die alte Dame nebenan hat die beiden jungen Hüpfer einmal richtig angefaucht und wird seither von den beiden in Ruhe gelassen. Die halbwilden Streuner die hier sonst so unterwegs sind haben anscheinend gemerkt dass der zum Haus gehörende Garten jetzt jemand gehört, hier vor Ort haben die auch keinen Stress gemacht. Und ansonsten denke ich dass unsere Katzen eben einfach zurückhaltend und scheu sind, die werden sich wohl aktuell noch eher verstecken als auf Streit aus sein.
Wäre dies ein Kriterium dafür, die Wohnung lieber nicht zu beziehen?
Noch ist Deine Katze ja kein Freigänger, von daher ist ja noch offen ob es überhaupt zu dieser Problemstellung kommen könnte.
Seit dem ich die Katze habe, plagen mich auch Fragen wie: Ist Freigang besser als Wohnungshaltung?
Das ist eine Grundsatzdiskussion die wohl in jedem Katzenforum dieser Welt immer und immer wieder geführt wird - darauf wirst Du auch hier entsprechend keine Antwort bekommen. Aber jede Menge Argumente für beide Haltungsweisen, da kannst Du Dir dann die raussuchen die für Dich bzw. Deine Katze
👎 passen.
Bei unseren hat sich die Frage nicht gestellt, das sind Wildlinge, sie einzusperren wäre Quälerei.
Daher ziehe ich es auch in Betracht eine zweite Katze dazu zu nehmen. Das wiederum ist für mich finanziell extrem schwierig, wobei auch hier Übrelegungen anstehen.
Letztendlich kosten zwei Katzen nicht das Doppelte wie eine, da kommt man in vielen Bereichen billiger weg. Und in manchen Dingen ist es mit zwei Katzen sowieso deutlich unkomplizierter, z.B. machen sie zu zweit (normalerweise) weniger kaputt. Bei der Tierkrankenversicherung gibt's Rabatt. Die großen Dosen Futter sind relativ gesehen billiger usw...
Nun ist es so, ich habe möglicherweise eine Chance auf eine Wohnung. Hier würde allerdings die Terrasse gleich in einen lieblichen Garten führen. Also die Sicherung, wie es bei einem Balkon möglich wäre, würde wohl eher nicht möglich sein, nehme ich an.
Das klingt doch superschön! Sicherung wäre dann letztendlich sowas wie ein "Gehege", klar - das ist zwar aufwendig und teuer zu bauen, aber durchaus machbar. Wenn man nicht gleich kompletten Freigang gewähren kann - das hängt aber ja wieder von der Umgebung ab ob man das "riskieren" kann oder nicht.
Die Nachbarskatze setzt sich meines Wissens gerne mal an das Schlafzimmerfenster und würde nach einem Gehegebau nicht mehr dort hingelangen.
Daran wird sie sich dann eben gewöhnen müssen - das schafft sie.
Das angrenzende Blumenbeet der Nachbarin (ohne Katze) würde sicher vom Gehege tangiert werden-darüber würde sich die Nachbarin sicher nicht unbedingt freuen.
Nein, da kann dann was nicht stimmen, es sei denn das Blumenbeet der Nachbarin befindet sich in Deinem Garten, was natürlich nicht in Ordnung wäre. Die Nachbarin darf natürlich auch nicht einfach so mal eben ihren Garten (ob mit oder ohne Blumen) auf Dein Grundstück ausdehnen.
Die Frage die sich da stellt wäre aber wie weit Du mit dem Gehege von der Grenze wegbleiben musst - da müsstest Du mal im Nachbarschaftsrecht nachschlagen, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Meine Erfahrung bisher bei der Wohnungssuche hat gezeigt, dass sobald ich mit der Bitte angekommen bin ein gehege/eine Balkonsicherung zu bauen-wurde ich abgelehnt. Bei hunderten Mitbewerbern liegt das auf der Hand....🙁
Dir muss natürlich klar sein dass Du da selbst für die Kosten aufkommen musst - das kannst Du nicht vom Vermieter verlangen dass er das bezahlt.
Und natürlich musst Du Dich dran halten wenn der Vermieter Dir vorschreibt dass Du z.B. keine Löcher in die Fassade bohren darfst oder ähnliches.
Ganz verboten werden kann das natürlich auch, und in einer Eigentümergemeinschaft ist das dann noch nicht mal Entscheidung Deines Vermieters sondern eben der WEG. Das solltest Du also im Vorfeld unbedingt klären ob das erlaubt wird, denn unterjährig von heute auf morgen kann kein Vermieter in einer WEG diese Erlaubnis besorgen wenn sie nicht schon gegeben wurde sondern muss auf die jährliche Eigentümerversammlung warten.