Zulassung Tierarzneimittel

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
@ Ines

Danke, du hast es verstanden.😉
 
A

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Nur mal so zur Info:

"Darf ein Apotheker ein Humanmedikament mit gleichem Inhalt abgeben, wenn es billiger ist als das verordnete Veterinärarzneimittel?

Nein! Existiert eine Veterinärarznei für eine bestimmte „Indikation“, also ein Krankheitsbild, muss, anders als bei Menschenarzneien, die der Krankenkassenpolitik unterliegen, genau das verordnete Mittel, nicht aber einfach nur der Inhaltsstoff, abgegeben werden. Apotheker oder Tierärzte, die auch das nicht beachten, machen sich strafbar."

Quelle:

http://www.tierklinik-nuernberg.de/index.php?id=141
 
Das stimmt nicht ganz.
TÄ dürfen Medikamente umwidmen, nach einem bestimmten Ablaufchema.
1. Medi muß zum Tier UND zur Krankheit passen.
2. Medi muß zur Krankheit passen...usw
Es sind wohl 5 Schritte, bis ein Humanmedi verabreicht werden darf.
Kann ich Morgen, wenns interssiert noch genauer erfragen.
Liebe Grüße
Liane
 
Danke Andrea, genau das habe ich auch gefunden.😉
Dann dürften ja kaum noch Fragen offen sein... 😉 😀

Fakt ist, dass ein TA, wenn kein entsprechendes für Katzen zugelassenes Medikament verfügbar ist, ein anderes umwidmen kann/darf...

Vor der Anwendung muss der Patientenhalter aber davon informiert werden und wenn der TA es anwendet, übernimmt er die alleinige Haftung für eventuelle Folgeschäden.

D.h. wenn deine Katze aufgrund eines nicht zugelassenen Medikaments z.B. eine Gastritis bekommt und eine weitere Behandlung notwendig wird, darf der TA dir die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen...
 
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Dann dürften ja kaum noch Fragen offen sein... 😉 😀

Fakt ist, dass ein TA, wenn kein entsprechendes für Katzen zugelassenes Medikament verfügbar ist, ein anderes umwidmen kann/darf...

Vor der Anwendung muss der Patientenhalter aber davon informiert werden und wenn der TA es anwendet, übernimmt er die alleinige Haftung für eventuelle Folgeschäden.

D.h. wenn deine Katze aufgrund eines nicht zugelassenen Medikaments z.B. eine Gastritis bekommt und eine weitere Behandlung notwendig wird, darf der TA dir die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen...

So einfach ist das nicht.

Es geht leider um mehrere Medikamente und es geht leider auch nicht um eine Gastritis. Wie willst du beweisen, dass eine Krankheit durch dieses Medikament wirklich ausgelöst wurde? Garnicht, du kannst es nur vermuten.
Selbst wenn ich rechtlich was machen könnte, was nutzt es Oskar - was nutzt es mir?

Mir geht es darum, ob die Medikamente die bei Oskar angewendet worden sind schädigerend sind als entspechend zugelassene Medikamente, die es gibt.
Dann geht es nämlich darum dies zu melden um zukünftig behandelten Katzen zu schützen.
 
Mir geht es darum, ob die Medikamente die bei Oskar angewendet worden sind schädigerend sind als entspechend zugelassene Medikamente, die es gibt.
Dann geht es nämlich darum dies zu melden um zukünftig behandelten Katzen zu schützen.
Die Umwidmung ist doch nur zulässig, wenn es keine anderen, vergleichbaren Medikamente gibt, die eine Zulassung haben...
 
Nur mal so zur Info, evtl. auch für andere interessant.

Über die Zulassungen von Veterinärarzneimittel kann man sich bei dem zuständigen Regierungspräsidium ( Hessen, ob das bei anderen Bundesländern ebenso geregelt ist müßte man sich dann ggf. informieren - die Tierärztekammer kann Auskunft darüber geben), hier der Bereich Verbraucherschutz/Veterinärmedizin, Auskunft geben lassen.

Arzneimittel die nicht für die entsprechende Tierart zugelassen worden sind, dürfen bei einem sogenannten Therapienotstand ( das heißt es gibt kein entsprechendes Präparat für die Behandlung) angewendet werden. So die Auskunft der zuständigen Behörde.

Bei Medikamenten kommt es bezüglich der Verträglichkeit teilweise nicht nur auf den Wirkstoff an sich, sondern auch auf die weiteren Inhaltsstoffe an.
 

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