Dann dürften ja kaum noch Fragen offen sein... 😉 😀
Fakt ist, dass ein TA, wenn kein entsprechendes für Katzen zugelassenes Medikament verfügbar ist, ein anderes umwidmen kann/darf...
Vor der Anwendung muss der Patientenhalter aber davon informiert werden und wenn der TA es anwendet, übernimmt er die alleinige Haftung für eventuelle Folgeschäden.
D.h. wenn deine Katze aufgrund eines nicht zugelassenen Medikaments z.B. eine Gastritis bekommt und eine weitere Behandlung notwendig wird, darf der TA dir die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen...